
- Moschee in Istanbul - C. Henkel
Wenn Orientalisten über Teilaspekte ihrer Forschungsgebiete diskutieren, ist das nicht zwangsläufig schlagzeilenträchtig. Zu Unrecht, wie der 2009 im Akademie-Verlag erschienene Tagungsband „Islamische Stiftung zwischen juristischer Norm und sozialer Praxis“ zeigt. Immer noch und in Verkennung ihrer tatsächlichen Bedeutung haftet der Orientalistik und insbesondere der wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Islam etwas orchideenhaftes an. Kaum wahrgenommen sind islamische Stiftungen fester Bestandteil unseres Alltags geworden. Als Politikum oder als kulturelle Bereicherung empfunden, erregen die von ihnen entfalteten Aktivitäten und hier vor allem der Bau von Moscheen Aufmerksamkeit. Vom Westen weitgehend unbemerkt hat sich im Lauf der letzten Jahrzehnte aber auch in der arabischen Welt die Stellung der islamischen Stiftung gewandelt. Der traditionelle Anspruch dieser Institution und die sich daraus ergebenden politischen Konsequenzen sind hier wie dort umstritten.
Stiften im Namen Allahs
Islamische Stiftungen (waqf) sind das Eigentum Allahs. Eng an den Stifterwillen gebunden, verpflichtet sie alle nachfolgenden Generationen. Beinahe zwangsläufig führt der Versuch, diese Jahrhunderte alte Institution zu verstehen, in die vorislamische Zeit zurück. Spenden für die Gesellschaft hatte bereits vor dem Erscheinen Mohammeds Tradition. Sasanidischen und byzantinischen Urkunden belegen eine lange Stiftungstradition, die auch nach dem Vordringen des Islam weiter existierte und sich mit den Ideen des Koran in Übereinstimmung bringen ließ.
Umstritten dagegen blieb die rechtliche Stellung der Stiftungen als eigenständige Rechtsform. So hatten die Verwalter dieser Stiftungen oftmals neben dem Gemeinwohl auch familiären Interessen zu dienen. Privater und gesellschaftlicher Nutzen lagen nah beieinander. Bereits frühzeitig unterschied der Islam daher zwischen frommen und privaten Stiftungen. Vor allem bei letzteren ermöglichte es die vom Koran vorgeschriebene Freigiebigkeit dem Stifter einen Interessenausgleich zwischen dem Versprechen eines künftigen Heils im Jenseits und der von Freunden und Familie erwarteten Versorgung im Diesseits zu finden. Anders als fromme Stiftungen, deren Moscheen und Schreine beredtes Zeugnis von der selbstlosen Geisteshaltung des Stifters ablegten, standen die privaten Stiftungen im Verdacht, die Gebote des Koran für die Wahrung des eigenen Besitzes zu nutzen.
Fromme Sozialpolitik
Milde Gaben aus der Bevölkerung und dem Herrscherhaus ermöglichten so nicht nur die Weiterentwicklung des städtischen Lebens und die Unterstützung der Armen, sondern verbesserten häufig auch die wirtschaftliche Lage der Gemeinden. Der Ausbau oder die Renovierung von Moscheen, die Schaffung von Unterkünften und Versorgung von Pilgern, ließ Städte wachsen und zu vergrößerte ihren Bekanntheitsgrad. Ökonomische und organisatorisches Zentrum dieser Stiftungskultur bildeten die Moscheen. Immer wieder mit Zuwendungen bedacht, stand den Gebetsstätten der Muslime ein umfangreicher Immobilienbesitz zur Verfügung. Neben den zweckgebundenen Pachteinnahmen wuchs das Vermögen der Moscheen auch durch die Übertragung verfallener, zweckfreier Stiftungen. Soziales und wirtschaftliches Engagement blieb somit nicht nur auf das nähere Umfeld der Moschee begrenzt, sondern bezog auch die benachbarten Stadtviertel mit ein. Seit dem Mittelalter waren Moscheen nicht nur Orte des Gebetes, sondern etablierten sich auch als kommunaler Wirtschaftsfaktor, der Dank der islamischer Freigiebigkeit nicht nur sich sondern auch kommunale Aufgaben finanzierte.
Begehrlichkeiten und Machtansprüche
Unabhängig von ihrer sozialen Zielsetzung war die Existenz der Stiftungen schon früh ein Politikum. Zeitlich unbegrenzt und rechtlich als Eigentum Gottes definiert, entzogen sich viele Stiftungen dem bis in die Neuzeit dem Zugriff der weltlichen Herrscher. Moderne Verwaltungsstrukturen, die vor allem im von den Mameluken beherrschten Ägypten und im Osmanischen Reich mit einem wachsenden staatliches Bewusstsein verbunden waren, veränderten den Status der Stiftungen jedoch grundlegend.
Formell weiterhin unabhängig wurden die Stiftungen staatlichen Behörden unterstellt. Stiftungsarbeit hatte nun den vom Herrscher gesetzten Normen zu entsprechen. Zusätzlich beschleunigt wurde dieser Prozess durch die Kolonialisierung Nordafrikas und des Nahen Ostens. Ob schleichende Erosion oder abrupter Systemwandel, die Kolonialregime der neue Machthaber beschleunigten den Wandel des Stiftungswesens zusätzlichen. Auch nach der Unabhängigkeit dauerten Zentralisierung, und Enteigung an. Stiftungsverwalter wurden zu Angestellten oder durch Beamte ersetzt. Neue Verfassungen ermöglichten nicht nur die Verstaatlichung von Moscheen und karitativen Stiftungen, sondern vor allem auch die Auflösung vieler Privatstiftungen. Die islamische Stiftung als weltlicher Ausdruck einer religiösen Verpflichtung verlor gegenüber dem offensiv artikulierten Machtanspruch der neuen Staaten rasch an Bedeutung.
Wiedergewonnene Aktualität
Dennoch lebt die islamische Stiftungstradition fort und hat vor allem in den letzten Jahren neue Befürworter gefunden. Ebenso wie die Scharia hat auch die islamische Stiftung wieder an Bedeutung gewonnen. Gleichzeitig hält die staatliche Kontrolle religiöser und sozialer Einrichtungen angesichts fundamentalistischer Tendenzen an. Ebenso wie die Vergangenheit scheinen auch die Gegenwart und Zukunft der islamischen Stiftungen ungewiss. Staat und Stifter suchen noch - und hier kann Marokko wohl als Vorbild dienen - nach Möglichkeiten einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Dass dabei der Blick zurück in die Geschichte zwar hilfreich aber nicht automatisch wegweisend sein muss, verdeutlichen die Beiträge der elf beteiligten Islamforscher um Astrid Meier, Johannes Pahlitzsch und Lucian Reinfandt. Das Wissen um islamische Institutionen, ihre Ursprünge und ihre Funktion bleibt lückenhaft. Historische Quellen sind rar. Glaube und Geschichtsschreibung, rechtliche Norm und religiöse Interpretation durchdringen einander. Die rechtliche und soziale Stellung der islamische Stiftungen werden in Umrissen erkennbar, auch wenn die Meinungen über Ursprung und Ausformungen dieser Institution variieren. Angesicht der gesellschaftlichen Bedeutung des Islam, auch in Europa, scheinen weitere Forschungen nicht nur historisch, sondern auch politisch geboten.
Astrid Meier, Johannes Pahlitzsch, Lucian Reinfandt (Hrsg.): Islamische Stiftungen zwischen juristischer Norm und sozialer Praxis. Akademie-Verlag, Berlin 2009. 279 S., 59,80 €.
