Frauen- oder Dirnenhäuser wurden auch als Prostibulum bezeichnet. Als die Prostitution zwischen 1350-1450 institutionalisiert wurde, begann man mit dem Bau von öffentlichen Dirnenhäusern. Leitung und Bau erfolgten durch die städtische Obrigkeit und in der Regel mit öffentlichen Geldern. Die Motive der Stadtväter waren vermutlich von eher ordnungspolitischer als finanzieller Natur. Verpachtet wurden die Frauenhäuser schließlich an Äbtissinnen oder Hurenwirte, die so das Monopol für diesen Berufszweig erlangten.
Das Frauenhaus bestand meist aus einem großen, beheizten Gesellschaftsraum, von dem man über eine Treppe die Arbeitsräume des ersten Stocks erreichen konnte. In diesen war meist nur ein Bett vorhanden. Der Zustand der Häuser in ihrer Gesamtheit war dabei sehr unterschiedlich. Pro Frauenhaus schafften im Durchschnitt meist 5-10 Prostituierte an, außerdem arbeiteten dort der Hurenwirt, seine Frau sowie Personal von unbekannter Anzahl.
Es war jedoch nicht nur ein Ort des sexuellen Verkehrs, sondern auch des geselligen Beisammenseins. Alkoholische Getränke wurden ebenfalls angeboten, jedoch meist überteuert. Im Allgemeinen waren Frauenhäuser dem Unterweltmilieu zugehörig und dienten als Aufenthaltsort von Dieben und Hehlern.
Maßnahmen gegen Prostitution
Um die Prostitution einzuschränken, setzten die Behörden eine ganze Reihe von Maßnahmen durch. Hygienische Maßnahmen sahen die Schließung von Bordellen und Badehäusern zu Pestzeiten vor, religiöse die Schließung zu besonderen Festzeiten. Moralische Maßnahmen verboten Frauenhäuser in Kirchennähe und fiskalische schützten das städtische Monopol vor privaten Aktivitäten. Außerdem wurden Kleidervorschriften erlassen, die Prostituierte leicht als solche erkennen ließen.
Die Durchsetzung dieser Maßnahmen erfolgte freilich eher lasch, Zuwiderhandlungen wurden von den Behörden nur halbherzig verfolgt. Einige Städte versuchten auch, den Prostituierten bestimmte Orte zu verbieten. Später gab es teilweise Versuche, die Prostitution auf einzelne Viertel zu beschränken. Frauenhäuser standen selten im Stadtinneren, aber häufig an der Stadtmauer.
Die Kupplerei war eine vor allem weibliche Tätigkeit mit den Ebenen Vermittlung, Beschaffung von Mädchen und Bordellbetrieb im eigenen Haus. Inhaberinnen von Badehäusern besaßen im Geschäft mit der Prostitution eine besonders hohe hierarchische Stellung, Zuhälter hingegen einen sehr schlechten Ruf. Es waren oft Vagabunden, die Prostituierte beschützten.
Die offiziellen Dirnen in den Bordellen hatten ein höheres Durchschnittsalter als inoffizielle Huren, außerdem besaßen die städtischen Einrichtungen einen stärkeren Anteil an fremden Frauen. Mit 30 Jahren galt eine Dirne als „altes Eisen“, ihre Zukunft war danach ungewiss. Den Prostituierten wurden Sicherheitsgarantien gewährt, sie benutzten verschiedene Erkennungszeichen als Schutz vor Gewalt.
Frauenwirte
Sie waren in Süddeutschland meist männlich, in Mitteldeutschland hingegen in der Regel weiblich. Ihnen oblag die Verantwortung für Verpflegung, Lohn und Kleidung, sie waren meistens Fremde aus der Unterschicht. Der Beruf des Frauenwirts war trotz des schlechten Rufes sehr gefragt, wenn die Bedrohung durch die Gerichtsbarkeit gering war. So belegen zahlreiche Beispiele Gruppen von Frauenwirten, die es zu Experten in ihrem Beruf gebracht haben. Zünfte wurden aber nicht gebildet.
