Therapie mit Drogen – ein Spiel mit dem Tod

Patienten rechnen mit Heilung und nicht mit dem Tod, wenn sie von einem Arzt bewusstseinserweiternde Substanzen verabreicht bekommen.

Die Psycholyse, auch psycholytische Psychotherapie genannt, ist eine wissenschaftlich nicht anerkannte und potentiell gefährliche Behandlungsform, bei der psychoaktive Stoffe eingesetzt werden. Bei dieser substanzunterstützten Psychotherapie werden Drogen, wie zum Beispiel MDMA (Ecstasy), LSD, Mescalin oder Ketamin verabreicht, um Veränderungsprozesse beim Patienten auszulösen und den therapeutischen Prozess zu vertiefen. Die bewusstseinsverändernde Wirkung von derartigen psychoaktiven Substanzen soll dem Patient den Zugang zu unbewussten und verdrängten Persönlichkeitsanteilen erleichtern, mit dem Ziel, seelische Spannungen aufzulösen. Die Psycholyse ist zwar wissenschaftlich nicht anerkannt, aber in Deutschland nicht verboten. Nicht erlaubt ist allerdings die Vergabe illegaler Drogen und nicht zugelassener Arzneimittel. Die Befürworter der Psycholyse setzen sich dafür ein, Halluzinogene bei der Behandlung von Angstzuständen und Depressionen einzusetzen. Die Wirksamkeit dieser Therapieform ist bis heute jedoch nicht nachgewiesen. Dagegen ist die schädliche Auswirkung bei Patienten belegt, wenn suchtauslösende Substanzen verwendet wurden.

Zwei Tote durch Überdosis Ecstasy während einer Therapiesitzung

Aufgrund von zwei Todesfällen warnt die Berliner Ärztekammer 2009 alle Patienten eindringlich davor, im Rahmen einer Psychotherapie Drogen einzunehmen. Kammerpräsident Dr. med. Günther Jonitz erklärt, dass alle schulmedizinischen Verfahren, einschließlich aller in Deutschland zugelassenen Psychotherapien darauf abzielen, die Selbststeuerung des Patienten zu aktivieren und nicht durch Drogen auszuschalten.

Im Rahmen einer psycholytischen Intensivsitzung wird Rauschgift eingenommen

Der Arzt Garri R. verabreicht seinen Patienten am Nachmittag des 19. September 2009 im Rahmen einer psycholytischen Gruppentherapie in seiner Berliner Praxis verschiedene Drogen. Um sich zu stimulieren, nimmt R. selbst vor der Sitzung LSD ein. Seinen zwölf Patienten bietet er etwas später Neocor (Methylon) und auch MDM (Ecstasy) an, um gelöst und offen auf eine gemeinsame Reise zu gehen. Ein 59-jähriger und ein 28-jähriger Patient sterben an einer Überdosis Ecstasy, ein weiterer liegt für Wochen im Koma. Garri R., der es für medizinisch sinnvoll und erfolgversprechend hält, Drogen im Rahmen seiner Therapie einzusetzen, wird im Mai 2010 zu 4 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt. Ein lebenslanges Berufsverbot wird außerdem verhängt. Das Landgericht Berlin befindet den Arzt und Psychotherapeut der Körperverletzung mit Todesfolge sowie gefährlicher Körperverletzung für schuldig. Seine Anhänger, die den Prozess mitverfolgen, beschreiben ihn weiterhin als einfühlsamen und guten Therapeuten, dem schlicht und ergreifend ein tragischer Unfall passiert sei. Seine Ankläger werfen ihm vor, dass er seine Patienten als Versuchskaninchen benutzen würde und gegen alle ärztlichen Grundsätze verstoßen hätte. Der vorsitzende Richter Ralph Ehestädt erklärt, dass Garri R. seine berufliche Stellung missbrauchte und gegen ärztliche Pflichten eklatant verstoßen habe und damit leichtfertig den Tod von zwei Menschen verursacht hätte. Der Richter stellt aber auch ein erhebliches Mitverschulden der Patienten selbst durch die freiwillige Einnahme der Substanzen fest. Der Arzt Garri R. erklärt im Gerichtssaal, dass er große Schuld fühle. Er habe sich beim Abwiegen der Drogen vertan und übernehme die volle Verantwortung der Tat. Es tue ihm sehr Leid.

Aufhebung des Gerichtsurteils gegen den „Drogenarzt“

Der Bundesgerichtshof hat im Januar 2011 das Urteil gegen den Mediziner Garri R. aufgehoben. Der Fall muss nun vor einer anderen Strafkammer neu verhandelt werden. Während die Berliner Richter zu dem Urteil kamen, dass der Tod zweier Patienten von Garri R. kein Unfall gewesen sei, stellen die Karlsruher Richter offenbar nicht fest, dass das Verfahren vor dem Berliner Landgericht einen Beleg für eine vorsätzliche Tat erbracht habe. Der Anwalt Mark Höfler, der neben Staranwalt Ferdinand von Schirach die Verteidigung von R. übernommen hatte, bestätigt, dass der Fall nun neu verhandelt werden müsse, da das Urteil des BGH aussage, dass die Gruppenmitglieder frei verantwortlich gehandelt hätten. „Sämtliche Teilnehmer hatten Erfahrungen mit illegalen Drogen und sämtliche Teilnehmer, bis auf eine Person, hatten auch schon an derartigen Sitzungen teilgenommen“, erklärt Höfler.

Die Patienten stehen in einem besonderen Obhutsverhältnis zum Arzt

Das Gericht wird sich mit der Frage der Selbstverantwortlichkeit der Patienten auseinandersetzen müssen. Im Fall Garri R. wussten alle zwölf Patienten, dass die Substanzen, die sie im Laufe der Therapiesitzung einnehmen würden, illegal sind und starke Nebenwirkungen haben. Wie sehr die Patienten allerdings für ihr Handeln selbstverantwortlich sind, wenn sie dem behandelnden Arzt vertrauen und sich darauf verlassen, dass die Drogen heilende Wirkung haben, muss geklärt werden. Natürlich haben die Patienten darauf vertraut, dass der Arzt Erfahrung hat, keinen Fehler macht und er sie vor ihrer eigenen Verantwortung schützen würde. Sie haben alle wohl eher nicht damit gerechnet, dass sie an dem Nachmittag sterben könnten.

Bitte beachten Sie, dass ein Suite101-Artikel generell fachlichen Rat - zum Beispiel durch einen Arzt - nicht ersetzen kann.

Quelle: Pressestelle der Berliner Strafgerichte, Interview: RA von Schirach

Martina Reuter, Foto: F. Salm

Martina Reuter - Martina Reuter studiert Philosphie und Publizistik an der FU Berlin, Schauspiel an der Hochschule der Künste Berlin und im Anschluss ...

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