Sachkundeprüfung zum Geprüften Versicherungsfachmann IHK

Um als Versicherungsvermittler arbeiten zu dürfen, muss man eine dementsprechende Sachkundeprüfung ablegen, um die Kunden garantiert gut zu beraten.

Um als Versicherungsvermittler arbeiten zu können, bedarf es nach neuen Richtlinien der Sachkundeprüfung zum geprüften Versicherungsfachmann beziehungsweise zur geprüften Versicherungsfachfrau IHK. Nachzulesen ist dies im § 34d Absatz 2 Nr. 4 der Gewerbeordnung. Die Prüfung wird von der IHK abgehalten, und die Inhalte und Anforderungen sind in der Versicherungsvermittlungsverordnung festgeschrieben. Um sich näher zu informieren und besser auf die Prüfung vorbereitet zu sein, empfiehlt der Verordnungsgeber das Ausbildungsprogramm, dass das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) herausgegeben hat.

Aufbau der Prüfung

Die Prüfung teilt sich auf in zwei Teile, wobei den einen Teil eine schriftliche Prüfung bildet und der andere Teil aus einem praktischen Teil besteht. Um sich als berechtigter Prüfling ausweisen zu können, muss man sowohl die Einladung als auch den Personalausweis unbedingt mit Prüfung mitbringen.

Die schriftliche Prüfung

Der schriftliche Prüfungsteil findet an einem Computer statt, auf dem der Test stattfindet. Dabei müssen Aufgaben gelöst werden, die größtenteils in der Praxis des Außendienstes vorkommen können. Zu Beginn dieser Prüfung muss man sich mit seiner Prüfungs-Nummer und einem persönlichen Freischaltcode einloggen, was man beides zusammen mit der schriftlichen Einladung zur Prüfung erhalten hat. Aus diesem Grund ist es auch unerlässlich, die Einladung mit zur Prüfung zu bringen. Bevor die Prüfung nach dem Einloggen beginnt, hat man 10 Minuten Zeit, sich durch ein Informationsmenü zu klicken, um sich den Ablauf und die Bedienung der Prüfung näher zu bringen.

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil dauert 90 Minuten und umfasst drei verschiedene Sachgebiete. Sachgebiet A beinhaltet dabei die Themen Private Vorsorge durch Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, Gesetzliche Rentenversicherung und die Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung. Sachgebiet B besteht aus den Bereichen Unfallversicherung sowie Kranken- und Pflegeversicherung. Sachgebiet C stellt Fragen zu den rechtlichen Grundlagen für die Versicherungsvermittlung.

Nach diesem ersten Teil hat man 20 Minuten Pause und kann danach den zweiten Teil starten, der 70 Minuten dauert und noch einmal zwei Sachgebiete enthält. Sachgebiet D befasst sich dann mit den Themen Verbundene Gebäudeversicherung und Verbundene Hausratversicherung. Sachgebiet E schließt die Prüfung dann mit den Bereichen Haftpflichtversicherung, Kraftfahrtversicherung und Rechtsschutzversicherung. Um die schriftliche Prüfung zu bestehen, muss man in vier der fünf Sachgebiete mindestens 50% erreichen und darf in dem anderen Sachgebiet nicht unter 30% liegen.

Die praktische Prüfung

Der praktische Prüfungsteil findet in der Regel am Tag nach der schriftlichen Prüfung statt und man erhält normalerweise auch erst die Einladung dazu, wenn man den schriftlich bestanden hat. Die praktische Prüfung dauert 20 Minuten und stellt ein Kundengespräch dar, in dem der Prüfling den Versicherungsvermittler spielt und eine Person des Prüfungsausschusses beraten soll. Man erhält 15 Minuten vor Prüfungsbeginn ein Fallbeispiel, anhand dessen man dann das Gespräch vorbereiten kann, bevor die eigentliche Prüfung beginnt. In dieser praktischen Prüfung werden insgesamt 100 Punkte vergeben, von denen man mindestens 50% erhalten muss, um auch diese Prüfung zu bestehen.

Hat man sowohl die schriftliche als auch die praktische Prüfung geschafft, darf man sich geprüfter Versicherungsfachmann IHK oder geprüfte Versicherungsfachfrau IHK nennen.

Michael Schneider - Michael Schneider ist am 25. Juli 1975 geboren und seit seiner Ausbildung zum Bankkaufmann in der Welt der Finanzdienstleistungen als ...

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