Schutz von Zivilisten nicht nur Thema für UNO-Sicherheitsrat

Ban Ki-moon am 12. Juli während der R2P-Debatte. - UN-Foto/Evan Schneider
Ban Ki-moon am 12. Juli während der R2P-Debatte. - UN-Foto/Evan Schneider
UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon fordert ernsthafte Schritte, um Schutz der Bevölkerung in Konflikten zu garantieren. Glühende Appelle reichen nicht aus.

Generell sind die Bemühungen der Vereinten Nationen zur Verwirklichung des Prinzips der Verantwortung zum Schutz der Zivilbevölkerung in Konfliktstaaten den westeuropäischen Medien kaum eine Kurzmeldung wert. Es sei denn, österreichische oder deutsche Politiker treten publikumswirksam ihren einmonatigen Vorsitz als zeitweilige Mitglieder des Weltsicherheitsrates an.

So war es im November 2009, als der österreichische UNO-Botschafter Mayr-Harting und sein Außenminister Spindelegger die Resolution 1894 zum Schutz von Zivilisten in bewaffneten Konflikten auf den Weg brachten. Nicht anders am 12. Juli 2011, als der deutsche Außenamtschef Guido Westerwelle mit staatsmännischer Mine den rotierenden Vorsitz des höchsten Gremiums der UNO übernahm und eine zweifellos nützliche Debatte zum Schicksal von Kindern in bewaffneten Konflikten leitete.

Verantwortung zum Schutz nicht nur akzeptieren, sondern wahrnehmen

Einmalige glühende Appelle und geschliffene Sätze reichen allerdings UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon nicht aus, damit die internationale Staatengemeinschaft ihre wichtige Schutzverantwortung – kurz R2P nach dem englischen „Responsibility to Protect“-Prinzip – auch tatsächlich wahrnimmt.

Am 12. Juli 2011 forderte er in einem inoffiziellen Disput der UNO-Generalversammlung konzertierte internationale Aktionen für einen wirksamen Mechanismus zur weltweiten Umsetzung des R2P-Konzepts. Damit soll sichergestellt werden, dass dieses Jahrhundert das erste wird, dessen Geschichte nicht “vom Blut der Unschuldigen” geschrieben wird.

“Wir müssen unsere Werkzeuge zur Vorbeugung und zum Schutz zuspitzen”, sagte Ban. „Wir brauchen ein besseres Verständnis dafür, was die Täter und Planer von grausamen Massenmorden motiviert. Wir müssen herausfinden, wie die gemeinsame Verantwortung für den Schutz eines gefährdeten Volkes konsequenter in allen Fällen wahrgenommen werden kann.“

Eingreifen der Völkergemeinschaft, wenn ein Staat seine Bürger nicht schützt

Das Schutzprinzip wurde während des Gipfeltreffens von Spitzenpolitikern der ganzen Welt im Jahr 2005 vereinbart und macht jeden Staat dafür verantwortlich, seine eigene Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischer Säuberung und damit verbundenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen. Falls ein Staat diesem Anspruch nicht mehr gerecht wird, so erfordert das R2P-Prinzip das Eingreifen der internationalen Gemeinschaft.

Der UNO-Generalsekretär äußerte seine Zuversicht, dass Leben gerettet und verzweifelten Menschen Hoffnung gegeben werden kann, je tiefer das Konzept der Verantwortung zum Schutz in den strategischen Plänen der Politiker verwurzelt ist. „Von Krise zu Krise haben sich unsere Chancen auf Erfolg immer dann vervielfacht, wenn wir gemeinsam dagegen vorgingen”, sagte Ban Ki-moon.

Er würdigte die Beiträge der regionalen Organisationen ebenso wie die der Zivilgesellschaft zu seiner R2P-Strategie, die auf drei Säulen ruht – staatliche Verantwortung, internationale Unterstützung und zeitgerechte, entschlossene Reaktionen. Auch habe die allgemeine Verpflichtung der Weltgemeinschaft, den Schwachen Schutz zu gewähren, nichts mit einem Eingriff in die Souveränität eines Staates zu tun.

Verantwortung für Folgen afrikanischer Konflikte wird in Europa unterschätzt

Aus den Erfahrungen von UNO-Interventionen schlussfolgerte Ban, dass keine Aktion ohne das Risiko verläuft, Schaden zu verursachen. Daher gelte es, trotz aller guten Absichten, unerwünschte Konsequenzen auszuschließen. Die Geschichte der Unterbindung von Gräueltaten sei kein Ruhmesblatt für die Staatengemeinschaft [siehe das Srebrenica Massaker oder den Genozid in Ruanda].

Dies sei eher eine Geschichte von zu spätem und zu wirkungslosem Handeln. “Jeden Tag arbeiten wir zusammen an der Verhinderung von Konflikten, der Schlichtung, der Wiederherstellung von Frieden und seiner Konsolidierung. Wir tauschen Versprechen aus, die Menschenrechte und die gesetzliche Ordnung durchzusetzen. Die Ergebnisse sind beeindruckend. Nun können wir das Gleiche für die Abwehr von Massenmorden tun”, ergänzte Ban Ki-Moon.

Dem schließt sich auch Thomas Mayr-Harting, der am 19. Juli 2011 zum EU-Botschafter für den neuen Europäischen Auswärtigen Aktionsdienst (EEAS) am Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York ernannt wurde, an. „Während der österreichischen Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat verwendete dieser 70 Prozent seiner Zeit, um Konfliktlösungen für Afrika zu finden. Doch deren Konsequenzen werden in Mitteleuropa noch immer unterschätzt“, lautet sein Fazit.

Der Autor an der UNO-Mission in Sierra Leone, Foto: UNIOSIL

Christian Holger Strohmann - Mehr als 20 Jahre lang habe ich für die Vereinten Nationen (United Nations Organisation - UNO) auf allen Kontinenten als Journalist, ...

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