Kunden
Bordellbesucher waren sehr häufig jung. Es handelte sich bei ihnen vor allem um Gesellen, Studenten und unverheiratete Männer. Ihnen war der Bordellbesuch auch offiziell vorbehalten. Auch Söldner waren gute Kunden. Zu junge Männer mussten abgewiesen werden, auch bestand ein theoretisches Verbot des Bordellbesuchs für verheiratete Männer und Geistliche. Diese kamen allerdings in der Regel mit geringen Strafen davon sofern man sie ertappte. Es war die Pflicht der Äbtissin Personen nicht einzulassen, denen der Bordellbesuch offiziell verboten war. Sie musste dabei schwören, die bestehenden Gebote einzuhalten. Strengstes Besuchsverbot bestand für Juden, ihnen drohte sogar die Kastration. Entsprechende Fälle sind jedoch nicht überliefert.Der Bordellbesuch diente jedoch nicht nur der Triebbefriedigung, sondern war auch eine Probe zum Beweis eines normalen körperlich-physiologischen Sozialverhaltens.
Diskriminierung der Prostituierten
Erst seit Mitte des 13. Jahrhunderts wird die Prostitution als unrein angesehen. Auslöser dazu war ein Befehl Ludwigs IX. von Frankreich vom Dezember 1254, Prostituierte aus dem Königreich zu vertreiben. Vermögen und Kleidung der Betroffenen wurden eingezogen. Diese Maßnahme war zwar kaum durchsetzbar, die Prostituierten seit dem aber mit einem Makel behaftet.
Es kam zu einem regelrechten Ausschluss aus der Gesellschaft, zusammen mit Juden und Aussätzigen. Der Kontakt mit Dirnen galt nun als „ansteckend“, Prostituierte sollten zu „Unberührbaren“ werden. Beispielsweise durften sie auf dem Markt keine Lebensmittel berühren- taten sie es dennoch, musste die Ware bezahlt werden. Derartige Diskriminierungen waren wohl in zahlreichen Städten üblich.
Es kam der Zwang auf, ein sichtbares Erkennungszeichen zu tragen. Der Grund dafür war die bessere Erkennungsmöglichkeit. Zunächst bestand das Verbot, Haube und Schleier wie ehrbare Frauen zu tragen; später wurde daraus die Pflicht auf das Tragen eines bunten Bandes auf der Schulter.
Prostituierte unterstanden genau wie Juden und Aussätzige einer besonderen Gerichtsbarkeit, dem Hurenkönig oder „Roi des ribauds“. Er war der Herrscher der Randexistenzen. Juden und Aussätzige waren dabei im Gegensatz zu den Prostituierten völlig rechtlos, sie wurden auch besonders stark in bestimmten Bezirken konzentriert.
Bedeutung der Prostitution
Nur wenige Frauen begaben sich freiwillig in die Prostitution. Oft waren sie ehemalige Vergewaltigungsopfer. Nach „Karriereende“ mit etwa 30 Jahren begaben sich die ehemaligen Dirnen häufig in so genannte „Reuerinnen-Gemeinschaften“ um ein gottesfürchtiges Leben zu leben, andere übernahmen selbst als Äbtissin ein Badehaus. Auch Heirat war nicht selten. Ein Ausschluss aus der Gesellschaft erfolgte nicht.
Badehäuser dienten zugleich der Hygiene und der Triebbefriedigung. Doch war Prostitution nicht nur in der Stadt verbreitet. Feste, Messen und Jahrmärkte zogen Prostituierte an, wobei man offizielle von „heimlichen“ und vagabundierenden unterscheidet. Sie verteidigten die Ehre ehrbarer Frauen, denn durch ihre Zuwendung zu jungen Leuten verhinderten sie Übergriffe auf höher gestellte Damen. Somit erfüllten Professionelle auch eine Rolle im sozialen Gefüge.
Trotzdem bestand immer ein wechselhaftes Verhältnis der Gesellschaft zur Prostitution. Mit dem zunehmendem Aufkommen von Moral wurde auch das Geschäft mit der Lust mehr und mehr stigmatisiert. Daraus folgende Reglementierungen sollten aber wohl trotzdem eher der Kontrolle als der Diskriminierung dienen. Hier spielten sicherlich auch politische Interessen eine Rolle.
Später wurden die Einschränkungen weiter verschärft und die Bordelle immer kritischer beobachtet. Ursache hierfür waren möglicherweise Volkskrankheiten und Epidemien im Verlauf des 15. Jahrhunderts. Diese waren offenbar Auslöser für eine allgemeine Suche nach Sündenböcken: man fand sie schließlich unter Ungläubigen und Personen mit „unehrlichen“ Berufen, zu denen auch die Prostitution zählte. Trotz allem: im Mittelalter wurde die Prostitution nicht so stark verfolgt wie in der Zeit nach der Reformation.
