
- Nur Spaß, oder doch ernstzunehmender Verkehr? - Steffen Fleck
Noch vor wenigen Jahren fand sich nichts besonders Abenteuerliches zwischen Quacksalber und Quaddel im Duden – und ebenso wenig auf deutschen Straßen. Man musste schon ein sehr fortschrittlicher Landmann oder Förster mit festgelötetem Jägerfilz unterm Gamsbart sein, wenn man sich bei der Arbeit in den Sattel des geländegängigen und zugstarken All Terrain Vehicle (ATV) schwang, um das angematschte Flair von LoF-Maschinen – Beamtenumstand für Trecker und andere Landstraßen-Hindernisse – gegen ein wenig Easy Rider-Gefühl einzutauschen.
Das Quad als neuer Verkehrsteilnehmer: Motorrad-Verbreiterung – Auto-Alternative?
Weitgereiste Mitmenschen kannten Quads höchstens aus jenen Regionen der Welt, in der Viehhirten landläufig Cowboys heißen und nicht einfach zu Mittag in den Dorfkrug einkehren können, weil diverse Hektar bergiges Weideland zu queren wären. Auf Erdteilen, wo die Weiden noch mehr Platz einnehmen als Autobahnen – also weite Teile Südamerikas sowie Australien und Neuseeland – sind die praktischen Geländemobile schon länger als Nutzfahrzeug im Einsatz. Heute allerdings findet man Quads nicht nur als Moped-Upgrade unternehmungslustiger Landjugend oder Motorrad-Verbreiterung für Fahranfänger, sondern eben gelegentlich auch schon als Konsequenz explodierender Mobilitätskosten und Auto-Alternative im Straßenbild jeder deutschen Großstadt.
Kraftradähnliches Vierradfahrzeug, Diät-Buggy oder Stützrad-Krad für Fallsüchtige
Es sind vermutlich keineswegs Landwirte auf urbaner Expedition, die sich da auf knatternden Matschfräsen in den Stadtverkehr stürzen. Denn die verchromten Anbauteile, geschwungenen Schmutzfänger, bunten Rallye-Aufkleber und ausladenden Ballonreifen moderner Straßenquads passen nicht so recht zu ausgebeulten Cordhosen in Waldfarben. Doch für wen und warum eignet sich ein Quad, von offizieller Seite wortgewandt als »kraftradähnliches Vierradfahrzeug« kategorisiert? Was sind die Vorteile, Nachteile und Gefahren solcher Fahrmaschinen? Und natürlich: Was kosten Anschaffung, Unterhalt und Steuer? Jedenfalls muss man dafür nicht wieder in die Fahrschule, sofern man den regulären Autoführerschein der Klasse B besitzt – schon das spart Einiges.
Die technischen Daten des Quads entscheiden über die gesetzliche Zulassung
Die Kategorie der Quads, die »weder Personenkraftwagen noch Motorrad sind«, zeichnet sich in der Praxis durch eine Vielfalt von technischen Merkmalen aus, die in Deutschland letztlich drei Arten der Zulassung und somit der behördlichen Einordnung erlauben: Als vierrädriges Leichtkraftfahrzeug, als offener PKW oder als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine.
- Als vierrädriges Leichtkraftfahrzeug darf das Quad nicht folgende technische Daten überbieten: Maximal 45 km/h schnell, 350 kg (Leermasse) schwer, mit nicht mehr als 50 ccm Hubraum und 4 kW Leistung motorisiert. Dafür ist es von Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU) befreit. In so einem Fall ist der Betrieb zulassungsfrei, eine EG-Typengenehmigung bzw. Betriebserlaubnis genügt. Auch wenn dabei wie bei Mopeds ein Versicherungskennzeichen am Heck ausreichend ist, wird der Auto-Führerschein Klasse B benötigt.
- Vierrädriges Kfz zur Personenbeförderung (VKP): Wenn das Quad die oben genannten Grenzwerte übertrifft, ist eine Zulassung sozusagen als kleines Cabrio vorgesehen, wobei allerdings hier die maximale eingetragene Leistung von 15 kW/20 PS als Grenzwert gilt. Sowohl was die Versicherungs-, HU/AU- und Kennzeichen-Pflicht betrifft, ist das Quad als VKP dem Auto, nicht dem Motorrad gleichgestellt. In der Regel wird je nach zuständigem Finanzamt die hubraumabhängige Versteuerung für PKW angwendet.
- LoF-Zugmaschine: Alle stärker motorisierten Quads und ATVs, wie etwa im Motorsport genutzte Maschinen mit höherer Leistung und Endgeschwindigkeit, können und müssen als Zugmaschine zugelassen werden. Mit wenigen Ausnahmen gleichen die Anforderungen denen des VKP, weichen nur geringfügig ab bei Fragen der Kennzeichengröße, des Führerscheins – beim Einsatz als Ackerschlepper – und der Besteuerung.
Drei Varianten der Zulassung nach StVO, stets mit Helmpflicht
Bei allen drei Varianten gilt praktisch die gesetzliche Helmpflicht nach § 21a StVO – durchaus sinnvoll, denn warum sollte man nicht von den langjährigen Erfahrungen der Motorradfahrer lernen?! Welche Form der Zulassung in Frage kommt, hängt also von der technischen Ausstattung des Quads und seiner Verwendung ab und kann in Absprache mit dem Händler oder Importeur geregelt werden. Denn die heutigen Nachfahren des ursprünglichen Kraftkarren im Bundeswehreinsatz der nürnberger Firma Faun werden hauptsächlich aus Ostasien importiert. Die als reine Geländefahrzeuge für den internationalen Markt konzipierten Quads müssen erst für den straßentauglichen Betrieb mit zugelassenen Beleuchtungsanlagen und Tachos nachgerüstet werden. Dann dürfen Quads auf öffentlichen Straßen bewegt werden und machen vielleicht bald den Kleinstwagen der Großstädte die Mikro-Parkplätze streitig.
Antriebstechnik, Getriebe und Bremsanlagen von Quad und ATV für universellen Fahrspaß
Mit wenigen Ausnahmen sind Quads und ATVs mit Viertakt-Benzinmotoren ausgestattet, deren Leistung über eine Antriebskette auf die Hinterachse übertragen wird. Scheibenbremsen vorne und hinten sind mittlerweile Standard, die Schaltung der Gänge erfolgt über Fußhebelschaltung wie bei Motorrädern, allerdings kann häufig ein recht nützlicher Rückwärtsgang manuell gewählt werden. Einfache Modelle außerhalb des Wettkampfgeschehens werden auch mit Automatikgetrieben ausgerüstet. Üblich ist weiterhin ein Daumengashebel, der bei Geländefahrten unkontrollierte Hüpfer beim herzhaften Zugreifen am Motorrad-üblichen Drehgriff verhindert. Außerdem sind mittlerweile für viele Anbauteile und Komponenten Tuning-Optionen verfügbar. Damit erinnern moderne Quads eher an die universellen Funmobile, als die sie in den USA adaptiert und weiterentwickelt wurden, als die Ackermatsch-verkrusteten Nutzfahrzeuge, die sie ursprünglich sein sollten.
