In Deutschland wachsen cirka 200.000 - 500.000 Kinder mit mindestens einem psychisch kranken Elternteil auf. In vielen Fällen sind die Erkrankungen auch kein Hindernis die Rolle als Mutter oder Vater verantwortungsbewußt und entwicklungsfördernd zu leben oder bedeuten gar eine Gefährdung für das Kind. Bestehende Defizite können durch andere Personen wie dem zweiten Elternteil, Verwandte oder auch außerfamiliäre Hilfsangebote ausgeglichen werden. Doch hört man aber auch immer wieder von Fällen der Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und mangelnde Beaufsichtigung in Zusammhang mit psychisch erkrankten Eltern. Die Überprüfung der Erziehungsfähigkeit soll helfen Kindeswohlgefährdungen zu verhindern.
Was versteht man unter Erziehungsfähigkeit?
Laut dem Rechtspsychologen Prof. Dr. Harry Dettenborn bedeutet Erziehungsfähigkeit, an den Bedürfnissen und Fähigkeiten eines Kindes orientierte Erziehungsziele und Erziehungseinstellungen auf der Grundlage angemessener Erziehungskenntnisse ausbilden und unter Einsatz ausreichender persönlicher Kompetenzen in der Interaktion mit dem Kind in kindeswohldienliches Erziehungsverhalten umsetzen zu können.
Weiters zählen Erziehungsziele, Einstellungen zum Kind, zur Elternrolle und zu Erziehungsmitteln, Wissen über Erziehung und Fähigkeiten bei der Umsetzung von Erziehungsvorstellungen in Erziehungsverhalten zu den wichtigen Aspekten der Erziehungsfähigkeit.
Wann geht es um Kindeswohlgefährdung?
Der Begriff der Kindeswohlgefährdung wird in diesem Zusammenhang häufig verwendet. Der Bundesgerichtshof definiert Kindeswohlgefährdung folgendermaßen:
Bei der Kindeswohlgefährdung handelt es sich um eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.
Gibt es psychische Erkankungen, die besonders schädlich für das Kindeswohl sein können?
Psychiatrische Diagnosen oder persönlichkeits-spezifische Befunde der Eltern allein – ohne kindbezogene Erhebung – können in der Regel nicht dazu führen, dass Eltern pauschal die Erziehungsfähigkeit für ihre Kinder abgesprochen wird. Außerdem gibt es gerade bei psychischen Erkrankungen große Unterschiede die Persönlichkeit und das Verhalten der betroffenen Person betreffend. Auch kann jede psychische Erkrankung verschieden ausgeprägt sein.
Die Erziehungsfähigkeit der Eltern sollte aber besonders bei Alkoholismus und anderen diagnostizierbaren Suchterkrankungen, bei Vorliegen einer Psychose aus dem schizophrenen und teilweise manisch-depressiven Formenkreis da die Kontinuität der Erziehung nicht gewährleistet ist, genau überprüft werden.
Wer überprüft die Erziehungsfähigkeit von psychisch kranken Eltern?
Meistens werden Jugendämter als erste auf mögliche Probleme und Mangelzustände in einer Familie beziehungsweise auf Kindeswohlgefährdungen aufmerksam. Wird der Verdacht an das Gericht weitergeleitet, erteilt der zuständige Richter einem speziell ausgebildeten Sachverstädnigen den Auftrag, die Erziehungsfähigkeit des jeweiligen Elternteils oder beider Elternteile zu begutachten.
Da eine diagnostizierte mangelnde Erziehungsfähigkeit oft weitreichende Folgen haben kann, bis hin zur Kindesabnahme, sollte immer genau überprüft werden, was für das Kind das Beste beziehungsweise was die weniger schädliche Alternative ist. Denn eine Fremdunterbringung, ob in einem Heim oder in einer Pflegefamilie, ist für ein Kind in jedem Alter eine massive Veränderung in seinem Leben und kann auch mit traumatisierenden Folgen verbunden sein.
