Spendenbescheinigungen von Vereinen für Trikotsponsoren

Wenn Vereine Trikotsponsoren gefunden haben - M.T.
Wenn Vereine Trikotsponsoren gefunden haben - M.T.
Spendenquittungen an Sponsoren für kostenlose Trikotssätze: Was ist bei der Ausstellung der Spendenbescheinigung für Kleidung mit Trikotwerbung zu beachten?

Ein Klassiker im Vereinsrecht sind kostenlose Trikotsätze und die damit verbundene Trikotwerbung für die Sponsoren. Doch was genau müssen Vereine beachten, wenn sie nach langer Suche endlich einen Sponsor für einen neuen Trikotsatz beziehungsweise neue Sportkleidung gefunden haben? Dürfen Vereine Spendenbescheinigungen und Spendenquittungen an Sponsoren ausstellen, wenn sie von diesen kostenlose Vereinskleidung und Trikots erhalten? Suite101 gibt Antworten und Tipps zum Thema „Trikotspenden für Vereine“.

Wenn Vereine von Sponsoren kostenlose Trikotssätze mit Trikotwerbung erhalten

Ein fast alltäglicher Fall bei Vereinen, die ständig auf Sponsorensuche sind: Irgendwann erhält die Mannschaft eines Sportvereins von einem Sponsor einen Trikotsatz geschenkt. Im Gegenzug sind auf den Trikots beziehungsweise der Sportkleidung das Logo oder der Schriftzug des Spenders aufgedruckt. Darüber stellt der Verein gerne eine Spendenbescheinigung oder Spendenquittung aus. Doch Vorsicht: Die Finanzämter zeigen sich von dieser Vorgehensweise meist wenig begeistert und drohen den Vereinen mitunter sogar mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit.

Keine Spendenquittungen und Spendenbescheinigungen bei Trikotwerbung ausstellen

Bei Trikotspenden mit bereits aufgedruckter Werbung dürfen Vereine keine Spendenquittung beziehungsweise Spendenbescheinigung ausstellen, denn der Sponsor kann die entsprechenden Kosten in der Regel steuermindernd als Betriebsausgaben geltend machen. Genauer gesagt: Der Aufwand, der dem Sponsor durch die Trikotwerbung entstanden ist, kann mit dem Betriebsgewinn verrechnet werden. Dieser fällt durch die Gegenrechnung niedriger aus. Damit verringert sich auch die zu leistende Steuer.

Was Vereine bei Spendenbescheinigungen für Trikotsätze von Sponsoren beachten müssen

Die Werbung gehört zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Und das Spendenrecht verlangt, dass Vereine für Leistungen, die dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet werden können, niemals eine Spendenquittung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen. Eine Zuordnung von Trikot- und Sportkleidung zum ideellen Bereich erfolgt nur dann, wenn

  • der Sponsor das Geld für die Trikot- oder Sportkleidung bereitstellt, aber darauf nicht mit seinem Schriftzug/Logo vermerkt ist
  • der Sponsor freiwillig die Trikot- oder Sportkleidung für den Verein auf seine Kosten beschafft und diese ohne Werbeaufdruck dem Verein übergibt
  • keine vertragliche Vereinbarung zwischen Verein und Sponsor über die Beschaffung der Trikot- und Sportkleidung besteht
  • der Verein die Trikot- oder Sportkleidung erhält und sich anschließend "bedankt" beziehungsweise nur durch die Beflockung mit Namensnennung und Logo auf die Unterstützung durch den Sponsor hinweist

Wann dürfen Vereine für kostenlose Trikotsätze mit Werbung Spendenquittungen ausstellen?

Wenn von den gestifteten Trikots kein großer Werbeeffekt für den Sponsor zu erwarten ist, kann man ebenfalls von einer Sachspende für Vereine sprechen. In der Regel ist das bei Jugendmannschaften der Fall, die ihre Spiele meist vor wenig Zuschauern sowie ohne das Verlangen von Eintrittsgeldern austragen. Der beste Weg bei Trikotspenden ist allerdings: Falls ein potenzieller Spender oder Sponsor schon im Vorfeld darauf besteht, dass er keinesfalls auf eine Spendenbescheinigung (Spendenquittung) verzichten will, kann er dem Verein das Geld für den Einkauf der benötigten Artikel (zum Beispiel die Trikots) „spenden“. Über diese Geldspende erhält er dann eine ordentliche Spendenbescheinigung. Mit diesen Mitteln kauft und beflockt der Verein die Trikots und beide Parteien sind damit auf der sicheren Seite.

Quellen und weitere Suite101-Artikel über Trikotwerbung und Sponsoren

Dieser Artikel gibt die Informationsstand des Autoren zum Zeitpunkt der Erstellung wieder. Er ist bewusst vereinfacht gehalten und verzichtet auf die erschöpfende Darstellung von Ausnahmen und Sonderfällen. Er stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und will den fachkundigen Rat durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater nicht ersetzen.

Marco Theuer, Boxjournalist, Sportautor

Marco Theuer - Marco Theuer, Jahrgang 1972, Sportautor und Boxjournalist war selbst jahrelang aktiver Boxer und Leistungssportler. Als Landesmeister und ...

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