Eine Sprechakttheorie meint ganz allgemein, dass eine sprachliche Äußerung mehr ist als nur das lautliche Hervorbringen von Worten auf der artikulatorischen, syntaktischen und semantischen Ebene. Genauso wenig ist es, dieser Theorie folgend, ausreichend, eine sprachliche Äußerung als eine Beschreibung eines Sachverhaltes, für dessen Existenz man sich verbirgt zu beschreiben. Die Sprechakttheorie geht davon aus, dass neben den eben beschriebenen Dingen Handlungen vollzogen werden, die in diesem Zusammenhang Akte genannt werden. Diese können verschiedener Natur sein. So kann man durch das Äußern bestimmter Worte die Handlung des sich Entschuldiges, Heiratens, sich zu einem Tun verpflichtens und Ähnliches vollziehen.
Ludwig Wittgenstein als Vorreiter der Sprechakttheorie
Als Geburtsstunde der Sprechakttheorie kann ohne Weiteres das Jahr 1955 gelten, in dem John L. Austin die Vorlesung an der Harvard Universität hielt "How to do things with words", die dann unter dem gleichen Titel im Jahre 1961 veröffentlicht wurde. Vorreiter zu dieser Theorie ist Ludwig Wittgenstein, der in seinen Philosophischen Untersuchungen (1953) bereits die Vermutung äußerte, dass die These, Sprache sei nichts weiter als Benennung, nicht zutreffend sein kann. Sprachliche Ausdrücke bezeichnen oder benennen danach nicht nur Gegenstände und in Form von Sätzen nicht nur Sachverhalte in der Welt, sondern sie haben darüber hinaus verschiedene Funktionen, wobei die Intention des Sprechers keine unerhebliche Rolle spielt. Seine Idee war nun, dass Sprechen auch Handeln ist und nennt dies Sprachspiel. Als Beispiele nennt er Befehlen, Rätsel raten, Theater spielen und Ähnliches.
Sprechakttheorie bei Austin
Austin griff diese Idee auf und nannte die Akte performativ, die er von den konstativen unterschied. Er ging davon aus, dass durch das Äußern bestimmter Sätze gleichzeitig Handlungen vollzogen werden. Das berühmteste Beispiel dafür ist das Heiraten. Die sprachliche Äußerung "Hiermit nehme ich X zur Frau." bedeutet ist seinem Glücken die Eheschließung. Die Handlung des Heiratens ist demnach abhängig von einer bestimmten sprachlichen Äußerung, die ihrerseits wiederum mehr ist als das Tätigen einer Aussage oder Beschreibung. Diese performativen Äußerungen sind weder wahr noch falsch. Die für sie relevante Beurteilungsdimension ist nicht die der Wahrheit, sondern die von Glücken und nicht-Glücken. Austin stellt einen Katalog von fünf Punkten zusammen, die erfüllt sein müssen, wenn eine sprachlich performative Handlung erfolgreich sein soll: so muss sie z.B. auf Grund einer Konvention formuliert sein, die ihrerseits auf die richtige Situation angewendet werden muss; sie muss des Weiteren korrekt und vollständig sein im Sinne der Konvention; sofern sie Absichten und Gefühle darstellt, muss der Sprecher diese auch tatsächlich haben. Eine performative Äußerung kann also nicht erfolgreich sein, oder um in der Terminologie Austins zu verbleiben, glücken, wenn ich z.B. zwar verspreche irgendwohin zu kommen, es aber gar nicht in meiner Absicht steht, das auch zu tun.
John Searle: "Speech Acts"
1969 veröffentlichte John Searle (er war ein Schüler von Austin) sein Werk "Speech Acts", dessen Konzentration hauptsächlichen auf den Sprechakt des Versprechens liegt. Searle benennt 4 Sprechakte; den Äußerungsakt (phonetischer und phatischer Akt), den Propositionalen Akt (Referenzakt und Prädikationsakt), den Illokutionären Akt und den Perlokutionären Akt. Die beiden ersten Sprechakte fielen bei Austin noch zusammen zum lokutionären Akt. Des Weiteren unterscheidet sich die Arbeit von Searle nicht grundlegend von der Austins, sondern muss vielmehr als auf ihr basierend verstanden werden.
