Seniorenbett und Pflegebett

Informationen und Tipps für Kauf oder Beantragung

Was für ein Schlaflager braucht ein älterer Mensch oder jemand, der pflegebedürftig ist und wie bekommt man eigentlich ein Pflegebett?

Ob Seniorenbett oder Pflegebett: In einem Bett, das auf die persönlichen Bedürfnisse optimal abgestimmt ist, liegt man nicht nur bequemer, man spürt vor allem im Alter auch weniger Schmerzen, kann besser schlafen und ist so am Morgen erholt und vital.

Betten für Senioren haben ein besonderes Kennzeichen: Sie erleichtern mit ihrer Sitzhöhe von 40 bis 50 Zentimetern das morgendliche „Aus-dem-Bett-Kommen“, das mit zunehmendem Alter aus vielerlei Gründen nicht mehr so einfach ist. Wer Schmerzen und Steifigkeit in Rücken, Gelenken und Muskulatur verspürt, ist froh, wenn er sich nicht aus dem Bett hieven muss, sondern er aufstehen kann wie von einem Stuhl. Seniorenbetten bekommt man überall im Möbelfachhandel.

Komforthöhe für Senioren

Noch leichter kommt man in den Stand, wenn man quasi nur noch von der Bettkante herunterrutschen muss, um zu stehen. Das ermöglichen so genannte Betteinbausätze, die weitgehend die Funktionen von Pflegebetten bieten und sich in vorhandene Bettumrandungen integrieren lassen. Mit Elektromotoren können verschiedene Liege- und Sitzpositionen eingestellt werden, und sie lassen sich so hoch stellen, dass sogar Pflegetätigkeiten oder Massagen in Stehhöhe durchgeführt werden können.

Pflegebetten werden für die Betroffenen nicht selten zum Lebensmittelpunkt und sollten deshalb ganz bestimmte Anforderungen erfüllen: Sie müssen so konzipiert sein, dass es einerseits die Gesundheit und das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen fördert und sie es außerdem den Pflegenden erleichtern, ihn fachgerecht zu versorgen.

Pflegebetten auf Rezept (Verordnung) oder Antrag

Weil ein Pflegebett diese Doppelfunktion erfüllt, nimmt es auch eine Sonderstellung im so genannten Hilfsmittel-Verzeichnis ein: Es wird nämlich dann vom Arzt dem Patienten verordnet, wenn dadurch seine Gesundheit wiederhergestellt werden kann (Hilfsmittel). Andererseits kann ein Pflegebedürftiger mit Pflegestufe I, II oder III bei den Pflegekassen ein Pflegebett beantragen, wenn dadurch die Pflege erleichtert und unterstützt wird (Pflegehilfsmittel).

In beiden Fällen muss das Bett nicht komplett vom Pflegebedürftigen bezahlt werden, er übernimmt lediglich einen Eigenanteil von 10%. In finanziellen Härtefällen befreit die Pflegekasse auch von der Zuzahlungspflicht. Die übrigen Kosten tragen also entweder die Kranken- oder die Pflegekassen - aber nur für Pflegebetten die bestimmte Kriterien erfüllen, nämlich insgesamt sechs Sicherheits- und Qualitätsstandards in der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb. Nur dann werden die Betten oder/und ihr Zubehör aufgenommen in das Hilfsmittelverzeichnis.

Hilfsmittelnummern für Pflegebetten

Wer wissen möchte, ob sein Wunschmodell in diesem Verzeichnis aufgeführt wird, der sollte in den Prospekten und Katalogen der Hersteller auf die entsprechende Kennzeichnung mit einer zehnstelligen Nummer achten: Verordnet der Arzt ein Pflegebett, tragen die Krankenversicherungen entsprechend dem Sozialgesetzbuch (SGB) V die Kosten. Dies betrifft alle Pflegebetten, die mit den Hilfsmittelnummern von 19.40.01.0001 bis 19.40.01.3999 gekennzeichnet sind. Wird das Bett als Pflegehilfsmittel bei den Pflegekassen entsprechend dem SGB XI beantragt, tragen die Pflegebetten Nummern von 50.45.01.0001 bis 50.45.01.2999. Das gesamte Hilfsmittelverzeichnis kann man einsehen bei Sanitätshäusern und –fachgeschäften oder bei Rehadat.

Bei Pflegebetten ohne diese Nummer muss man die Kosten selbst tragen. Ein Pflegebett in der Grundausstattung kostet je nach Ausführung zwischen 600 Euro und 1.300 Euro ohne Zubehör. Sonderausführungen mit verstärkten Elektromotoren und ebenso verstärkter Konstruktion sowie in Überbreiten wie sie besonders schwergewichtige Menschen brauchen, können über 3000 Euro kosten.

Welche Zubehörteile notwendig sind, hängt von der jeweiligen Pflegesituation ab: Seitengitter sollten dabei sein, auch wenn sie nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen. Aufstehhilfen mit Triangelgriff (auch Bettgalgen genannt) erleichtern es dem Liegenden sich aufzurichten und geben ihm im beim Drehen zur Bettkante Sicherheit, feststellbare Rollen vereinfachen das Rangieren z.B. bei der Reinigung. Außerdem gibt es noch: Infusions- und Urinflaschenhalter, Bett-Tableaus und -schränke, Bettzeugablage und Bettverlängerungen für große Menschen. Spezielle Dekubitus-Matratzen für Weichlagerung oder Kammermatratzen mit Wechseldrucksystem werden eingesetzt gegen die Bildung von Druck- bzw. Liegegeschwüren.

Einfache Pflegebetten werden mit Hilfe manueller Verstelltechnik bedient, höherwertige lassen sich mit Hilfe von Elektromotoren in Höhe und Neigung verstellen. Die Liegeflächen sind entweder drei- oder viergeteilt, so dass verschiedene Liege- und Sitzpositionen einstellbar sind. Bei Sonderformen wie z.B. Aufstehbetten lässt sich die Matratze in Sitzposition bringen und dann um 45 Grad drehen, damit man leichter das Bett verlassen kann – so wird die Eigenständigkeit erhalten oder gefördert.

Dass jetzt auch Technik und Hersteller einem veränderten Verständnis von Pflege folgen, zeigen jüngste Entwicklungen:

  • Das Pflegebett Vis-á-vis (Hersteller Völker) lässt sich quer in der Mitte teilen und seine Hälften können so verschoben werden, dass viele Maßnahmen möglich werden, die das Prinzip der aktivierenden Pflege unterstützen.
  • Das Aufstehbett Rotoflex (CareTec GmbH) ermöglicht es ohne jede Hilfe, selbständig aus der Liegeposition in den Stand zu kommen. Die Liegefläche Bett wird angewinkelt zur Sitzposition und mit Hilfe von Elektromotoren aus dem Bett herausgedreht, so dass die Füße auf dem Boden stehen. Anschließend hebt sich die Matratze so an, dass der Sitzende langsam und ganz automatisch in den Stand kommt.
  • So genannte Niedrigbetten lassen sich auf eine Höhe von 20 bis 30 Zentimeter absenken und sollen so das nächtliche Aufstehen ungefährlicher und für Menschen mit Demenz die sturzssichernden Bettseitengitter ganz überflüssig machen.
Marion Seigel, (Foto: Martin Seigel)

Marion Seigel - Marion Seigel ist Fachjournalistin, PR-Beraterin und Referentin - sie betreibt das journalistische Handwerk, ...

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