Rattenrallye – wer zuerst auspackt hat gewonnen

Plüschhandschellen für den, der andere verpfeift? - Angela Schulz
Plüschhandschellen für den, der andere verpfeift? - Angela Schulz
Die Kronzeugenregelung (umgangssprachlich auch nicht selten Rattenrallye genannt) bieten Chancen und Gefahren zugleich

Der Begriff Kronzeuge kam aus England zu uns und bedeutet soviel wie „für den Staat als Zeuge aussagen“ (give evidence for the Crown). Dabei unterstützt der Kronzeuge den Staat bei der Aufklärung von (meist organisierter) Kriminalität. Hierbei war der Kronzeuge in der Regel selbst an der Tat beteiligt oder zumindest (im Rahmen der organisierten Kriminalität) in die Strukturen und Machenschaften eingeweiht. Die Staatsanwaltschaft greift auf Kronzeugen nur im äußersten Notfall zurück, da im Gegenzug für die Zeugenaussage der Kronzeuge meist Strafminderung oder gar Straffreiheit erhält.

Der Unterschied zum „Deal“

Aus US Amerikanischen Fernsehserien kennen wir den „Deal“, welcher das Prinzip des „plea bargaining“ bezeichnet. Hierbei wird einem Verbrecher eine niedrigere Strafe angeboten, wenn er gewünschte Informationen preisgibt. Beispielsweise wird einer Person, die beim Verkauf von illegalen Drogen erwischt wurde, ein Strafrahmen von 6 Monaten auf Bewährung zugesagt, sofern sie ihren Händler verrät. Eine solche Absprache gibt es in Deutschland nicht. Hier entscheidet das Gericht (§§ 260 I, 261 StPO) und die Staatsanwaltschaft kann insofern nur zusagen, einen geringeren Strafrahmen zu beantragen. Die Verfahrensabsprachen in Deutschland finden auf anderer Ebene statt als solche in den USA. Hier sind derartige Absprachen nur möglich, wenn gegen den „Kronzeugen“ selbst noch kein Verfahren eingeleitet wurde (vergleiche § 46b Abs. 3 StGB).

Wer zuerst plaudert gewinnt

Gerade für Aussteiger bietet die Kronzeugenregelung des § 46b des Strafgesetzbuches (StGB) Chancen. Kombiniert mit dem Zeugenschutzprogramm wird so ein Anreiz geschaffen, das kriminelle Milieu endgültig zu verlassen. Dies bietet sich vor allem für Mitglieder von kriminellen Organisationen und Banden an, die aufgrund des Drucks der anderen Mitglieder nicht aussteigen können. Sofern sich diese an die Polizei wenden und helfen bereits begangene Straftaten aufzudecken, oder künftige Straftaten zu verhindern, können sie (sofern die Voraussetzungen des § 46b StGB erfüllt sind) mit einer neuen Identität ein neues Leben beginnen. Somit bietet die Kronzeugenregelung vor allem für solche Menschen, die unbedarft oder gar ungewollt in kriminelle Kreise gerieten, eine faire Chance: Selbst ungeschoren davon kommen, indem man andere verpfeift.

Nachteile der Kronzeugenregelung

Leider wird die Kronzeugenregelung nicht nur bei Aussteigern angewandt. Die Vorstellung, dass jemand durch Verwandte (beispielsweise bei der Mafia), Freunde oder durch eine unglückliche Verknüpfung von Umständen ungewollt in kriminelle Kreise geriet, aber als Kronzeuge gleich eine ganze Bande Schwerkrimineller ans Messer liefert und anschließend selbst ein neues und rechtschaffenes Leben beginnt, ist eine Romantisierung von Traumfabriken wie Hollywood. In der Realität kommt die mit § 46b StGB ermöglichte Strafmilderung vor allem den Schwerkriminellen selbst zugute und verhindert somit eine angemessene Bestrafung und somit Gerechtigkeit in unserem Strafsystem. „Kleinkriminelle“ können auf die Kronzeugenregelung meist nicht zugreifen, da sich niemanden haben, den sie verraten könnten. Somit kann es vorkommen, dass der Dieb längere Strafen absitzen muss, als der Schläger. Ein ausgleichendes Strafsystem wird somit unterlaufen. Besonders im Rahmen der organisierten Kriminalität ist zudem die Gefahr groß, dass zu schnell auf Kronzeugen zurück gegriffen wird, um langwierige und zum Teil schwierige Ermittlungen abzukürzen. Wieviel Wahrheit in den Aussagen dann steckt, bleibt fraglich, denn immerhin besteht auch die Gefahr einer Falschaussage in Aussicht für die lockende Strafmilderung.

Quellen:

  • „§ 46b StB: Die neue Kronzeugenregelung im Strafrecht“ von Christoph Werkmeister, erschienen auf juraexamen.info.
  • „Kronzeugenregelung nach wie vor fraglich, Begrenzung ein erster Schritt“; Pressemitteilung des DAV (DeutscherAnwaltVerein).
  • Artikel „Verfahrensabsprachen in den USA und Deutschland“.
  • Bundesministerium der Justiz; Einzelnorm § 46b StGB
Angela, Sabine Peters - Fotostudio LichtRevier Bochum

Angela Schulz - Geboren 1983 in Dortmund. Abitur 2002 mit dem Schwerpunkt Wirtschaft. Anschließend rechtswissenschaftliches Studium mit dem ...

rss