Die Zeitungen der Weimarer Republik waren in wirtschaftlicher Hinsicht kurz vor dem Ende ihres Bestehens. Daher grassierte nach der „Machtübernahme" der Nationalsozialisten die Angst, dass schnell alle Zeitungen verboten oder übernommen werden würden. Doch die NSDAP befürwortete zunächst ein Nebeneinander-Existieren von Partei- und Privatpresse.
Erprobte Praktiken
Die neue Regierung von 1933 konnte mit ihren Maßnahmen auf bereits in der Weimarer Republik erprobte Praktiken zurückgreifen. Spätestens mit den Notverordnungen der Regierung Brüning hatte eine Knebelung der Presse, die dann nach 1933 verfeinert und ausgestaltet werden sollte, begonnen.
Die Pläne für den Einbau der Presse in den nationalsozialistischen Staat waren bereits vor der Machtübernahme am 30. Januar 1933 ausgearbeitet worden. Deshalb konnten die Akteure sehr schnell und zielgerichtet in ihrem Sinne die Struktur der Presse umformen. Am 4. Februar desselben Jahres trat die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz des deutschen Volkes" in Kraft und galt als wichtiges Instrument gegen die Presse. Goebbels schrieb am 15. Februar in sein Tagebuch: „Jetzt haben wir auch eine Handhabe gegen die Presse, und nun knallen die Verbote, dass es nur so eine Art hat. Vorwärts und Acht-Uhr-Abendblatt, alle jene jüdischen Organe verschwinden mit einem Male aus dem Berliner Straßenbild."
Auflösung der Berliner Pressekonferenz
Eine Zäsur bahnte sich bereits an, als die Nationalsozialisten am 20. Juni 1933 die Berliner Pressekonferenz auflösten. Bis dato hatten die Journalisten die Regierung eingeladen, sich zu den eigenen Schritten zu erklären. Dieser Grundgedanke war „nun nicht mehr mit dem Autoritätsgedanken im nationalsozialistischen Staat vereinbar" (Begründung der Reichsregierung). Es wurden in der Folge weniger Journalisten zur Nachfolgekonferenz, der Reichspressekonferenz zugelassen. Diese wurden nicht eingeladen, sondern mussten um Erlaubnis zur Teilnahme bitten.
Die Folge der Verordnung waren zahlreiche Verbote, vor allem gegen kommunistische und sozialdemokratische Blätter. Die Nationalsozialisten verfuhren in dieser Anfangsphase sehr rigide. Göring etwa drohte den preußischen Beamten mit einer Strafverfolgung, falls sie nicht mit aller Schärfe und unnachsichtig gegen unliebsame Zeitungen vorgingen. Göring war es auch, der in Preußen die sozialdemokratischen Zeitungen Ende Februar für zwei Wochen verbieten ließ.
Arbeit der Tageszeitungen zerstört
Vor der Reichstagswahl im März 1933 waren keine der 135 sozialdemokratischen und 50 der kommunistischen Zeitungen übrig. Im Juni 1933 wurden alle Parteizeitungen per se verboten, insgesamt fielen im Jahr 1933 rund 600 Zeitungen der Praxis der NS-Pressepolitik zum Opfer.
Die Gesamtauflage der Presse sank im darauf folgenden Jahr rapide um ca. eine Million Exemplare. Grund hierfür war die inhaltliche Presselenkung, die Einheitszeitungen hervorgebracht hatte; die Leser kündigten ihre Abonnements. Die Nationalsozialisten konnten dies als Vorwand vorschieben, die Amann-Anordnungen durchzusetzen. 600 konfessionelle Zeitungen und die Generalanzeigerpresse mit 60 Prozent Anteil an der Gesamtauflage wurden bei dieser zweiten Enteignungswelle in den Jahren 1934 bis 1936 ausgeschaltet.
