
- Holzschnitt einer Gerberei aus dem späten 16. Jh. - Jost Ammann
Löhergasse, Tuchgaden, Töpferhof – wie zum Beispiel in Frankfurt am Main, so geben in vielen mittelalterlichen Altstädten die Straßennamen Hinweise auf die Handwerker, die hier einst lebten und ihrer Arbeit nachgingen. Aber haben hier wirklich diejenigen gewohnt, deren Berufsbezeichnung auf dem Straßenschild steht?
Archäologen und Historiker können helfen
Das hängt vor allem davon ab, um welches Handwerk es sich handelt, aber auch, für welche Stadt und für welche Zeit diese Frage gestellt wird. Oft lässt sich jedoch keine befriedigende Antwort finden, was an beschränkten methodischen Möglichkeiten liegt.
Archäologen suchen nach Hinterlassenschaften der Handwerker im Boden. Bei denjenigen Berufen, die mit festen Ein- oder Aufbauten gearbeitet haben, wie Gerber mit ihren Gruben oder Töpfer und Bäcker mit ihren Öfen, geht das sehr gut. Mit Einschränkungen können auch Werkzeuge oder Produktionsabfälle genutzt werden, die im Boden erhalten wurden. Doch muss der Archäologe hier immer mit erheblichen Verlagerungen rechnen.
Mindestens zwei Drittel aller Handwerker, die in einer Stadt gearbeitet haben, sind archäologisch allerdings überhaupt nicht fassbar. Dennoch können Archäologen wichtige Beiträge zur Gewerbesituation einer Stadt leisten. Vor allem, wenn schriftliche Zeugnisse fehlen, ist ihre Arbeit gefragt.
Quelle des Historikers sind insbesondere die Steuerlisten, die in jeder Stadt auch schon im Mittelalter geführt wurden, die so genannten „Schoßregister". Leider sind in den Listen nur die Namen verzeichnet. Außerdem setzt die Überlieferung dieser Dokumente erst recht spät im Mittelalter ein und ist ziemlich lückenhaft.
Nur in einigen wenigen Fällen sind ältere Listen erhalten. So beispielsweise in Köln für das Kirchspiel St. Kolumba. Hier ist die Kirchensteuerliste aus dem Jahr 1286 überliefert. Diese Liste macht deutlich, wie wenig aussagekräftig mitunter die Straßennamen für das städtische Gefüge sind.
Schmiede – nicht immer da, wo sie sein sollten
Als Beispiel können hier die Schmiede dienen. Denn weder in der Kölner Streitzeug- noch in der Schwertnergasse war im Jahr 1286 auch nur ein einziger Waffen- oder Rüstungsschmied ansässig. Diese konzentrierten sich vor allem im Bereich der Hohe Straße. Kein Wunder, denn die Kölner Schmiede gehörten nicht zu den armen Leuten und die Hohe Straße war Teil von Kölns „guter Stube". Die armen Leute wiederum waren schon eher in der Streitzeuggasse anzutreffen. Die einzigen beiden Handwerker unter ihnen, die überhaupt etwas mit der Metallverarbeitung zu schaffen hatten, waren zwei Kesselschläger.
In Basel waren die Verhältnisse ganz ähnlich. Hier sind in den Geschoßregistern des Jahres 1453/54 in der Eisengasse nur ein Messerschmied und ein Schwertfeger aufgeführt, dafür aber 16 Schuster!
Gerbergassen -Stinker am Stadtrand
Ganz anders sieht die Situation bei den Gerbern aus. Ob nun am Rotgerberbach wie in Köln oder in der Löhergasse – unter Lohe versteht man gehäckselte Eichen- oder Fichtenrinde, die große Mengen des für die Rotgerbung nötigen Gerbstoffes Tannin enthält – wie in Frankfurt: Dort haben mit großer Wahrscheinlichkeit tatsächlich überwiegend Gerber gelebt oder zumindest gearbeitet. Denn um aus rohen Häuten Leder zu machen, benötigt der Gerber große Mengen an Wasser. Daher haben die Gerber ihre Werkstätten stets an einem Gewässer betrieben.
