Trickbetrug mit einem Cent

Gesetzesänderung beschleunigt Geldverkehr und ermöglicht Betrug

Erst ein Cent, dann mehr - Harald Reiss - PIXELIO
Erst ein Cent, dann mehr - Harald Reiss - PIXELIO
Mit einem Trick kommen Betrüger an Kontodaten und können anschließend per Lastschrift Geld von diesem Konto abheben.

Als Harald F. auf seinen Kontoauszügen die Überweisung entdeckte, war er eher amüsiert. Vielleicht ein Scherz. Oder ein Versehen. Ein Cent mehr oder weniger, da braucht man nicht zu reagieren. Unangenehm wurde es nach dem Urlaub. Denn da hatte man von seinem Konto einen Betrag in Höhe von 23,50 Euro eingezogen. Viel lamentieren half nicht. Er musste zu seiner Bank. Musste Einspruch gegen den Einzug einlegen und bekam schließlich sein Geld zurück. Das dauerte allerdings einige Wochen und war mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden. „Zum Glück ist mir das aufgefallen,“ bemerkte Harald F., „denn meistens überfliege ich nur die Auszüge. Hätte ich nicht reagiert, wäre das Geld futsch gewesen.“ Kein Einzelfall, sagt das Verbraucherschutzministerium.

Ein Cent bringt große Schwierigkeiten

Die Gutschrift von einem Cent ist nichts anderes als ein ausgeklügelter Trick, um an Kontodaten zu kommen. Die Betrüger tasten sich langsam vor, indem sie eine Überweisung von einem Cent tätigen. Im Feld der Kontonummer wird eine beliebige Zahlenfolge eingegeben. Kommt das Geld umgehend zurück, ist klar, dass es das Konto nicht gibt. Kommt es nicht zurück, wissen die Betrüger, dass es dieses Konto gibt. Der Kontoinhaber wird meist überrascht sein, aber bei so einem geringfügigen Betrag nichts unternehmen, um das Geld zurück zu überweisen.

In Folge können die Betrüger einen kleineren Betrag – es soll ja nicht unbedingt auffallen – per Lastschrift vom Konto einziehen. Denn haben die Betrüger erst einmal die Kontonummer, ist die Abbuchung einfach. Sie müssen nur bei ihrer Bank behaupten, sie hätten das Recht, per Lastschrift Beträge von dem fremden Konto einzuziehen.Die Bank prüft dies nicht. Das Lastschriftverfahren ist in Deutschland so geregelt. Und es hat sich auch bewährt. Denn Monat für Monat buchen GEZ, Stadtwerke oder Vereine auf diese Weise Geld von unseren Konten ab. Als Schutz der Kunden gibt es ein Widerspruchsrecht. Dazu hat der Kunde sechs Wochen Zeit. Das Verbraucherministerium weist sogar darauf hin, dass im Fall von Betrügereien 13 Monate lang widersprochen werden kann.

Gesetzesänderung die den Betrug ermöglicht

Funktionieren kann dies nur durch eine Gesetzesänderung, die im Oktober 2009 in Kraft getreten ist. Banken müssen seitdem nicht mehr überprüfen, ob Kontoinhaber und Kontonummer überein stimmen. Die Betrüger können eine beliebige Buchstabenfolge oder einen ausgedachten Namen in das Feld Kontoinhaber einsetzen. Die Bank checkt das nicht nach. Die Gesetzesänderung sollte eigentlich EU-Recht umsetzen. Die EU wollte Geldüberweisungen innerhalb der EU erheblich beschleunigen. Bisher profitierten die Banken nämlich davon, dass sie sich möglichst viel Zeit ließen beim Ausführen von Aufträgen. Ab 2012 müssen deshalb alle Zahlungen bis zum Ende des folgenden Geschäftstags abgewickelt sein. Das gelingt den Banken aber nur, indem das Überweisungsverfahren voll automatisiert wird. Eine Maschine liest die Kontonummer. Und der ist vollkommen egal, ob der Name passt oder nicht.

Sorgfalt beim Überprüfen der Kontoauszüge

Deshalb rät der Sprecher von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner auch dringend, Kontoauszüge regelmäßig sorgfältig zu prüfen. „So können Bankkunden sich vor einem Missbrauch des Lastschriftverfahrens schützen.“ Gleichzeitig weist das Verbraucherministerium darauf hin, dass die Banken - schon um Ärger zu vermeiden - normalerweise nur seriösen Unternehmen die Teilnahme am Lastschriftverfahren gestatten. Doch Banken scheinen sich da nicht immer sehr viele Gedanken zu machen – denn sonst hätte Harald F. nicht den Ärger gehabt.

Swen Gummich im Studio, Swen Gummich

Swen Gummich - Name: Swen Gummich Beruf(ung): Wissenschaftsjournalist, Regisseur, Filmemacher Studium: Mathematik, Physik, Ethnologie, ...

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