Sorgfalt bei Geldgeschäften von Senioren

Ältere Menschen werden häufig Opfer von Betrügern

Senior - Rainer Sturm / pixelio
Senior - Rainer Sturm / pixelio
Ältere Menschen verlieren leicht den Überblick über ihre Finanzen. Und sind willkommene Opfer von Betrügern. Manchmal hilft die gesetzliche Betreuung.

Der Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein hat erneut zu besonderer Sorgfalt insbesondere mit den Geldbewegungen älterer Menschen aufgerufen. Hintergrund ist ein geradezu abenteuerlicher Fall. Dabei ist ein offenbar sehr gut gestellter Senior um nicht weniger als 200.000 Euro geschädigt worden. Von seinen Koten sind mittels Lastschrift bis zu 1.400 Euro pro Monat unberechtigt abgerufen worden. Der Datenschutzbeauftragte mahnt dringend dazu, Kontoauszüge laufend zu prüfen – was an sich ohnehin selbstverständlich sein sollte.

In dem vorliegenden Fall bekam überdies der alte Herr bis zu fünfzig Werbesendungen am Tag von Absender aus aller Welt – bis hin nach China. Erst als er krank wurde und sich um seine Angelegenheiten nicht kümmern konnte, wurden seine Verwandten auf die Angelegenheit aufmerksam.

Bankverbindungen nicht Dritten bekannt geben

Fachleute warnen dringend davon, Bankverbindungen für telefonisch oder elektronisch angebotene Gewinnspiele preiszugeben. Am besten lässt man von Gewinnspielen überhaupt die Finger – zu verschenken hat niemand etwas. Bedenklich ist auch, für Bestellungen über das Internet seine Bankverbindung anzugeben. Hier sollte man gut gesicherte Zahlungssysteme wie etwa Paypal nutzen. Vorsicht ist auch bei unbekannten Anbietern geboten, die nur gegen Nachnahme liefern wollen, Für einen älteren Menschen ist schwer einzusehen, dass Internetverbindungen nicht sicher und auch Dritten zugänglich ist. Darüber hinaus ist äußerstes Misstrauen gegenüber allen Mails, die sich irgendwie als “Pishing“-Versuch darstellen könnten, angebracht. Auch elektronische Zahlungssysteme sind vor solchen Versuchen nicht gefeit.Solche Versuche stellen sich mitunter als gut getanrte Zahlungsmitteilung, in der der Eingang eines großen Betrages angezeigt wird, dar.

Gesetzliche Betreuung durch Verwandte?

In diesem Zusammenhang ist die Frage aufgetaucht, ob es ratsam ist, dass Kinder oder andere Verwandte die Anfang der Neunziger Jahre des vorigen Jahrhunderts anstelle der früheren Entmündigung eingeführte Betreuung übernehmen, wenn es sich um enge Verwandte – etwa die Eltern – handelt. Fachleute raten zu äußerster Vorsicht. Eine solche Betreuung wird erforderlich meistens, weil älterer Menschen infolge altersmäßig bedingter geistiger Behinderung ihre Geschäfte nicht mehr selbst wahrnehmen können. Dazu bestellt das Gericht im Normalfall berufsmäßige "Betreuer“, die in "Betreuungsvereinen“ organisiert sind.

Da ist es nahe liegend, dass mitunter Kinder und andere Verwandte meinen, die damit verbundenen Kosten könne man dem Betroffenen sparen. Zu bedenken ist jedoch, dass oftmals das Verhältnis zwischen den älteren Menschen und den Kindern nicht das Beste ist. Das beschwört Konflikte. Und selbst wenn die vermieden werden können, kann eine solche nebenamtliche Betreuung zu Auseinandersetzungen im Erbfall führen. Fachleute raten deshalb, in einem solchen Falle die ohnehin vorgeschriebene Rechnungslegung gegenüber dem Familiengericht äußerst ernst zu nehmen und in allen Zweifelsfragen sich mit dem Gericht zu beraten. Auch Gespräche mit dem örtlichen Betreuungsverein können nichts schaden.

Horst Schinzel, Valentina Jermakova

Horst Schinzel - Ich bin seit mehr als fünfzig Jahren journalistisch und publizistisch tätig. In den Siebziger Jahren habe ich einen Kleinverlag ...

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