
- Schloss Braunfels 1655 - Matthaeus Merian
Im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen in Münster (ehemals Staatsarchiv Münster) befinden sich in der Sammlung FOT (Fotografien/Kopien von Archivalien aus fremden Beständen) Reproduktionen von Tecklenburger Schatzungsunterlagen, deren Originale im Fürstlichen Solms-Braunfelsischen Archiv in Braunfels an der Lahn (Lahn-Dill-Kreis) lagern. Im Oktober 1969 fertigte der damalige Tecklenburger Kreisarchivar Friedrich Ernst Hunsche von diesen wichtigen Quellen Kopien an und übergab einen kompletten Satz der nach Archivalien einzeln gebundenen Ablichtungen an das damalige münsterische Staatsarchiv. Ein weiterer Satz der Tecklenburger Dokumente aus dem fürstlichen Archiv Solms-Braunfels befindet sich im heutigen Kreisarchiv Steinfurt als Nachfolgeinstitution des ehemaligen Tecklenburger Kreisarchivs. Das älteste dieser Verzeichnisse ist ein Geldpachtregister der Grafschaft Tecklenburg von 1537. [1]
Wie kommen die nordwestfälischen Archivalien nach Hessen?
Doch wie kommen Unterlagen aus dem Verwaltungsschriftgut der Tecklenburger Grafen in das fürstliche Archiv im hessischen Braunfels?[2] – Im Jahre 1534 heiratete Anna von Tecklenburg (+ 1554), Tochter des Grafen Otto (+ 1534) und Schwester des Grafen Konrad von Tecklenburg (1501-1557), den Grafen Philipp von Solms-Braunfels. Gegen die Zahlung eines Brautschatzes von 6.000 Goldgulden hatte sie auf ihre Rechte an den Tecklenburger Besitzungen verzichtet unter der Voraussetzung, dass ihre Geschwister nicht ohne Leibeserben sterben würden. Da Annas Bruder Konrad, der nach dem Tode des Vaters 1534 dessen Nachfolge in Tecklenburg antrat, zusammen mit seiner Frau Mechthild von Hessen einer Tochter, die ebenfalls Anna (1532-1582) genannt wurde, das Leben schenkte, trat dieser Fall nicht ein. Deshalb bestätigte Philipp von Solms 1535 schriftlich den Verzicht auf die Tecklenburger Besitzungen. Jedoch blieb Konrad von Tecklenburg seiner Schwester von dem versprochenen Brautschatz 2.000 Goldgulden schuldig, weshalb er sich 1536 zu einer Verzinsung dieser Schuld mit jährlich 100 Goldgulden verpflichtete. Damit schien zunächst alles geregelt. Trotzdem focht Graf Konrad von Solms-Braunfels, Neffe des Tecklenburger Grafen Konrad und Vetter der Gräfin Anna von Tecklenburg, im Jahr 1577 den Erbverzicht seiner Eltern an, indem er Klage vor dem Reichskammergericht in Speyer erhob. Konrad von Solms verlangte einen Anteil an seinem vermeintlichen Tecklenburgischen Erbe, den er damit rechtfertigte, dass er angab, seine Mutter Anna sei von ihrem Vater Graf Otto von Tecklenburg zur Miterbin der Grafschaft bestimmt worden. Sein Onkel Konrad, der Bruder seiner Mutter, habe daher einfach das Erbe der Schwester usurpiert. Der Prozess zog sich über ein ganzes Jahrhundert hin.
Urteil des Reichskammergerichts
Erst am 13. Dezember 1686 kam es zu einem Urteil des Reichskammergerichts, in dem den Solmser Grafen drei Achtel der Grafschaft Tecklenburg und drei Achtel der Herrschaft Rheda zugesprochen wurden. Im Vertrag von Lengerich 1699 einigten sich die beiden Parteien dann dahingehend, dass die Solmser Grafen drei Viertel der Grafschaft Tecklenburg und ein Viertel der Herrschaft Rheda erhalten sollten. Bereits im Sommer 1698 war Wilhelm Moritz von Solms-Braunfels als Rechtsnachfolger des Klägers von 1577 auf der Tecklenburg eingezogen; der Tecklenburger Graf Hans-Adolf verzog auf sein Schloss nach Rheda. Doch blieb die rechtliche Situation der Solmser Grafen in Tecklenburg weiterhin unsicher. Deshalb veräußerte Wilhelm Moritz von Solms-Braunfels 1707 seine Rechtsansprüche an Tecklenburg und Rheda an die aufstrebende Großmacht Brandenburg-Preußen und verlegte seinen Wohnsitz zurück nach Braunfels. Im Zuge dieses Bewohnerwechsels auf der Burg Tecklenburg sind einige Tecklenburger Verwaltungsunterlagen nach Braunfels an der Lahn gelangt, wo sie sich bis heute – über 300 Jahre später – befinden.
Quellen:
- [1] Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen, Sammlung FOT 586.
- [2] Die folgende Darstellung folgt: Klueting, Harm, Grafschaft und Großmacht. Mindermächtige Reichsstände unter dem Schutz des Reiches oder Schachfiguren im Wechselspiel von Großmachtinteressen: Der Weg der Grafschaft Tecklenburg vom gräflichen Territorium zur preußischen Provinz, in: Menschen und Strukturen in der Geschichte Alteuropas. Festschrift für Johannes Kunisch zur Vollendung seines 65. Lebensjahres, hrsg. v. Helmut Neuhaus u. Barbara Stollberg-Rilinger, Berlin 2002, S. 103-131. Hier auch ausführliche Quellen- und Literaturverweise.
