
- Die Petition gegen Tiermissbrauch - tierleid.org
Auf Gesetzesebene scheint das Thema der sexuellen Handlungen (zoosexuelle Handlungen, Zoosexualität) und sexuellen Gewaltausübungen am Tier (zoosexuelle Gewalt) ein irrelevantes Thema zu sein. Bis zum 1. September 1969 waren sexuelle Handlungen am Tier nämlich noch strafrechtlich verfolgbar; heute allerdings ist dies nicht mehr der Fall. Lediglich im Falle von vorsätzlicher Verletzung des Tieres und absichtlichem Zufügens von Schmerz, die im Zuge des Sexualaktes entstanden und auch nachweisbar sind, sind strafrechtliche Schritte überhaupt erdenkbar - der sexuelle (Gewalt)-Akt an sich bliebe hierbei aber unberücksichtigt.
Zeigt ein Tier Verhaltensauffälligkeiten oder Verletzungen, werden diese nicht immer einem Tierarzt vorgestellt. Wegen der fehlenden Aussicht auf Verurteilung des zoosexuell-motiviert Gehandelten heißt es, raten Polizei und Veterinärämter häufig von einer Anzeige ab. Tiere wie Katzen, kleine Hunde, Kleintiere und Geflügel, die aufgrund ihrer anatomischen Voraussetzungen anale und vaginale Penetrationen kaum überleben können, werden „nach Gebrauch“ einfach entsorgt.
Ohne Gesetze gibt es auch keine Straftat
Die Aufhebung des "Sodomie"verbotes hatte schließlich auch zur Folge, dass keine Verstöße gegen eben dieses mehr dokumentiert werden konnten, sodass es heute nur Schätzungen durch Psychologen, Psychotherapeuten, Tierschutzorganisationen und Tierärzte geben kann. In Deutschland sollen 1,6 Millionen Menschen bereits sexuelle Erfahrungen mit Tieren gemacht haben, mit steigender Tendenz. Wissenschaftler gehen davon aus, dass 5-8 % Prozent der Bevölkerung eine Neigung zum Sex mit Tieren haben.
Internetstudien ergaben, dass 2/3 der Teilnehmer glaubten „eine starke emotionale Bindung“ zu den misshandelten Tieren aufzubauen. Beinahe 90% meinten „Gefühle und Willen des Tieres“ beim Sexualakt respektiert und die Tiere „nicht gezwungen“ zu haben. Desweiteren gaben circa 60% an, die Initiative sei sogar vom Tier ausgegangen. Es ist bekannt, dass gewalttätige Menschen dazu neigen schon vor dem Begehen einer Straftat wie Körperverletzung oder Kindsvergewaltigung an nicht-menschlichen Tieren "zu üben". FBI Studien zeigten, dass 80 % der Frauenmörder und Vergewaltiger vor ihren Verbrechen - oder sogar parallel dazu - Sex mit Tieren hatten.
Im Internet findet man zahlreiche Foren, Blogs, Webpräsenzen und sogar Anleitungen zum Tiermissbrauch, Tauschbörsen und "Tierbordelle". Nicht nur aus tierrechtlichen Gründen ist ein Verbot zoosexueller Praxen erstrebenswert, sondern auch zum Schutz der Jugend, die ungehindert Zugriff auf tier-pornographisches Material durch das Internet haben, finden viele Tierschützer. Auf Anfrage teilte Bundesjustizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberg mit, für sie bestehe bei konsequenter Anwendung des Tierschutzgesetzes kein Anlass einer Änderung oder Erweiterung des Tierschutzgesetzes.
Argumentationen und Differenzierungen
Manche Zoosexuelle machen sich die von ihren Annäherungsversuchen betroffenen Tiere gefügig und konditionieren sie um, sodass sie sich nicht mehr beim Akt wehren - was häufig "Argument" dafür ist, dass kein Missbrauch stattfandt und das Tier es sogar wollte. Ebenso hört man des öfteren - auch von Menschen die keine sexuelle Beziehung zu Tieren haben (wollen) - dass Hunde schließlich auch das Bein des Herrschens anspringen würden, was durchaus als Einwilligung für manche verstanden wird zu sexuellen Handlungen - tatsächlich aber dient dieses Verhalten beim Hund dazu Dominanzansprüche zu stellen.
