
- Wohlfühlen - Dörthe Huth
Um die Seelenlage von Patienten sind verschiedene Berufsgruppen bemüht. Für den Laien sind sie allerdings nicht immer klar unterscheidbar. Daneben gibt es zahlreiche andere Berufsgruppen, wie psychologische Berater, Coaches oder Lebensberater, die zum Teil auch mit psychotherapeutischen Methoden arbeiten, diese aber nur im Rahmen der allgemeinen Lebenshilfe bei Gesunden anwenden dürfen. Dieser Beitrag hilft zu sortieren, wer eine Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie erlangt hat und auf welche Qualifikation sich diese Erlaubnis stützt.
Unter dem Begriff „Psychotherapie“ werden psychologische Verfahren zusammengefasst, die das Lindern von seelischem Leid zum Ziel haben. Da, wo es um Krankheit und deren Linderung geht, bedarf es einer präzisen Diagnosestellung sowie einer zielgerichteten Therapie. Grundsätzlich darf die Psychotherapie daher nur von Behandlern ausgeübt werden, welche die Zulassungskriterien ihrer jeweiligen Berufsgruppe erfüllen und eine Heilerlaubnis für Psychotherapie zuerkannt bekommen. Man kann fünf große Berufsgruppen unterteilen: den ärztlichen Psychotherapeuten, den psychologischen Psychotherapeuten, den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie den Heilpraktiker und den Heilpraktiker für Psychotherapie.
Was ist Psychotherapie?
Zerlegt man das altgriechische Wort Psychotherapie in seine beiden Bestandteile, wird die Bedeutung klar: die Heilung der Seele von psycho=Seele und therapia= heilen. Seit der Entwicklung der Psychoanalyse durch Freud hat die Psychotherapie enorme Fortschritte gemacht, an Erkenntnissen gewonnen und sich in unterschiedliche Verfahren weiterentwickelt. Die Bandbreite psychischer Erkrankungen ist groß und der Bedarf an Psychotherapie ebenso. Psychotherapie ist im Vergleich zur Beratung eher langfristig angelegt und hat die Befreiung von seelischem Leiden zum Ziel oder zumindest die Linderung von Leiden im Bereich des Erlebens, Denkens, Fühlen oder Handelns. Bei Depressionen beispielsweise, bei Ängsten, wie spezifischen Phobien oder Panikattacken, bei Essstörungen, wie Magersucht oder Bulimie, bei traumatischen Erlebnissen oder psychosomatischen Erkrankungen.
Unter Psychotherapie wird in erster Linie die Therapie über das gesprochene Wort verstanden, die auf der Basis eines guten Kontakts zwischen Therapeut und Patient stattfindet. Es geht dabei darum, den Patienten zu Einsichten in seine Probleme zu führen, ihn zur Verbesserung seiner Bewältigungsmöglichkeiten anzuleiten, ihn zu stabilisieren, die Leistungsfähigkeit zu verbessern und eventuell zu privater und beruflicher Wiedereingliederung anzuleiten. Die Methodenvielfalt ist groß und die psychotherapeutischen Verfahren kaum noch zählbar.
Kassentherapien durch Psychotherapeuten
Obwohl es eine riesige Bandbreite an psychotherapeutischen Verfahren und einen enormen Bedarf an Behandlern gibt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie nur dann, wenn sie den offiziellen "Psychotherapierichtlinien" entspricht. Zu den von der Krankenkasse anerkannten Verfahren zählen nur Verfahren, die unter die folgenden drei Therapieverfahren fallen und zudem von approbierten Psychotherapeuten angeboten werden:
- Die psychoanalytische Therapie
- Die tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie sowie
- Die Verhaltenstherapie
Seitdem 1998 das Psychotherapeutengesetz in Kraft trat, darf sich nur noch Psychotherapeut nennen, wer ein Hochschulstudium der Psychologie oder der Medizin in einschlägiger Fachrichtung studiert, sich nach den Richtlinien der Psychotherapeutenkammer weitergebildet und die Approbation erlangt hat. Eine Ausnahme hierbei ist der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, der auch über das Studium der Pädagogik oder Sozialpädagogik erworben werden kann. Der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut ist allerdings auf die Abrechnung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum 21. Lebensjahr eingeschränkt. Psychotherapeuten haben aufgrund ihrer Anerkennung in der Regel Abrechnungsmöglichkeiten für alle Krankenkassen.
Der Heilpraktiker als Behandler für Psychotherapie
Auch die Berufsgruppe der Heilpraktiker sowie die Heilpraktiker, die auf das Gebiet der Psychotherapie eingeschränkt sind, dürfen Psychotherapie ausüben. Geregelt ist das durch das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz). Heilpraktiker durchlaufen in der Regel eine heilkundliche Ausbildung an einer Fachschule und absolvieren eine Überprüfung vor dem Gesundheitsamt, um die Heilerlaubnis zu erlangen. Heilpraktiker arbeiten ganzheitlich und sehen den Menschen in einem Gesamtkontext. Sie versuchen über sanfte Methoden, die Selbstheilungskräfte des Patienten zu aktivieren und dürfen Globuli verabreichen.
Auch die psychologischen Berater können am Ende ihrer Ausbildung durch die Überprüfung vor dem Gesundheitsamt als Heilpraktiker, eingeschränkt auf das Fachgebiet der Psychotherapie zugelassen werden. Dies wird auch der kleine Heilpraktiker genannt oder als Heilpraktiker (Psychotherapie) bezeichnet. Häufig sind die psychotherapeutisch tätigen Heilpraktiker und Heilpraktiker (Psychotherapie) zusätzlich in einem humanistischen Therapieverfahren weitergebildet, das nicht zu den Richtlinienverfahren gehört. Beispiele hierfür können sein:
- Gestalttherapie
- Hypnotherapie
- Gesprächstherapie
- Systemische Familientherapie
Heilpraktiker und Heilpraktiker (Psychotherapie) rechnen ihre Leistungen entweder privat ab oder können die Psychotherapie auf der Basis des Heilpraktikergesetzes über die privaten Krankenkassen abrechnen.
Methoden und Behandlervielfalt in der Psychotherapie
Die Methodenvielfalt in der Psychotherapie ist riesig. Die wenigsten Verfahren sind allerdings von der Krankenkasse anerkannt. Bei den psychotherapeutischen Behandlern gibt es einerseits die Gruppe der Psychotherapeuten, die sich über die Approbation zum Psychotherapeuten qualifiziert haben sowie die Gruppe der Heilpraktiker, die ihre heilkundliche Zulassung durch die Überprüfung beim Gesundheitsamt erworben haben. Entscheidend für die Qualität der Psychotherapie ist allerdings nicht nur die Qualifikation der Behandler, sondern auch die vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient und Therapeut. Wenn Klärungsbedarf besteht, sollte man sich nicht scheuen, den Behandler seiner Wahl direkt auf seine Qualifikation anzusprechen.
Literatur zum Thema
Jürgen Kriz: Grundkonzepte der Psychotherapie. Beltz 2007.
Manfred Lütz: Irre - Wir behandeln die Falschen: Unser Problem sind die Normalen - Eine heitere Seelenkunde. Gütersloher Verlagshaus 2009.
W. Doyle Gentry: Glück für Dummies.Wiley-VCH 2009.
