Rauchen ohne zu stempeln kann den Job kosten

Bei einer Raucherpause bitte abstempeln

Raucherpausen abstempeln - Gerd Altmann
Raucherpausen abstempeln - Gerd Altmann
Verstößt ein Arbeitnehmer wiederholt gegen eine Vereinbarung, nach der für Raucherpausen abzustempeln ist, riskiert er eine fristlose Kündigung.

Es ist schon eine Last mit dem Laster. Wer heute zu den Rauchen zählt, hat mitunter nicht nur in seiner Stammkneipe, sondern auch an seinem Arbeitsplatz mit rauchfreien Zonen zu kämpfen.

Anspruch auf rauchfreien Arbeitsplatz

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz (BAG, Az. 9 AZR 84/97). Dieser Anspruch ergibt sich nicht nur aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der Arbeitsstättenverordnung, auch der Arbeitgeber hat eine Fürsorge- und Schutzpflicht gegenüber seinen Mitarbeitern und muss die Arbeitsräume gesundheitsverträglich – und damit in der Regel rauchfrei – gestalten.

Rauchverbot am Arbeitsplatz

Somit steht es dem Arbeitgeber aufgrund seines Hausrechts grundsätzlich frei, das Rauchen im gesamten Betrieb komplett zu verbieten. Allerdings machen nur wenige Arbeitgeber von dieser Radikallösung Gebrauch. Ganz abgesehen davon, dass das Recht der Raucher auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit mit einem vollständigen Rauchverbot verletzt werden könnte, lässt sich der Nichtraucherschutz auch anders durchsetzen. Zumindest sollte das Rauchen im Freien an bestimmten Stellen möglich sein.

Die meisten Unternehmen werden den rauchenden Kollegen auf freiwilliger Basis spezielle Raucherräume zur Verfügung stellen. Mitarbeiter haben in der Regel aber keinen Anspruch auf Rauchpausen während der Kernarbeitszeit oder auf Raucherräume (Az. 19 K 3459/07).

Abstempeln zum Rauchen

Sicherlich enttäuschend für alle Raucher: Es gibt kein Recht auf Raucherpausen. Für die Zigarette zwischendurch müssen Raucher daher die normalen Pausen nutzen.

Toleriert der Chef Raucherpausen, so kann er von Rauchern verlangen, dass Raucherpausen nicht zur Arbeitszeit gerechnet werden. Es ist in deutschen Unternehmen zwar nicht üblich, nichtsdestotrotz aber zulässig, wenn der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern verlangt, zur Raucherpause abzustempeln.

Kündigung bei fehlendem Abstempeln zulässig

Müssen Arbeitnehmer nach einer betriebsinternen Regelung bei einer Raucherpause abzustempeln und verstößt ein Arbeitnehmer trotz Abmahnung hartnäckig gegen diese Vereinbarung, so kann auch eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein (ArbG Duisburg 14.9.2009, 3 Ca 1336/09). Selbst ein wiederholter kurzzeitiger Entzug der Arbeitsleistung durch das Rauchen kann eine gravierende Pflichtverletzung sein, die das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört und damit eine Kündigung rechtfertigt.

Das Urteil zum Abstempeln für Raucherpausen

In dem oben angesprochenen Fall ging es darum, dass in dem Betrieb, in dem die Klägerin seit vielen Jahren beschäftigt war, eine Vereinbarung getroffen wurde, nach der Arbeitnehmer bei Raucherpausen abstempeln müssen. Die Klägerin hatte im Jahr 2008 bereits mehrfach gegen diese Vereinbarung über Raucherpausen verstoßen und war deshalb abgemahnt worden.

Nachdem die Klägerin im Frühjahr 2009 an drei aufeinanderfolgenden Tagen erneut Raucherpausen einlegte, ohne vorher abzustempeln, kündigte der beklagte Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos. Die hiergegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg.

Das Arbeitsgericht kam zu dem Schluss, dass die fristlose Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB wirksam ist, da es dem Beklagten angesichts der wiederholten Verstöße der Klägerin gegen die Raucherpausen-Regelung nicht zumutbar war, die Klägerin bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigung weiterzubeschäftigen.

Obwohl die Raucherpausen-Regelung zulässig und für alle Arbeitnehmer verbindlich war, hat die Klägerin trotz der Abmahnung Raucherpausen eingelegt, ohne die vorgeschriebene Zeiterfassung zu bedienen. Da sie hierfür keine nachvollziehbare Begründung vorgetragen hat und in diesem hartnäckigen Pflichtverstoß eine gravierende Vertragsverletzung zu sehen ist, hat sie das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört.

Michael Konetzny, Michael Konetzny

Michael Konetzny - Michael Konetzny, Porta Westfalica, ist seit etwa 20 Jahren vorwiegend in mittelständischen Unternehmen tätig und dort ...

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