Richtiges Zitieren in Online-Artikeln

Beim Zitieren immer die Gesetze beachten - Andrea Fettweis
Beim Zitieren immer die Gesetze beachten - Andrea Fettweis
Wie zitiert man korrekt in Online-Artikeln, ohne die Rechte Anderer zu verletzen? Fachanwältin Marion Janke gibt detailliert Auskunft in einem Interview.

Wer als Autor für ein Internet-Portal, ein Online-Magazin oder für eine Homepage Artikel schreibt, möchte vielleicht seinen Text mit einem Spruch, einem Gedicht oder einem Zitat anderer Art würzen. In wissenschaftlichen Beiträgen ist es sogar oft notwendig und sinnvoll, ein Zitat einzufügen. Beliebt ist auch das Zusammenstellen von Sprüchen oder Gedichten zu einem bestimmten Thema. Aber Achtung: Nicht jede Textstelle, Gedicht oder Spruch darf unbegrenzt zitiert werden! Wenn etwa aus einem urheberrechtlich geschützten Werk zitiert wird, kann dies eine teure Abmahnung zur Folge haben. Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Marion Janke erklärt in einem Interview mit Suite101, worauf man als Autor beim Zitieren achten muss.

Suite101: Frau Janke, wie kann man herausfinden, welche Texte wie Sprüche, Weisheiten oder Gedichte überhaupt zitiert werden dürfen?

Marion Janke: Zunächst muss zwischen urheberrechtlich geschützten und gemeinfreien Texten unterschieden werden. Gemeinfreie Texte, also Volksgut, können ohne Einschränkungen genutzt werden, urheberrechtlich geschützte hingegen nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Suite101: Wann ist ein Text gemeinfrei?

Janke: Gemeinfrei wird ein Text, ein Spruch, eine Weisheit oder ein Gedicht, wenn dessen Autor bereits 70 Jahre tot ist. Dann endet der Urheberschutz und das Werk kann frei von jedermann benutzt werden. Bei Künstlern aus diesem Jahrhundert ist daher Vorsicht geboten und eine kurze Internetrecherche über die Lebensdaten angeraten. So mahnt seit längerem beispielsweise die Erbin von Karl Valentin die unlizenzierte Nutzung von Valentin-Zitaten auf Internetseiten ab. Karl Valentin ist noch nicht 70 Jahre tot, weshalb seine Sinnsprüche und Zitate noch immer geschützt sind. Gemeinfrei sind ebenfalls amtliche Werke wie Gesetze und Urteile, aber auch historische oder wissenschaftliche Daten und Fakten.

Suite101: Wenn gemeinfreie Zitate verwendet werden, muss man dennoch eine Quelle angeben?

Janke: Nein, eine Quellenangabe bei gemeinfreien Zitaten ist nicht erforderlich.

Suite101: Welche Texte sind geschützt?

Janke: Welche Redewendung, Spruch oder kurze Beschreibung geschützt ist, lässt sich nicht immer einfach beantworten. Einfache Aussprüche, die jeder hervorbringen könnte, sind nichts Besonderes und daher nicht geschützt. Alle anderen Sprachwerke, wie Reden oder Aussprüche und Schriftwerke wie Romane, Gedichte, Biografien, Liedtexte oder Zeitungsartikel sind regelmäßig urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Weiteres zitiert werden.

Suite101: Wann darf man also geschützte Texte zitieren?

Janke: Grundsätzlich dürfen geschützte Werke nur mit vorheriger Zustimmung des Urhebers genutzt werden. Bei Zitaten gestattet das Gesetz eine Verwendung - ausnahmsweise! - auch ohne Zustimmung. An ein zulässiges Zitat stellt Paragraph 51 Urheberrechtsgesetz strenge Anforderungen. Nicht jede Nutzung eines fremden Textes ist also automatisch ein Zitat!

Suite101: Gibt es eine Art Datenbank im Internet, wo man überprüfen könnte, ob ein Zitat urheberrechtlich geschützt oder gemeinfrei ist?

Janke: Leider gibt es weder eine Datenbank noch ein Register, in denen man nachsehen könnte, ob ein bestimmtes Zitat noch dem Urheberrechtsschutz unterliegt. Zwar führt das Deutsche Patent- und Markenamt in München eine sogenannte Urheberrechtsrolle, die aber kein verlässliches Rechercheinstrument für die Prüfung darstellt, welches Werk überhaupt und wie lange noch geschützt ist.

