Sensationelles Urteil des BAG - Ende der Lohnsklaverei in Sicht?

Das BAG-Urteil ist einfach Spitze! - Thommy Weiss / pixelio
Das BAG-Urteil ist einfach Spitze! - Thommy Weiss / pixelio
Spitzenorganisationen der christlichen Zeitarbeitsgewerkschaften dürfen keine Tarifverträge mehr abschließen. Juristische Folgen noch nicht absehbar.

Zeitarbeit heißt in den heutigen Zeiten eigentlich nur, gleiche Arbeit wie die Stammbelegschaft zu deutlich schlechteren Bedingungen verrichten. Ohne Hoffnung, dass sich die Situation je ändern könnte. Das bedeutet konkret für die betroffenen Arbeitnehmer, unsichere Arbeitsverhältnisse, Lücken in der Rentenversicherung, da keine kontinuierliche Beschäftigung über Leiharbeit erfolgt und deutliche Abstriche beim Lebensstandard. Haben jetzt die vielen Bemühungen, gerechtere Zustände in der Arbeitswelt zu schaffen, endlich Früchte getragen? Demonstrationen durch Beteiligte und die ständige Präsenz des Problems in den Medien anhand von Fallbeispielen haben anscheinend endlich die Justiz wach gerüttelt.

Sensationelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 14. Dezember 2010 ein Urteil ausgesprochen, das die Tarifverträge der christlichen Gewerkschaften für null und nichtig erklärt. Normalerweise gelten nämlich nach dem Equal Pay Gebot die gleichen vertraglichen Bedingungen wie für die fest angestellten Mitarbeiter des Entleiherbetriebs. Ausgehebelt wurde dieses Gebot jedoch durch die eigenen Zeitarbeitstarifverträge wie iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.), die mit dem DGB ausgehandelt worden waren. Noch prekärer war die Lage für Leiharbeiter geworden, als die Entleihfrist auf unbestimmte Zeit verlängert wurde, ohne dass eine Übernahme durch den Entleiher erfolgen musste.

Gegenwärtiger Arbeitsvertrag wird ungültig

Hat man als Leiharbeiter einen bis dato rechtsgültigen Vertrag mit einem Verleiher abgeschlossen, welcher einen Verweis auf einen Tarifvertrag der christlichen Gewerkschaft enthält, ist dieser Vertrag null und nichtig, und an dessen Stelle muss der Tarifvertrag der jeweiligen Branche treten, der für den Entleiherbetrieb gilt. Der Abschluss der Tarifverträge durch die christlichen Gewerkschaften war ein juristischer Schachzug seitens der Zeitarbeitsfirmen und Entleiherbetriebe gewesen, und schon immer juristisch umstritten, weil dadurch den Dumping-Löhnen Tür und Tor geöffnet wurde. Ganz besonders schwerwiegend waren die Folgen für die Arbeitnehmer, wenn der Betrieb reguläre Stammbelegschaft ausgegliedert hatte und zu wesentlich schlechteren Bedingungen über eine Verleiherfirma wieder anstellte. Hier sei auf den Schlecker-Skandal verwiesen. Für den Leiharbeiter bedeutet eine Bezahlung nach dem Tarifvertrag des Entleiherbetriebs de facto immer eine Lohnerhöhung.

Juristische Folgen des Urteilsspruchs sind nicht absehbar

Da die Tarifunfähigkeit der christlichen Gewerkschaften auch vor dem 14. Dezember 2010 feststellbar ist, kann eine Nachzahlung der Differenz des tatsächlich ausgezahlten Gehalts zum Tarifgehalt des Entleiherbetriebs beim zuständigen Arbeitsgericht geltend gemacht werden. Aufgrund der bisher noch unsicheren Rechtslage, die durch das Urteil des BAG entstanden ist, ist es ratsam, vorher juristischen Rat einzuholen. Für Rechtsschutzversicherte bieten Versicherungsgesellschaften kostenlose Hotlines an, wo man mit einen Fachanwalt für Arbeitsrecht verbunden wird. Anwalt-Hotlines gibt es auch im Internet. Es lohnt sich in jedem Fall, sich vorher juristisch abzusichern. Auf keinen Fall sollte man jedoch auf seine Ansprüche verzichten. Im Rahmen einer Güteverhandlung kann schon jetzt ein Vergleich geschlossen werden, wenn der Anwalt der Beklagten die Hälfte des Streitwertes als Kompromiss anbietet.

