Mit dem Wortungetüm „Pflege-Weiterentwicklungsgesetz“ wurden 2008 verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht, die die Situation von pflegebedürftigen Menschen verbessern soll: Eine davon erweitert das bisherige Angebot von Pflegeberatung. Keine schlechte Idee angesichts der Schwierigkeiten, die Pflege-Laien allein schon mit den rund 500 Wortschöpfungen haben, die seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 entstanden sind.
Die Pflegeberatung soll sich künftig nicht allein darauf beschränken, Pflegebedürftigen die Leistungen der Pflegeversicherung zu erläutern. Ab 1. Januar 2009 geben Pflegeberater Hilfestellung „bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlichen vorgesehenen Sozialleistungen“. Und dabei sollen sie noch alle zusätzlichen Hilfsangebote berücksichtigen, die „auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind“. Das heißt, auch Angebote vor Ort von professionellen und ehrenamtlichen Anbietern sollen geprüft und eventuell miteinbezogen werden. Die Beratung ist kostenfrei und kann auch zu Hause beim Pflegebedürftigen durchgeführt werden.
Pflegeberater/innen werden zu Fall-Managern
Die Serviceleistungen der Pflegeberatung sind so umfangreich, dass aus den Beratern im Einzelfall so genannte Case-Manager werden. Das heißt sie betreuen also einen ganzen Fall, organisieren die unterschiedlichen Maßnahmen und überwachen die Abläufe. Das soll so gehen: Nachdem der Hilfebedarf ermittelt ist (MDK-Prüfung), wird ein individueller Versorgungsplan erstellt, der neben den erforderlichen Sozialleistungen der verschiedenen Kostenträger auch gesundheitsfördernde, präventive (vorbeugende), kurative (heilende) und sonstige medizinische und pflegerische Hilfen aufführt. Pflegeberater unterstützen den Betroffenen bei sämtlichen Antragstellungen und sollen dabei laut Gesetz „auf deren Genehmigung bei den jeweiligen Leistungsträgern hinwirken“. Anschließend überwachen sie die Durchführung des Versorgungsplan und passen ihn falls nötig an. Bei besonders umfangreichen Fällen wird der Hilfeprozess ausgewertet und dokumentiert.
Pflegeberater/innen haben eine Zusatzqualifikation
Weil solche Spezialisten über besonderes Fachwissen verfügen müssen, werden seit Monaten Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt. Immer mehr Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsangestellte und Sozialarbeiter/innen bilden sich für diese Zusatzqualifikation fort. Es kann sich also nicht jeder einfach „Pflegeberater“ nennen.
Die Pflegekassen bzw. ihre Landesverbände müssen Pflegeberater/innen bereitstellen - idealerweise in den so genannten Pflegestützpunkten. Diese entstehen aber erst allmählich, und die Bundesländer gehen bei der Umsetzung solcher Pflegestützpunkte ganz unterschiedlich vor: Manche bauen bereits vorhandene Strukturen und Netzwerk weiter aus oder um, andere proben erst mit Modellprojekten. Deshalb ist bislang nicht gewährleistet, dass jeder, der Beratung sucht, auch einen Pflegestützpunkt in seiner Nähe findet.
So findet man eine/n Pflegeberater/in vor Ort
Die Pflegekassen dürfen allerdings auch andere beauftragen, qualifizierte Pflegeberatung durchzuführen. Und deshalb findet man diese Hilfe auch bei privaten Versicherungsunternehmen, in stationären Pflegeeinrichtungen und bei ambulanten Pflegediensten. Mit ihnen kann man entweder telefonisch einen Termin vereinbaren oder man erhält dort die Kontaktdaten eines Pflegeberaters ganz in der Nähe.
