
- Statue von Jean-Jacques Rousseau - © Mario Heinemann / PIXELIO'
Die Souveränität nimmt im Gesellschaftsvertrag eine besonders wichtige Rolle ein. Sie ist der Wille, welcher die Form des Staates bestimmt und seine Existenz rechtfertigt und sichert. Die Souveränität soll den Allgemeinwillen widerspiegeln. („Ich behaupte also, dass die Souveränität, die nichts anderes als die Ausübung des Allgemeinwillens ist, nie veräußert werden kann und sich der Souverän, der ein kollektives Wesen ist, nur durch sich selbst darstellen lässt. Die Macht kann wohl übertragen werden, aber nicht der Wille.“; CS II, 1) Des Weiteren ist die Souveränität für Rousseau „unteilbar“, was jedoch nicht bedeutet, dass die Allgemeinheit des Willens nicht immer Einstimmigkeit verlangt, wie Rousseau in seinen Anmerkungen (Nummer sechs) klarstellt.
Souveränität ist Prinzip des staatlichen Lebens
Im elften Kapitel des dritten Buches bekräftigt Rousseau noch einmal die Tatsache, dass in der Souveränität das Prinzip des staatlichen Lebens liege und die gesetzgebende Gewalt als Kern staatlicher Existenz zu betrachten sei. Daraus folgerte er auch, dass die einzelnen Bürger als Träger dieser Souveränität fungieren. Aus diesem Grund lehnte Rousseau jede Art von Repräsentativsystemen ab. An dieser Stelle spricht er die Rolle des „citoyen“ an, welcher sich auch vom „bourgeois“ im Wesen unterscheidet. Der „citoyen“ sollte seine Rechte und Pflichten als einzelner wahrnehmen, damit das staatliche Gemeinwesen richtig funktioniert. Wie wichtig ihm der regelmäßige und der aktive Einsatz der „citoyens“ war, kommt im folgenden Zitat zum Ausdruck: „Sobald die öffentliche Betätigung im Dienste des Staates aufhört, die Hauptangelegenheit der Staatsbürger zu sein, und sie ihm lieber mit ihrem Geld, als mit ihrer Person dienen, ist der Staat schon seinem Untergang nahe.“ (CS. III, 15) Der Staat ist also vom Bürgerengagement abhängig, sonst kommt es zur Stagnation und zum Zusammenbruch des Staatsgefüges.
Gesetzgebung und Regierung
Ein zentraler Begriff in Rousseaus Regierungskonzept ist der Gemeinwille. Er äußert sich zuerst in einer Verfassungs- bzw. Grundgesetzgebung. Dies ist der erste Schritt, wodurch der Staat eingerichtet und seine Grundgestalt festgelegt wird. Die Individuen entscheiden sich aus „freien Willen“ dem Gesellschaftsvertrag beizutreten. Der Gesellschaftsvertrag garantiert für Rousseau das Prinzip der Gleichheit, da sich alle Vertragschließenden auf die selben Bedingungen verpflichten und ihnen alle die selben Rechte zustehen. Der Souverän besteht aus den einzelnen Individuen der Gesellschaft. Die souveräne Macht braucht demzufolge bei Rousseau keinerlei bürgerliche Kontrolle, da der Körper unmöglich den Willen haben könnte, allen seinen Gliedern zu schaden.
Den Menschen zwingen, frei zu sein
Rousseau gesteht den Individuen aber auch persönliche Interessen ein, die nicht unbedingt mit dem Gemeinwillen gleich sind. Der persönliche Gemeinwille stehe dann also im Konflikt mit dem allgemeinen und guten Gemeinwillen, den er als Staatsbürger hat. Um nun einen Konflikt oder gar den Untergang des Staatskörpers zu vermeiden „dass jeder, der dem Allgemeinwillen den Gehorsam verweigert,“ muss er „von dem ganzen Körper zum Gehorsam gezwungen werden“. Für Rousseau bedeutet dies so viel „als dass man ihn zwingen wird, frei zu sein.“ (CSI, 7)
