LONDON. „Ubus Prozess“ („The Trial of Ubu“) ist ein atemberaubendes Stück. Ubu ist ein Schwein, eine Bestie in Menschengestalt, Alfred Jarry hat die Theatergestalt, gegen die Richard III. ein Waisenknabe war, am Ende des 19. Jahrhunderts geschaffen – einen Mörder, gewissenlos, herzlos, grausam, rachsüchtig, habgierig. Es ist, als habe Jarry die wirklichen Schreckensgestalten des 20. Jahrhunderts vorausgeahnt. Jetzt stellt Simon Stephens Ubu vor Gericht. 2010, Niederlande, der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte.
Natürlich ist von vornherein klar, dass Ubu die Menschenrechte mit Füßen getreten hat, aber es ist gar nicht so einfach, ihm seine Schuld gerichtsfest nachzuweisen. Ubus Verteidiger ist radikal skeptisch, was Beweise angeht – und er kann den Ankläger, der philosophisch nicht auf der Höhe ist, zutiefst verunsichern. Ubu hat niemals mit eigener Hand jemand umgebracht. Die Drecksarbeit haben immer andere gemacht. Waren sie wirklich Handlanger, wie die Anklage behauptet? Haben sie nicht aus eigenem Antrieb, aus Habgier z.B. gehandelt, weil sie ihren Teil der Beute wollten? Oder aus Lust an der Grausamkeit?
Oder war Mutter Ubu Schuld? Ubu plädiert, er sei ein Feigling. Er habe den Vorgänger-König nur umbringen lassen, weil Mutter Ubu ihn angestachelt, ihn verhöhnt habe, er sei kein Mann. Mutter Ubu stellt Lady Macbeth mühelos in den Schatten.
Pures Theatergold …
Am Ende wird Ubu verurteilt – natürlich zu Recht. Aber der Zuschauer hat ein schlechtes Gefühl – rechtlich ist das Urteil anfechtbar. Der Richter hat sich auf juristische Formeln zurückgezogen. Zwischen Justiz und Gerechtigkeit gibt es einen Unterschied. Eine Lücke. Einen Graben. Es klafft ein Abgrund.
Das wird bei einem Zeugenverhör besonders schmerzlich deutlich. Ein Mann tritt auf, der vierzehn war, als er für Ubu metzelte. Die Anklage behauptet, Ubu habe den Jungen versklavt. Der Mann sagt aus, er habe als Vierzehnjähriger auch Kinder umgebracht – bestialisch! Der Richter bedankt sich beim Zeugen für seine rückhaltlose Aussage. Der Vorsitzende bedankt sich bei einem Kindermörder. Was ist das für ein Gericht?
Simon Stephens belässt es nicht beim Urteil – am Schluss verabschieden sich Verteidiger, Ankläger und Richter voneinander, die drei haben wohl zusammen studiert. Wenn sie nicht im Gerichtssaal ihre Rollen spielen, verhalten sie sich kollegial. Sie sind ganz zufrieden – Ubu hat sie angeklagt, sie wollten sich ja bloß ein ruhiges Gewissen verschaffen, dabei machten sie ihn zum Sündenbock. Für die Unmenschlichkeit in der Welt sei nicht einer allein verantwortlich.
Und dann zeigt Stephens Ubu noch in der Zelle. Er verzweifelt, denn er soll lebenslänglich gefangen bleiben. Ubu verletzt sich, wird in der Haft verrückt. Ist damit der Gerechtigkeit gedient? Ist das nicht unmenschlich?
Simon Stephens wirft einen Haufen Fragen auf, die Antworten überlässt er seinem Publikum. Die Aufgabe wäre nicht, Ubu den Prozess zu machen, oder wie die Schlächter und Schinder auch immer heißen. Solche Urteile wirken nicht abschreckend. Das beweist die Praxis. Es wäre wichtiger, diesen Ubus, seien sie Deutsche oder Serben, Russen oder Türken, Amerikaner oder Franzosen, Christen oder Muslime das Handwerk zu legen, bevor sie morden können.
Aber wie?! Der Vorhang zu und alle Fragen offen.
… verschlimmbessert
Katie Mitchell inszenierte in Londons Hampstead Theatre; die britische Regisseurin, die sich auch bei uns auf dem Kontinent wegen ihrer Experimentierfreude einen Namen gemacht hat, griff stark in Stephens‘ Stück ein. Anstatt den Prozess direkt zu zeigen, blickt das Publikum meistens auf zwei Übersetzerinnen. In der Dolmetscherinnenkabine sieht man die Reaktionen der beiden Frauen, die den Verlauf Wort für Wort ins Englische übersetzen. Katie Mitchell verwandelt ein hochdramatisches in ein postdramatisches Stück.
Eine Schnapsidee der Regisseurin. Der Verlust ist zu groß. Einige Figuren wie der Richter oder Mutter Ubu treten gar nicht auf – Ubu selbst nur selten, er hat wenig Text. Der größte Verlust ist die dramaturgische Anlage. Simon Stephens hat ein Gerichtsdrama geschrieben. Darin sollen die Zuschauer die Rolle der Geschworenen einnehmen. Diese direkte Ansprache, die Einladung, selbst Stellung zu beziehen, ein Urteil zu fällen, fehlt bei Katie Mitchell. Sie meint, es besser zu wissen als der Dramatiker – welch ein Irrtum! Die Dramatikerin verschlimmbessert „The Trial of Ubu“. Wenn Katie Mitchell Stücke schreiben will, sollte sie Dramatikerin werden. Sie ist aber Regisseurin, Kreative zweiter Klasse. Katie, bleib bei deinen Leisten!
Die Schauspieler waren brillant, vor allem Kate Duchêne und Nikki Amuka-Bird als Übersetzerinnen. Sie bewältigten souverän einen Berg von teils sperrigem Text und spielten gleichzeitig die Reaktionen der Frauen differenziert mit, ihre Überraschung, ihren Unglauben, ihre Abscheu. Trotz des engagiert agierenden Ensembles, das Regiekonzept nahm der Aufführung viel von der möglichen Wirkung. „Ubus Prozess“ hat mehr Potential als im Hampstead Theatre sichtbar wurde – das Schauspiel ist pures Theatergold.
Aufführungen bis 25. Feb. en suite
Kartentelefon: 0044 20 7722 9301 - Internet: www.hampsteadtheatre.com
