Wer ein neues Auto oder einen neuen Fernseher kaufen möchte und dafür einen Darlehen aufnimmt, wird häufig durch die finanzierende Bank oder den Elektronikfachmarkt dazu gedrängt, zusätzlich eine sogenannte Restschuldversicherung (RSV) abzuschließen. Bei manchen Banken wird die Finanzierung sogar davon abhängig gemacht, obwohl das mittlerweile als sogenanntes Koppelgeschäft durch die deutsche Rechtsprechung verboten ist.
Die Restschuldversicherung täuscht Sicherheit vor
Die RSV soll den Verbraucher schützen, wenn er die vereinbarte Rate nicht mehr bedienen kann. Die Versicherung springt dann ein und übernimmt die fällige Rate. Die Gründe können vielfältig sein, etwa Arbeitslosigkeit, Krankheit, Berufsunfähigkeit oder gar Tod des Kreditnehmers. Was auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen oft als Bluff. Zuerst einmal muss man schauen, welche der genannten Risiken überhaupt abgesichert sind. Nicht jede Versicherung schließt alle Bausteine ein. Besonders spannend wird es dann, wenn man die Versicherungsbedingungen analysiert. In der Regel beträgt die Leistungsdauer nur 12 Monate, bei einigen wenigen Anbietern manchmal immerhin 24 Monate. Auch beginnt der Anspruch auf Leistung häufig nicht sofort, sondern erst nach einer gewissen Karenzzeit. Im Fall von Arbeitslosigkeit sind dies meist 3 Monate und bei Berufsunfähigkeit wird oft erst ab dem 7. Monat nach Eintritt des Versicherungsfalls geleistet. Somit zahlt die Versicherung in vielen Fällen also gerade mal 9 bzw. nur 6 Monate. Ist man über diese Dauer hinaus immer noch arbeitslos oder berufsunfähig, stellt der Versicherer die Zahlung ein und die Verträge müssen wieder aus der eigenen Tasche bedient werden. Reicht dann das Geld nicht, droht der Kreditvertrag zu platzen und das Auto oder der Fernseher müssen zurückgegeben werden.
Das Produkt ist hauptsächlich für die vermittelnde Bank interessant
Warum das Produkt dennoch so häufig den Kunden schmackhaft gemacht wird, wird schnell klar, wenn man die Kostenstruktur unter die Lupe nimmt. Bei einer Kreditrate von beispielsweise 100 Euro pro Monat verlangt die Versicherung je nach Leistungsumfang und Bedingungen ca. 1-2 Euro pro Rate. Der Kunde zahlt aber oft 2-4 Euro zusätzlich zu seiner Rate. Diese Differenz von 1-2 Euro ist die Marge bzw. Provision für die Bank, die dem Kreditnehmer das Produkt letztendlich verkauft. Bezogen auf die Kosten der Versicherung ist dies ein satter Aufschlag von 50-100 Prozent. Ein gutes Geschäft für die Bank – nicht aber für den Verbraucher.
Risikoleben- oder Berufsunfähigkeitsversicherung als individuelle Alternativen prüfen
Dabei ist die Idee der Kreditabsicherung durchaus richtig, insbesondere für große Investitionen wie dem Immobilienkauf. In Haushalten, bei denen es nur einen Ernährer gibt und der Ausfall seines Verdienstes – egal aus welchem Grund – schnell ein großes Loch ins Budget reißen würde, sollte eine Absicherung dieses Risikos unbedingt geprüft werden. Viel sinnvoller ist hier aber eine reine Risikolebensversicherung, die es für kleines Geld bei den bekannten Direktanbietern gibt und deren Angebote prima im Internet, z.B. bei www.check24.de, miteinander verglichen werden können. Auch ist das Thema Berufsunfähigkeit nicht zu unterschätzen. Da die meisten Menschen aber erst gegen Ende ihrer Berufslaufbahn berufsunfähig werden, ergibt eine solche Absicherung eher bei sehr langlaufenden Kreditverträgen Sinn. Häufig bestehen aber nicht nur Kreditverträge, sondern auch Sparverträge zur Altersvorsorge oder das Arbeitseinkommen selbst müssen dauerhaft abgesichert werden. Aus diesem Grund ist hier eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum voraussichtlichen Rentenbeginn, die alle diese Risiken zusammen abdeckt, die klügere Alternative. Das Geld dafür ist besser investiert als in eine Restschuldversicherung.