Suite101: Wie sieht das mit Sprüchen aus, die man aus seiner Kindheit kennt: "Der liebe Gott sieht alles!" oder "Krause Haare, krauser Sinn" oder "Es wird gegessen, was auf den Tisch kommt!"

Janke: Diese Sprüche sind wunderbare Beispiele für den sogenannten Volksmund oder der public domain. Diese Sprüche sind gemeinfrei. Sie gehören allen und können uneingeschränkt verwendet werden. Da derartige Sprüche wie auch Sprichwörter seit Jahrhunderten mündlich übertragen worden sind, ist die Quelle oftmals gar nicht mehr bekannt.

Suite101: Unter welcher Voraussetzung darf ein geschützter Text zitiert werden?

Janke: Das Zitat muss einen Zweck erfüllen. Es darf nicht um seiner selbst willen übernommen werden. Allein die Ansicht, „weil das Gedicht so schön ist“ oder „Der Spruch ist ein tolles Motto für meine Webseite“ reicht dafür nicht. Vielmehr fordert das Gesetz, dass das Zitat als Beleg oder zur Erläuterung des Inhalts des übernehmenden Werkes dient. Das Zitat muss also der Unterstützung der eigenen vertretenen Auffassung dienen und Ausdruck der geistigen Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk sein.

Suite101: Darf das Zitat in irgendeiner Form verändert werden, um es dem eigenen Text anzupassen?

Janke: Nein, das Zitat darf inhaltlich nicht verändert werden. Die übernommene Textpassage darf also nicht grammatikalisch umformuliert werden, damit sie besser in den eigenen Satz passt. Selbst geringe sprachliche Veränderungen und Auslassungen gegenüber dem Original sind nicht mehr vom Zitatrecht gedeckt und stellen damit eine Urheberrechtsverletzung dar. Schließlich ist bei jedem Zitat die Quelle so anzugeben, dass es möglich ist, das Zitat zu prüfen.

Suite101: Wie umfangreich darf ein Zitat sein? Gibt es eine verbindliche Zahl, die angibt, wie viele Worte man pro Artikel zitieren darf und wie viele Worte es pro Zitat sein dürfen?

Janke: Nein, eine derartige konkrete Zahlenvorgabe existiert nicht. In welchem Umfang ein Zitat verwendet werden darf, bestimmt sich nach dem Zitatezweck. Umfasst der Onlinebeitrag insgesamt 2.000 Wörtern, von denen 1.000 Wörter Zitat sind, könnte es schwierig werden, nachzuweisen, man habe sich inhaltlich mit dem Zitierten auseinandergesetzt. Bei der eigenen Prüfung, ob die Nutzung eines Zitats zulässig ist, kann man sich selbst die Frage stellen, ob der eigene Beitrag inhaltlich auch ohne Zitat noch sinnhaft und für den Leser nachvollziehbar ist

Suite101: Darf man Zitate zum Beispiel aus dem Englischen übersetzen und sie als Zitat in Deutsch wiedergeben?

Janke: Nur weil ein fremdsprachiger Text ins Deutsche übersetzt wird, verliert der Originaltext natürlich nicht seinen urheberrechtlichen Schutz. Zwar erwirbt der Übersetzer regelmäßig ein eigenes Urheberrecht an der Übersetzung, also am deutschen Text. Das Copyright des ausländischen Autors oder Verlags am Ausgangstext bleibt jedoch auch bei der Verwendung der Übersetzung bestehen und muss gewahrt werden. Das Zitat muss also einen bestimmten Zweck erfüllen, es darf nicht abgeändert werden und die Quelle muss angegeben sein.

Suite101: Was muss man beim Zitieren eines Zitats beachten?

Janke: Bei der Übernahme von Zitaten von Prominenten ist Vorsicht geboten. Es ist regelmäßig nicht erkennbar, ob der Prominente tatsächlich das gesagt hat, was als Wortzitat in Anführungszeichen geschrieben wird. Ist das nicht der Fall, stellt die Übernahme des Zitats unter Umständen eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, da sich niemand irgendwelche Worte als Zitat in den Mund legen lassen muss. Das kann presserechtliche Verfahren nach sich ziehen, die unangenehm und äußerst kostspielig sind. Verhindern ließe sich das, indem man beim Prominenten selbst oder bei dessen Agentur um Bestätigung des Zitats oder um Freigabe des neuen Textes mit dem Zitat bittet.

Suite101: Vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten, Frau Janke.

Bitte beachten Sie, dass Suite101-Artikel niemals fachlichen Rat – etwa durch einen Rechtsanwalt – ersetzen können.

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