Nicht nur „eigene“, auch fremde Tiere unterliegen sexuellen Handlungen an ihnen. "Fence-Hopping" (Zaunspringen) nennt man eine Praxis, bei der die Täter auf fremdem Gelände eindringen, fremde Ställe oder Häuser betreten und dort sexuelle Handlungen am Tier ausführen. "Zoosadismus" bedeutet es, sexuelle Befriedigung durch das Zufügen von Leid am Tier, durch Verstümmelung und Tötung zu empfinden. Schätzungen von Sexualforschern geben etwa 500.000 Tiere im Jahr an, die durch solche Sexualpraktiken ihr Leben verlieren.
Die Zoophilenorganisation ZETA ("Zoophiles Engagement für Toleranz und Aufklärung") gibt an, die sich für die Interessen zoophiler Menschen in Deutschland einsetzt, versuchte 2011 in Deutschland vergeblich die Anerkennung und Aufnahme in das Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg zu beantragen. Und auch das Kammergericht Berlin wies mit Verweis auf das Tierschutzanliegen des deutschen Grundgesetzes dieses Vorhaben ab. ZETA differenziert zwischen zoosexueller Gewalt und Zoosadismus, und zwischen zoosexuellen Hingezogensein zum Tier (mit oder ohne sexuellen Handlungen), die sie als legitim ansehen. Ebenso sehen sie keinen Anlaß für eine Erweiterung des Tierschutzgesetzes bei konsequenter Anwendung.
Aktuelle Kampagnen
Es gibt auch Vereine, die das Thema der sexuellen Gewalt am Tier aus tierrechtlicher Perspektive adaptiert haben und gesetzliche Verbote für sexuelle Handlungen am Tier fordern, wie den Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. Aktuell werden Unterschriften gesammelt, damit sich auf Gesetzesebene vielleicht etwas zum Wohle der Tiere verändern und es zu einer Anhörung vor dem Bundestag kommen kann. Stumme Schreie e.V. lieferte bereits 34.000 Realunterschriften und bisher hat man es auf schäzungsweise 45.000 gebracht.
Es fehlen aber noch Unterschriften, bevor die Petition im Herbst 2013 beim Bundestag eingereicht werden. Die aktuelle Petition ist im Internet zum selber downloaden und emsigen Sammeln bereit gestellt. Empfängeradresse ist auf der Petition einlesbar. Aktuelle Kampagnen und Termine kann man auf facebook oder auf tierrechtstermine.de verfolgen. Kürzlich fand am 24. März eine Demo in Köln zu diesem Thema statt.
- Quellen, weiterführende Informationen, Aktionen: tierleid.org, verschwiegenes-tierleid-online.de; rohanowski, bmt, absolut-hund (ab Seite 36)
- Eine Online Petition unterschreiben (Causes.com)
- Die Petition downloaden, Unterschriften sammeln, und an die beschriebene Empfängerin senden. Aktion läuft bis nächstes Jahr 2013. Unterschriften werden im Herbst eingereicht.
- Weitere Petitionen: http://tinyurl.com/tiermissbrauch-pet1, http://tinyurl.com/tiermissbrauch-pet2
- Einen Flyer zur rechtlichen Lage in Deutschland ist einsehbar und verteilbar (bspw. in Tierheimen); desweiteren ist das Gutachten des bmt und das Gutachten von tier im recht zum Thema als PDF einsehbar und steht zum Download zur Verfügung
- Der Bundesjustizministerin Ihre Meinung dazu schreiben: sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de; sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de
- Flyer verteilen und/oder als facebook Bild hochladen, um auf das Thema und diese Aktion hizuweisen, beispielsweise gibt es hier Material, oder auch hier.
- Verteilen Sie diesen Artikel durch bspw. eine Empfehlung, um auf das Thema und die Aktion drum herum hinzuweisen.
- Desweiteren ist die sexuelle Ausbeutung von Tieren in Dänemark ebenfalls nicht verboten. Bitte senden Sie den Zuständigen eine E-Mail. E-Mail Vorlage und E-Mail Adressen finden Sie hier.