Außerdem haben mittelalterliche Gerbereien erbärmlich gestunken. Im Laufe der Zeit wurden daher die Gerberwerkstätten durch städtische Verordnungen immer stärker in eigenen Vierteln konzentriert. So auch in Villingen: Hier lagen die Gerbereien zumeist in der – wie der Name schon vermuten lässt – Gerberstraße. Die Lage am Stadtrand und direkt an einem Arm des Stadtbachsystems, kurz bevor die stinkende Brühe die Stadt verließ, ist typisch für dieses Handwerk.
Mancherorts mussten die Gerber zumindest mit ihren Werkstätten sogar vor die Stadt ausweichen. So verfügte der Rat der Stadt Bern im Jahr 1326 die Ansiedlung der Gerber im Gerbergraben, und das sogar unter Androhung der Zwangsumsiedlung.
In Höxter durften die Gerber zwar in der Stadt wohnen bleiben, doch erlegte ihnen 1514 der Stadtrat auf, ihre Häute nur noch außerhalb der Stadt zu reinigen, um die städtischen Gewässer nicht zu verschmutzen. Ganz aus der Stadt konnte man die Gerber nicht weisen, denn sie gehörten in Höxter zu den wohlhabenderen und damit auch einflussreicheren Bürgern.
Feuer, Lärm und Gestank – unbeliebte Nachbarn
Nicht nur die Gerber wurden häufig an den Stadtrand oder in die Vorstädte gedrängt. All diejenigen Berufe, die mit einer mehr oder weniger intensiven Geruchsentwicklung einhergingen, aber auch solche, zu deren Ausübung ein Feuer unterhalten werden musste, waren in vielen Städten ungern gesehen, auch wenn man ihrer Dienste dringend bedurfte:
- In Siegen wurden die Gerber und Metzger wegen des Gestankes, die Schmiede, Schlosser und Fallenschläger wegen des Lärms und der Feuergefahr in einer Straße zusammengezogen.
- In Frankfurt/Main wies 1403 der Rat der Stadt die Fassbinder und Böttcher darauf hin, dass für sie Wohnpflicht in der Bendergasse bestehe. Offensichtlich war diese Verordnung aber auch 100 Jahre nach ihrem Inkrafttreten ohne nennenswerten Erfolg geblieben.
- Bischof Johann II. von Würzburg verfügte in der Polizeiordnung von 1424/26, dass Kesselschläger und Töpfer zwar in der Stadt wohnen und hier auch ihre Erzeugnisse verkaufen, ihre Werkstätten aber nur in den Vorstädten betreiben durften. Diese Handwerker gingen daraufhin in der Pleichachvorstadt ihrer Arbeit nach.
- In Basel verbannte der Rat nach dem Stadtbrand im Jahr 1427 die Bäcker, Töpfer und Glockengießer aus der Stadt, da diese in ihren Werkstätten Feuer unterhielten.
- In Lübeck mussten sich 1477 alle Kerzenmacher "dorch stankes willen" und auch wegen der Brandgefahr vor dem Holstentor niederlassen.
- In Straßburg wurden im 15. Jahrhundert erstaunlicherweise die Bäcker zur Vermeidung von Gestank aus der Stadt gewiesen.
Die Liste ließe sich beinahe endlos fortsetzen.
Ein weiteres Mittel, mit dem sowohl der Stadtrat als auch einzelne Grundstücksbesitzer Einfluss auf die Verteilung der verschiedenen Gewerbe ausüben konnten, sind Berufsverbote für einzelne Grundstücke. In Köln bestanden solche Verbote für Metzger, Gerber, Färber, Hutmacher, Schmiede und solche Berufe, die Schmelzöfen betrieben. Umgekehrt war die Vergabe einer Gewerbelizenz oft an bestimmte Grundstücke gebunden. Zu den betroffenen Gewerben gehörten die Schmiede, die Bäcker, die Töpfer und die Brauer. Verordnungen der Zünfte spielten bei der Verteilung der verschiedenen Berufe in der Stadt hingegen keine Rolle.
Literatur
H. Jansen, G. Ritter, D. Wiktorin, E. Gohrbandt u. G. Weiss: Der historische Atlas Köln, Köln 2003.
Landesdenkmalamt Baden-Württemberg/Stadt Zürich (Hrsg.): Stadtluft, Hirsebrei und Bettelmönch, Stuttgart 1992.
H. Rüthing: Höxter um 1500, Paderborn 1986.
H. Steenweg: Göttingen um 1400, Göttingen 1990.
