
- Screenshot von kino.to - Stefanie Schweigler
Die Staatsanwaltschaft in Dresden hat zum Großschlag gegen Urheberrechtsverletzer ausgeholt: wie Spiegel Online berichtet, wurde das berüchtigte Internet-Portal kino.to von Ermittlern in Hamburg geschlossen. Bei Razzien in Deutschland, Frankreich, Spanien und den Niederlanden wurden zahlreiche Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht. In Deutschland allein haben zeitgleich 20 Razzien stattgefunden, bei denen mehr als 250 Polizisten und Steuerfahnder im Einsatz waren. Unterstützt wurden sie von 17 Computerexperten. Insgesamt wurden 13 Personen (davon 12 in Deutschland) verhaftet. 14 weitere Haftbefehle wurden ausgestellt – nach einer weiteren Person wird noch gefahndet.
Ebenfalls wurden angeblich mehrere Angebote abgeschaltet, von denen raubkopierte Filme gestreamt worden waren. Diese Dienste wurden angeblich ebenfalls von den Betreibern von kino.to gegründet. Ihre Gewinne in siebenstelliger Höhe erzielten die Betreiber durch Werbebanner und kostenpflichtige Premium-Zugänge. Angeblich sollen im Internet bereits Auszüge vom Durchsuchungsbeschluss, der sich unter anderem gegen vier weitere Seiten richtet, kursieren.
Jahrelange Ermittlungen
Ausgelöst wurde die Aktion durch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU), die nach eigenen Angaben jahrelang gegen kino.to und seine Betreiber ermittelt haben soll. Im April wurde der Strafantrag gestellt. Der internationale Einsatz wurde geleitet von der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (Ines).
Schon seit einiger Zeit stehen Filehoster in starker Kritik, denn durch sie kann man urheberrechtlich geschützte Werke austauschen. Den Betreibern wird vorgeworfen, zu wenig gegen die Urheberrechtsverletzungen zu unternehmen und stattdessen davon zu profitieren.
Sehr beliebt, da unkompliziert und meist kostenfrei
Filehoster sind vor allem im Bereich der Filmverteilung sehr beliebt. Die Filme müssen nicht heruntergeladen werden – schon wenige Sekunden nach Start des Streams kann man den Film sehen, der Rest wird im Hintergrund geladen. Dies funktioniert unkomplizierter und einfacher als bei legalen Angeboten. Es sind keine besonderen technischen Fähigkeiten nötig, ebenso wie keine Registrierungen oder Zahlungen.
Diskussionen in den USA
In den USA wird zurzeit darüber diskutiert, ob das Streaming von geschützten Werken auf die gleiche Stufe wie illegale Downloads zu stellen sei. Bis jetzt konzentrierten sich die Gesetze zu sehr auf die illegale Verbreitung, so Maria Pallante, die Vorsitzende der Copyright-Behörde. Zurzeit wird Streaming in den USA als Ordnungswidrigkeit eingeordnet, da es als unerlaubte öffentliche Vorführung gilt.
Hinweis der Kriminalpolizei
Wer nun die Seite kino.to besuchen möchte, findet stattdessen diesen Hinweis der Kriminalpolizei vor: „Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin: Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen. Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen. Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.“
Quellen:
- Artikel bei Spiegel Online über kino.to vom 08.06.2011
- Artikel bei Spiegel Online über kino.to vom 14.09.2010
- Artikel bei Spiegel Online über kino.to vom 03.06.2011