Noch viele ungeklärte Fragen in Bezug auf die Sozialversicherungsbeiträge

Des Weiteren ist unklar, wie mit den Folgen der Differenz zwischen Verleihertarif und Entleihertarif umzugehen ist. Grundsätzlich werden für Zeitarbeiter zu geringe Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Ein zu geringes Arbeitslosengeld I ist die Folge, ebenso werden zu niedrige Beiträge für die Rentenversicherung geleistet. Das hat dramatische Folgen für die finanzielle Situation der Betroffenen im Alter. Auch zu geringe Beiträge für die Krankenversicherung sind ein Problem in Anbetracht der Tatsache, dass immer höhere Beiträge von der Gemeinschaft der Versicherten zu leisten sind, die auch hier die Lohndumpings der Zeitarbeitsfirmen und Unternehmen zwangsläufig mit finanziert. Für die Zukunft zu klären wird sein, ob die fehlenden Sozialversicherungsbeiträge als Entschädigung geltend zu machen sind.

Zuckerbrot und Peitsche

Ein erster Sieg in Bezug auf die Gleichstellung der Leiharbeiter ist errungen worden. Die unsichere Gesamtsituation der Arbeiter auf Zeit ist jedoch damit nicht aus der Welt geschafft worden. Die Wirtschaft boomt, Arbeitskräfte sind gesucht. Das Argument seitens der Arbeitgeber, dass man bei Einführung des Equal Pays Leiharbeitnehmer entlassen müsse, weil sie "zu teuer" sind, ist Unfug, weil in Zeiten der Finanzkrise die Leiharbeiter auch ohne gehaltsmäßige Gleichstellung die ersten waren, die ihren prekären Job verloren. Unternehmen, die Leiharbeiter weiterhin beschäftigen, sollten als negative Beispiele herausgestellt werden, während Unternehmen wie Audi als leuchtendes Beispiel dargestellt werden müssen, weil der Ingolstädter Konzern Leiharbeiter in Etappen einstellen will. Ein weiteres Problem ist, dass wegen des schlechten Images der Leiharbeiter-Branche die Verleiherabsichten dahingehend verschleiert werden, dass diese Firmen sich nicht selten als "Ingenieurbüros" tarnen.

Schlussbemerkung

Arbeitnehmer wie Ware zu verleihen und diese dann wieder auf die Straße schicken, ist ein Verstoß gegen die Würde des Menschen, die laut Verfassung unantastbar ist. Der ständige Wechsel zwischen Leiharbeit und Arbeitslosigkeit, die aus Zeitarbeit resultierende, mangelnde Identifikation mit der Arbeit und die ständigen Geldsorgen haben einen schädlichen Einfluss auf die Gesundheit und das soziale Leben der Betroffenen. Ein Leiharbeiter wird sowohl durch den Verleiher als auch durch den Entleiher seiner Zukunftsperspektiven beraubt. Dass es sich bei Leiharbeitern um gering Qualifizierte handelt, ist ein Märchen, das von den Arbeitgebern immer noch verbreitet wird.

Und auch das muss den Arbeitgebern einmal deutlich gesagt werden - auch gering Qualifizierte haben einen Anspruch auf Menschenwürde.

Ines von Külmer, Ines von Külmer

Ines von Külmer - Von Beruf bin ich Dipl.-Übersetzerin für die Sprachen Englisch und Französisch. Ich habe etliche Jahre in der Industrie ...

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