
- Flüchtlingsalltag soll nicht in Kriminalität führe - A. Dreher / Pixelio
Die in Deutschland lebenden Flüchtlinge können hoffen – Ihr oberster Fürsprecher- der Hohe UN-Kommissar für Flüchtlingsfragen (UNHCR) in Berlin hat sich im Vorfeld der Innenministerkonferenz dafür eingesetzt, die sogenannte Residenzpflicht für Asylbewerber zu lockern. Die derzeit noch geltende Regelung sieht vor, dass Flüchtlinge sich lediglich in dem, ihnen zugewiesen Landkreis aufhalten dürfen. Dieses Gesetz hat bereits zu Hunderten „Gesetzesverstößen“ und zur Kriminalisierung zahlreicher – bis auf die Verstöße gegen die Residenzpflicht – gesetzestreuer Flüchtlinge geführt.
Sehnsucht macht kriminell
Um nach diesem Sondergesetz „kriminell“ zu werden, genügt es, wenn beispielsweise ein frisch verliebtes Flüchtlingspaar in zwei verschiedenen Landkreisen leben muss und um sich spontan zu treffen, nicht erst das Ausländeramt um Erlaubnis fragen will. Jede nicht behördlich genehmigte Überschreitung einer Kreisgrenze wird zur Straftat. Flüchtlinge werden in Folge dieses nur für ihre Personengruppe geltende Sondergesetz täglich kriminalisiert.
Residenzpflicht als Schikaneinstrument genutzt
In einigen Bundesländern wieThüringen und Sachsen-Anhalt war die Ahndung solcher Aufenthaltsdelikte zeitweise besonders streng. In beiden Bundesländern werden Flüchtlinge besonders gerne in ehemaligen Ferienlagern der früheren „Freien Deutschen Jugend“ (FDJ) oder paramilitärischen Einrichtungen untergebracht. Nicht selten weit ab von der nächsten Ortschaft. In einem Fall befand sich die nächstgelegene öffentliche Telefonzelle nur wenige hundert Meter von einer solchen Flüchtlingsunterkunft entfernt – aber bereits außerhalb der Kreisgrenze. Mitarbeiter der Ausländerbehörde und die Polizei des Nachbarkreises machten sich einen „Spaß“ daraus, die „illegalen Kreisgrenzen-Übertreter“ an der Telefonzelle in Empfang zu nehmen und mit Strafen zu belegen. ImThüringer Landtag sprachen sich im Mai 2010 die Fraktionen der Grünen und Linken vehement gegen die Beibehaltung der Residenzpflicht aus.
Berlin und Brandenburg wollen mehr Menschlichkeit
Besonders oft kam – und kommt es in Brandenburg zu Verstößen gegen die Residenzpflicht. Verständlich, denn besonders jugendliche Flüchtlinge, denen ein Aufenthalt in brandenburgischen Kleinstädten rund um Berlin zugewiesen wurde, reizt die so nahe gelegene, aber ohne behördliche Reiseerlaubnis „verbotene,“ Weltmetropole Berlin – nicht nur am Wochenende. Die Regierungen Brandenburgs und Berlins bemühen sich deshalb die Residenzpflicht so zu lockern, dass sich die Flüchtlinge in beiden Bundesländern aufhalten dürfen. Und selbst in Bayern gibt es erste zögerliche Versuche, für Flüchtlingen mit einem bestimmten Aufenthaltsstatus einen von der Kreisgrenze auf die nächst größere Einheit, also auf die Regierungsbezirke auszudehnen. Menschenrechtsorganisationen wie "Pro Asyl" fordern seit langem die vollständige Abschaffung dieses Sondergesetzes.
Residenzpflicht als Schikane beliebt
Sicherlich nicht alle – aber viele der deutschen Ausländerämter erwecken bereits bei flüchtiger Betrachtung in ihrer baulichen Verfasstheit ebenso wie in ihrer personellen Bestückung einen oft menschenfeindlichen und auf abschreckenden Eindruck. Sicherlich arbeiten in solchen Ämtern auch sehr engagierte und humane Beamte und Angestellte, aber ein Großteil des Personals lässt ahnen, dass die Tätigkeit im Ausländeramt innerhalb der gesamten Behörde nicht allzu hoch angesehen ist.
UN-Kommissar kritisiert Auswirkungen der Residenzpflicht
Da der UNHCR-Vertreter für Deutschland und Österreich Michael Lindenbauer, auch durch die bundesdeutschen Lande reist, Behörden und Flüchtlingsunterkünfte besucht, weiß er um das Leid, welches von diesem Gesetz ausgehen kann. So kommt er zu der Erkenntnis, dass „die geltende Regelung der Residenzpflicht mit seiner Einschränkung der Bewegungsfreiheit für die Betroffenen oftmals erhebliche Härten mit sich bringt.“ Der Zugang zu Bildungs- und Beratungsangeboten sowie medizinischer Versorgung werde hierdurch ebenso wie durch Besuche bei Familienangehörigen und Freunden oft unnötig erschwert - zumal dann, wenn die Betroffenen zu einem Aufenthalt im ländlichen Raum verpflichtet seien.
Lindenbauer hob hervor, UNHCR wende sich nicht allgemein gegen einen Verteilungsschlüssel zwischen den Bundesländern bei der Aufnahme von Asylbewerbern. "Für eine generelle Einschränkung der Bewegungsfreiheit fehlt es jedoch an schlüssigen Gründen", so der UNHCR-Vertreter. Seiner Auffassung nach steht die Residenzpflicht auch mit EU-Recht nicht völlig im Einklang. Zwar gestatte die entsprechende EU-Aufnahmerichtlinie für Asylbewerber Beschränkungen bei der Wohnortauswahl und der Bewegungsfreiheit, diese dürften jedoch nicht den Zugang zu grundlegenden Rechten wie etwa zu medizinischer Versorgung einschließlich der notwendigen Behandlung von Gewalt- und Folteropfern oder auch zum Arbeitsmarkt oder zu Schulen verhindern.
Jelpke:Residenzpflicht ist inhuman und überflüssig
Auch im Bundestag gab es erneut Kritik an der noch geltenden Gesetzesfassung. Die Abgeordnete Ulla Jelpke (Die Linke) erklärte zum Beginn der Innenministerkonferenz der Länder: "Die Residenzpflicht für Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge ist inhuman und überflüssig. Diese Gesetzesregelung gehört nach Auffassung der Innenpolitischen Sprecherin der Fraktion Die Linke zu "jenem Katalog von Grausamkeiten aus den 80er Jahren, der Asylsuchende von einer Flucht nach Deutschland abschrecken sollte". Sie ist in dieser Form einmalig in der Europäischen Union. Vor allem in ländlichen Regionen werden Asylsuchende damit in die Isolation getrieben. Wer sich den Restriktionen widersetzt und außerhalb der eigenen Residenzzone angetroffen wird, muss mit Geld- und Haftstrafen rechnen. Mit anderen Worten: "Wer vom Menschenrecht auf Freizügigkeit Gebrauch macht, wird bestraft.“
In Brandenburg und Berlin sowie jüngst auch im Bayerischen Landtag, wurde über eine Lockerung der Residenzpflicht auf Antrag der Grünen hin diskutiert und auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP im Bund werden Erleichterungen bei der Residenzpflicht in Aussicht gestellt, um die Arbeitsaufnahme der Betroffenen zu erleichtern. Doch bisher hat die Regierungskoaliton dazu nichts vorgelegt.
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