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Hartwig Schröder hat 2009 ein Buch veröffentlicht: "Mein Prinz, der Callboy". Schröder erzählt darin durchaus gelungen die Geschichte von Strichern auf der Suche nach dem Glück, und wer sich mit dem Autor näher beschäftigt hat, der weiß, dass dies auch seine eigene Geschichte ist. Zu einem Kassenschlager ist das Buch zwar nicht avanciert, doch immerhin hat der Mittvierziger mit diesem Roman nicht nur in der schwulen Community einen gewissen Achtungserfolg hingelegt. Gibt man etwa bei Google den Buchtitel ein, erhält man die Möglichkeit zu 1.840 Zugriffen. Rasch gelangt man so auch auf Schröders Facebook-Seite, und das bekommt dann durchaus makabre Züge. Hartwig Schröder ist nämlich bereits Ende Januar 2010 tödlich verunglückt.
Schwierig, aber machbar: Das Löschen eines Profils bei Facebook, MySpace & Co.
Dass Schröder bei Facebook weiterlebt, muss nicht unbedingt die Schuld des Unternehmens sein. Oftmals wird das soziale Netzwerk vom Tod eines Mitglieds gar nicht in Kenntnis gesetzt, sodass dieser dann im World Wide Web ein ewiges, virtuelles Leben hat. Oder aber - was meistens der Fall ist - die Angehörigen wollen den Toten durchaus aus einem Netzwerk löschen, besitzen aber keinerlei Zugangsdaten. Spätestens an dieser Stelle muss man sich vor Augen führen, dass Hartwig Schröder nur einer von rund 380 Millionen Facebook-Mitgliedern weltweit gewesen ist. Regelmäßig laufen uns eiskalte Schauer den Rücken hinunter, wenn wir in den Medien zur Kenntnis bekommen, dass Angehörige vom Tod eines geliebten Menschen am anderen Ende der Welt durch entsprechende Einträge auf dessen Facebook-Pinnwand erfahren haben. Hartwig Schröder scheint diesbezüglich ein einsamer Mensch gewesen zu sein.
Schwierig: Das Löschen eines Profils bei Facebook, MySpace & Co.
98 Freunde weist sein Profil aus, was in diesem Netzwerk nicht wirklich viel ist. Doch es finden sich in diesem Kreis auch nur zwei, drei Einträge, in denen "Freunde" dem Mann auf seinem letzten Weg alles Gute wünschen, und einer kommentiert gar "Gefällt mir!". Beim Rest: Schweigen. Sie könnten sich selbst von dieser Seite entfernen, doch auch diesbezüglich lassen sich keinerlei Aktivitäten feststellen. Statt dessen kann man bis heute auf dieser Facebook-Seite nachlesen, dass sich Hartwig Schröder ein schönes Frühstück gemacht hat und sich auf eine Reise ans Meer freut. Als sein Motto erfahren wir: "Wenn die Zeit gekommen ist, ist sie da!", dies versehen mit einem Smiley.
Spätestens dann, wenn man so etwas liest, lässt sich nachvollziehen, warum Angehörige einen solchen Netzauftritt tilgen möchten. Was Schröder zu Lebzeiten auf seiner Facebookseite schrieb, war banal. Nun aber, nach seinem Tod, werden diese "Banalitäten" unweigerlich und automatisch zu großen Schmerzen bei den Hinterbliebenen führen, die dies lesen. Was aber für das Mitglied eines Netzwerks bei einer www-Müdigkeit schon zu Lebzeiten alles andere als einfach ist, wird für die Angehörigen nach dem Tod zu einem fast unmöglichen Unterfangen: Das Löschen eines Profils bei Facebook, MySpace & Co.
Unternehmen wie "Vitallock" oder "LegacyLocker" haben eine Marktlücke entdeckt und ausgefüllt
Facebook und andere soziale Netzwerke verlangen verständlicherweise Belege für das Ableben eines Mitglieds, dies zum Beispiel in Form einer notariell abgefassten Sterbeurkunde. Doch selbst wenn sich das Unternehmen im Besitz einer solchen befindet, liegt es weiterhin in seinem Ermessen, ein Profil zu löschen, oder auch nicht. Mit Willkür oder einer Verweigerungshaltung muss dieses Verhalten nicht zwingend zu tun haben. Dass die Seite eines verstorbenen Mitglieds nicht einfach so gelöscht wird, hat nämlich durchaus nachvollziehbare, gute Gründe. So ist es oft unklar, ob das Mitglied selbst zu Lebzeiten wollte, dass bestimmte Verwandte bestimmte Dinge von ihm erfahren. Diese Sorge ist für viele ein wesentlicher Grund dafür, manches zu verschlüsseln. Und so, wie Hinterbliebene nicht einfach mir nichts, dir nichts anfangen können, die in der Wohnung eines Verstorbenen befindlichen Briefe oder andere persönliche Dokumente wegzuschaffen und diese zu lesen, so gilt das Briefgeheimnis vom Grundsatz her auch im Internet.
Persönlichkeitsrechte gelten natürlich auch im Internet
Und Persönlichkeitsrechte bleiben grundsätzlich auch nach dem Tod eines Menschen weiter bestehen, was ein Unternehmen wie Facebook beachten muss und wird. So ist einer der ersten Schritte von Facebook & Co., in dem Fall, wenn sie von dem vermeintlichen Tod eines Mitglieds in Kenntnis gesetzt worden sind, mit diesem selbst in Kontakt zu treten, was naturgemäß nur äußerst selten gelingt.
Hier haben inzwischen erste Unternehmen eine Marktlücke entdeckt und diese ausgefüllt, "LegacyLocker" etwa oder "Vitallock", wo Lebende für den Fall des Todes die Zugangsdaten und Passwörter für bestimmte Personen hinterlassen können. "LegacyLocker" wirbt gar damit, das Unternehmen sei "The Swiss Bank of Personal Date". Ganz billig ist diese Möglichkeit der Hinterlegung von Zugangsdaten allerdings nicht, bei "LegacyLocker" etwa werden 300 US-Dollar fällig.
Die sicherste und einfachste Variante: Selbst zu Lebzeiten handeln
Auch wenn es nicht leicht sein mag, an die Möglichkeit des eigenen Todes zu denken: Das Einfachste, die Hinterbliebenen vor all den beschriebenen Schwierigkeiten zu bewahren, ist die Hinterlegung der Zugangsdaten zu Hause in den relevanten Unterlagen, oder besser noch bei Vertrauten. Diese könnten dann im Falle eines Falles das Profil ohne große Mühe selbst löschen, beziehungsweise eine würdige Todesmeldung einstellen.
Weiterführende Informationen: Einen Facebook-Account löschen
