
- Ermordete Streuner. - Tierhilfe Heinsberg Alicante
Wer von den jüngsten Vorgängen in puncto Streunerumgang in Rumänien etwas mitbekam, wird die Erleichterung aller beteiligten Tierliebhaber, welche mit der heutigen Entscheidung über das Gesetz PL 912 durch den Obersten Gerichtshof Rumäniens einherging, definitiv nach vollziehen können! 11:15 Uhr kam man mit einer deutlichen Mehrheit von 8 zu 1 zu dem Entschluss, dass das Gesetz zum Umgang mit den Streunertieren durch Euthanasierung verfassungswidrig sei. Grundlage für diese Entscheidung waren die Artikel 7 und 8, welche Voraussetzungen für die Euthanasierung und Adoption angeben. Euthanasierung ist in Abwesenheit medizinischer Argumente auf rumänischer Gesetzesebene verfassungswidrig. Damit stand die Ermordung vieler gesunder, nicht aggressiver Straßentiere überhaupt im Widerspruch zur konstitutionellen Basis.
Bereits mit der Bekanntmachung des Gesetzentwurfes 2011 hagelte es heftige Kritik seitens verschiedener Tierschutzvereine. Beriefen wurde sich dabei unter anderem auf den Artikel 13 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Lissabonvertrag), in dem sich die Europäische Union eindeutig dafür bekannte, nichtmenschliche Tiere als "fühlende Lebewesen" zu betrachten. Gemeinsam mit dem Tierschutzverein Vier Pfoten haben zahlreiche Europaabgeordnete gegen diesen Gesetzentwurf an die Parlamentspräsidentin appelliert. Das Euthanasiegesetz wurde im späten November 2011 trotzdem verabschiedet, zum Bestürzen vieler Involvierter.
Viele gesunde und nicht aggressive, herrenlose Tieren fielen einem grausamen Ende anheim. Örtliche Auffanglager und Tierheime wurden durch das Gesetz in größte Bedrängnis gebracht, denn wurde ein gefangener Hund nicht innerhalb von 30 Tagen adoptiert, so wurde er nach Beschluss kommunaler Behörde meist getötet. Ein Hund durfte nur adoptiert werden, wenn dem Vorhaben finanziell und platz-technisch nichts im Wege stand und die Nachbarn damit einverstanden waren. Private Auffanglager, die sich den herrenlosen Tieren aus Tierschutz-Gründen annahmen, mussten nun so schnell wie möglich Tiere in andere Länder wie Deutschland vermitteln, da es eine Beschränkung der Hundeanzahl pro Besitzer gab. Es war ein einziges Desaster!
Umso erfreulicher war es, dass das Gesetz nun vorerst aufgehoben wurde. Wenngleich es nicht die Ermordungen unschuldiger Tiere aufhebt, so bewahrt es doch weitere Tieren vor einem furchtbares Ende. Es wäre wünschenswert, wenn die rumänische Regierung nun endlich ihr Hauptaugenmerk auf die Sterilisationsprogramme richten würde, die Tierschutzvereine sogar umsonst anbieten. Das Prinzip ist so simpel wie effektiv, die Tiere werden gefangen, medizinisch versorgt, mit Chips versehen, sterilisiert und in ihre Ursprungsumgebung freigelassen. Dieses Catch, neuter and release (Fangen, Sterilisieren, Freilaßen) Programm, welches von der Weltgesundheitsorganisation WHO ursprünglich zur Tollwutkontrolle entwickelt wurde, stellte sich bisher als einzige zuverlässige und ethisch akzeptable Methode zur Verminderung der Population dar. Ihre Wirksamkeit soll nach verschiedenen Studien wissenschaftlich belegt sein.
Nicht wirksam genug für den Präfekt von Bukarest Mihai Atanasoaei, der jüngst in einem Interview von vorschneller Freude über die Revidierung des Gesetzes auf Seiten der Tierschützer sprach, und sich für die legalisierte Tötung stark machen will. "Wenn zwei Artikel des Gesetzes verfassungswidrig sind, so werden genau diese zwei Artikel verändert werden und das Gesetz wird auch weiterhin wie zuvor bestehen." So schwebt weiterhin eine bedrohliche Ungewissheit im Raum, deren Ausgang man nur mit Schrecken erahnen kann. So heißt es auch weiterhin für alle Tierliebhaber, die sich diesem Thema mit ihrem Herzblut verschrieben haben, zu kämpfen, denn das Streunertöten hat keineswegs aufgehört, wie neueste Meldungen samt Online-Protest offenbaren, und findet auch, wie der Präfekt verteidigend einwarf, in anderen Ländern statt. Eine weitere Petition finden Sie hier.
Hintergrund: Das Morden geht weiter
