Jeder weiß, dass das Führen von Prozessen vor Gericht Geld kostet. Nicht umsonst gibt es Rechtsschutzversicherungen, mit denen man sich gegen die Kosten eines Prozesses, die, wenn etwa ein Gutachter benötigt wird, schnell in den vier- oder fünfstelligen Bereich steigen, absichern kann.
Rechtsschutz ist Teil des Sozialstaatsgebot
Die Bundesrepublik Deutschland ist nach dem Grundgesetz ein Sozialstaat. Als Sozialstaat ist sie der Chancengleichheit verpflichtet. Dazu gehört, dass jeder Zugang zu effektivem Rechtsschutz vor Gerichten haben soll. Fehlende finanzielle Möglichkeiten sollen keine Partei eines möglichen Rechtsstreites davon abhalten, einen Prozess zu führen.
Was zahlt die Prozesskostenhilfe?
Die Prozesskostenhilfe übernimmt zunächst die Gerichtskosten und auch die Gebühren des Anwalts, der im Regelfall gleich mit beigeordnet wird. Wenn es dabei bliebe, würde sich die Frage stellen, wozu es denn dann überhaupt Rechtsschutzversicherungen gibt. Dann wird ja auf einmal jener, der durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung vorgesorgt hat, "bestraft" und jener, der diese Vorsorge nicht getroffen hat, bekommt vom Staat im Wege der Prozesskostenhilfe die Kosten erstattet.
Prozesskostenhilfe ist nur ein Vorschuss – es gibt also auch eine Rückzahlung der Prozesskostenhilfe
Man muss sich die Prozesskostenhilfe als eine Art Vorschuss vorstellen. Es ist also nicht so, dass sich der mit Hilfe der Prozesskostenhilfe klagende über die Kosten des Prozesses keine Gedanken machen muss. Selbst wenn er zunächst "arm" im Sinne des Gesetzes ist, kann sich das auch schnell wieder ändern. Wird etwa im Rahmen eines Arbeitsgerichtsprozesses ein Vergleich über eine Abfindung geschlossen, kann diese – wenn sie dann auch tatsächlich dem Klagenden zufließt – sein Vermögen so weit erhöhen, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe damit entfallen und die Kosten wieder von dem Betreffenden selbst zu tragen sind. Die Gerichte prüfen auch nach Abschluss des Verfahrens in regelmäßigen Abständen (4 Jahre lang), ob sich die wirtschaftliche Lage des Prozessskostenhilfe-Empfängers gebessert hat. Ist das der Fall, verlangt das Gericht die Rückzahlung der Prozesskostenhilfe.
Nicht die Kosten des Gegners
Neben dem Aspekt, dass es sich eigentlich nur um einen Vorschuss handelt, muss sich jener, der Prozesskostenhilfe begehrt und darauf gestützt einen Prozess führen möchte, auch deshalb über die Kosten Gedanken machen, weil er – im Falle des Prozessverlusts – die Kosten der Gegenseite zu tragen hat, insbesondere die Gebühren des gegnerischen Anwalts.
Besonderheit beim Arbeitsgericht
Hiervon gibt es in erster Instanz beim Prozess vor dem Arbeitsgericht eine Ausnahme. Dort hat jeder seinen Anwalt selbst zu zahlen, unabhängig davon, ob der Prozess gewonnen oder verloren wird. Das bedeutet aber auch, dass man nicht darauf hoffen kann, bei Gewinn des Prozesses den eigenen Anwalt bezahlt zu bekommen.
Wer erhält Prozesskostenhilfe?
Zunächst sind jene ausgeschlossen, die den Prozess über ein Rechtsschutzversicherung oder – beim Arbeitsgericht etwa – über die Gewerkschaft finanziert bekommen. Daneben gibt es persönliche Voraussetzungen, das heißt, man muss "arm" im Sinne des Gesetzes sein. Ob das zutrifft, zeigt der PKH Rechner. Weiterhin wird geprüft, ob die Sache Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig betrieben wird. Generell kann man sagen, wenn sich erst durch eine Beweisaufnahme klären lässt, ob ein Anspruch besteht oder nicht oder falls sich ein Richter vertieft Gedanken machen muss, ob eine Klage mutwillig ist oder nicht, dann dürfte sie wohl weder mutwillig noch offenkundig aussichtslos sein.
Wie läuft das beim Arbeitsgericht ab? Ein Überblick mit weitergehenden Hinweisen und Links.
Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors zur Rechtslage zur Zeit der Abfassung wieder. Er kann und will nicht die Rechtsberatung im Einzelfall durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt ersetzen. Er ist bewusst einfach gehalten und verzichtet auf die Darstellung der "dritten Ausnahme des vierten Sonderfalls".
