
- Wie sicher sind GVO für Mensch & Umwelt? - Foto: Gundula Klämt (Üplingen, 2011)
Das Kernelement der Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen (gvP) ist die einzelfallspezifische Risikobewertung der biologischen Sicherheit. Damit sind die möglichen schädlichen Auswirkungen sowie unerwünschte und nachteilige Folgen von gvP auf die menschliche und tierische Gesundheit sowie die gesamte Natur und Umwelt gemeint.
Varianten gentechnisch veränderter Pflanzen und ihre aktuelle Verbreitung
Um hier darzulegen, welche Risiken von gvP ausgehen können, ist zunächst zu klären, welche Formen der Grünen Gentechnik für den Anbau zugelassen sind und welche zur Zeit in Laboratorien und in Freisetzungsversuchen erforscht werden, um in den nächsten Jahrzehnten die Genehmigungen für den Handel und damit kommerziellen Anbau zu erlangen. Kommerziell angebaut wurden 2011 in Deutschland lediglich zwei Hektar der Amflora-Kartoffel mit gentechnisch manipuliertem Kohlenhydratstoffwechsel. Daneben liefen einige Freisetzungsexperimente zur Herbizidtoleranz von Zuckerrüben, Biopolymer- und Antigen-Synthese von Kartoffeln, Pilzresistenz von Sommerweizen, Insekten- und Herbizidresistenz von Maishybriden sowie zur Amylose-Blockade und Pilzresistenz gegen den Erreger Phytophthora infestans der Kraut- und Knollenfäule bei Kartoffeln.
In Europa und der Welt zieht die Grüne Gentechnik weitere Kreise: 73 Mio. Hektar GVO-Soja, 47 Mio. GVO-Mais, 21 Mio. GVO-Baumwolle und sieben Mio. Hektar GVO-Raps. 67 Mio. Hektar wurden 2010 in den USA mit gvP bestellt, 25 Mio. in Brasilien, 23 Mio. in Argentinien sowie jeweils 9 Mio. Hektar in Indien und Kanada. Auf Platz 15 des gvP-Anbauflächen-Rankings liegt die EU mit > 0,1 Mio. Hektar Bt-Mais MON810, davon > 76.000 Hektar in Spanien vor jeweils < 5.000 Hektar in Portugal und Tschechien.
Transgene Pflanzen aus dem Labor sind wesentlich naturferner als klassische Sorten
Um transgene Pflanzen zu erzeugen, greift der Mensch in die DNA bzw. RNA und damit den Code der Natur ein. Er manipuliert Pflanzen im Labor derart, wie sie die freie Natur niemals, auch nicht zufällig, hervorbringen könnte, indem er natürliche Artengrenzen durchbricht. So enthält zum Beispiel gentechnisch manipulierter Bt-Mais Gene des Bodenbakteriums Bacillus thuringiensis, was von Natur aus nicht möglich ist. Anders als die klassische Sortenzüchtung, bei der bestimmte - quasi natürliche - Erscheinungsformen der (verwandten) Pflanzenarten ausgewählt und miteinander gekreuzt werden. Transgene Kulturpflanzen sind darum wesentlich naturferner als herkömmliche Sorten. Darum lehnt der Ökologische Landbau die Grüne Gentechnik genauso wie chemisch-synthetische Pestizide und mineralische Dünger rigoros ab.
Probleme der Grünen Gentechnik: Auskreuzung, Resistenzen, Pollenflug, Vermehrung
Können sich Gentech-Pflanzen, wie etwa herbizidtoleranter Raps, in verwandte Wildpflanzen auskreuzen, so entstehen in der Folge womöglich genetisch veränderte Wildformen mit ebensolchen Herbizidresistenzen - etwa gegenüber Roundup mit dem Wirkstoff Glyphosat. Herbizidresistenzen bei Unkräutern und Ungräsern sind schon aus dem Pflanzenschutz bekannt, warum zu regelmäßigem Wirkstoffwechsel geraten wird. In den USA soll es Anzeichen geben, dass der Maiswurzelbohrer resistent gegen das Bt-Toxin in transgenem Mais von Monsanto wird. Hinzu kommt die Problematik der Übertragung von Pollen der gvP durch den Wind und Tiere - vorrangig Insekten, aber auch im Fell anderer Fauna. Experimente ergaben, dass etwa der Pollen des Bt-Mais, der sich über Bt-Toxine vor Fraßschäden des Maiszünslers schützt, auch für unschädliche Raupen des Monarchfalters tödlich ist. Auch können Samen der gvP ausfallen, keimen und so unerwünschte Nachkommen der gvP als Durchwuchs auftreten. Tiere wie etwa Mäuse und Vögel, die sich von Körnern ernähren und darum Samen sammeln, tragen zu deren Verbreitung bei. Samen der gvP können sich auch im Fell bzw. Gefieder verhaken. Je nach Ausbreitungsfähigkeit und regionalem Flächenanteilen mit gentechnisch veränderten Kulturpflanzen-Beständen im Freiland besteht die Gefahr, dass die Natur auch in Schutzgebieten immer unnatürlicher, künstlich überformt wird.
Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) und GMO Panel der EFSA
Noch erforscht wird, wie sich auf und im Boden verbleibende Erntereste der transgenen Pflanzen gegenüber Bodenorganismen verhalten. Können die transformierten Fremdgene übertragen werden? Zur Beratung der Bundesregierung und Länder in sicherheitsrelevanten Fragen der Gentechnik existiert beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS), in die bis zu 20 Sachverständige für die Dauer von drei Jahren berufen werden. Die Kommission gibt unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen im Bereich der gentechnischen Sicherheit Empfehlungen und Stellungnahmen ab. Auf EU-Ebene befasst sich das Gremium GMO Panel der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit der wissenschaftlichen Sicherheitsbewertung von Lebens- und Futtermitteln. Für die menschliche Gesundheit wurden die zugelassenen gvP hinsichtlich Toxizität, Allergieauslösung und ggf. verwendeten Antibiotikaresistenzgenen als unbedenklich und vergleichbar mit konventionellen Nahrungsmitteln beurteilt.
Grüne Biotechnologie versus „Ohne Gentechnik“ und „Bio“
Die Verbreitung von gvP ist gerade für den Ökologischen Landbau, der die Grüne Gentechnik ablehnt und für den die Pflanzenproduktion ohne Gentechnik Grundsatz ist, ein schwerwiegendes Problem. Mit gvP verunreinigte Öko-Felder oder Öko-Produkte, die GVO enthalten, können für einen Bio-Betrieb den Ruin bedeuten und gefährden die ganze Bio-Branche. Ähnlich ergeht es konventionellen Landwirtschaftsbetrieben, die zwar keinen Biologischen Landbau betreiben, aber dennoch keine Gentechnik einsetzen. Die Kennzeichnungen „Bio“ und „Ohne Gentechnik hergestellt“ gelten in Deutschland und Europa weitläufig als absatzfördernde Qualitätsmerkmale, die eine wachsende Zahl an Verbrauchern beachtet. Auf die freie Wahl zwischen Bio-Produkten, konventionell-gentechnikfrei erzeugten Lebens- und Futtermitteln und Gentech-Nahrungsmitteln zielt auch das deutsche Gentechnikrecht ab, indem es Koexistenz der Erzeugungsformen mit und ohne Gentechnik verlangt. Aber ist ein solches Nebeneinander überhaupt möglich?
Koexistenz zwischen ökologischem, gentechnikfreiem und transgenem Pflanzenanbau sowie besonderen Ökosystemen
Nun ist es ja so, dass Freisetzung und Anbau transgener Pflanzen die gentechnikfreie Landwirtschaft, einschließlich Ökologischen Landbau, mit möglichen Verunreinigungen gefährdet; betroffen können auch Forstwirtschafts- und Gartenbauflächen sein. Darum sind vorsorgliche Sicherheitsvorkehrungen notwendig; darunter Dokumentations- und Mitteilungspflichten gegenüber Nachbarbetrieben und Behörden, die gekennzeichnete separate Lagerung des gentechnisch veränderten Saat- und Pflanzgutes in geschlossenen Behältern oder zumindest abgedeckt, der Transport des vermehrungsfähigen transgenen Erntegutes in geschlossenen Fahrzeugen oder abgedeckt auf Ladeflächen und die Reinigung der eingesetzten Technik. Die gvP-Anbauflächen und auch mit Erntegut überfahrene Flächen sowie Flächen, auf denen vermehrungsfähiges Material der gvP versehentlich verschüttet wurde, prüft der Bewirtschafter auf Durchwuchs und beseitigt ihn.
Tritt transgener Durchwuchs-Mais auf, so muss im Folgejahr erneut geprüft werden. Erst im zweiten Jahr ohne Durchwuchs darf auf dem Acker eine gentechnikfreie Maissorte angebaut werden. Von konventionell bzw. ökologisch angebautem Mais hat der transgene Maisanbau Mindestabstände von 150 bzw. 300 Metern einzuhalten. Andere Maßnahmen zum Schutz vor Pollenaustrag sind Mantelsaaten und das Eintüten der Mais-Fahnen als männliche Blütenstände.
Wer gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen will, muss sich vorab bei der verantwortlichen Landesbehörde vergewissern, inwiefern etwaige GVO-Genehmigungsbedingungen zum Naturschutz relevant sind.
Als problematisch werden in der breiten Öffentlichkeit die undurchsichtige Kennzeichnungspraxis und die Patentierung von GVO-Produkten angesehen.
Quellen:
- BMBF: bioSicherheit (Internetplattform)
- BVL: Standortregister im Internet
- Forum Bio- und Gentechnologie - Verein zur Förderung der gesellschaftlichen Diskussionskultur e. V. (Hrsg.): „transparenz Gentechnik“ (Internetplattform im Schreib-/Stil einer Pro-Gentechnologie-Haltung)
- F. & R. Kempken: Gentechnik bei Pflanzen. Springer-Verlag. (im Schreib-/Stil einer Pro-Gentechnik-Haltung)
- Gesetzgeber
