UNO-Verbrechensbüro wertet in einer Übersicht Terroranschläge aus

Das Anti-Terror-Komitee im UNO-Sicherheitsrat - UN / Paulo Filgueiras
Das Anti-Terror-Komitee im UNO-Sicherheitsrat - UN / Paulo Filgueiras
Auf der Grundlage von aktuellen Ermittlungen legt das Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung einen Erfahrungsbericht im Kampf gegen Terroristen vor.

Seit dem 10. Mai 2010 steht den globalen Terrorfahndern erstmals eine Übersicht zu internationalen Terrorakten zur Verfügung, die vom Wiener UNO-Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) auf dem 12. Kriminalitätskongress im April dieses Jahres im brasilianischen Salvador vorgestellt wurde.

Der Abriss über Terrorakte ist ein spezielles Hilfsmittel, das von der Terror-Verhütungsabteilung des UNODC mit Unterstützung der Regierungen Kolumbiens, Deutschlands und Italiens entwickelt wurde. Er wird dem Mandat der Organisation gerecht, die Strafverfolgung von Terroristen zu stärken, und beruht auf aktuellen Ermittlungsverfahren, Verurteilungen und juristischen Erfahrungen bei der Ahndung von terroristischen Anschlägen.

Exakte Analyse konkreter Rechtsfälle durch betroffene Staaten

Gegliedert ist dieses Extrakt zum internationalen Terrorismus in sieben Abschnitte, die alle auf konkrete Rechtsfälle eingehen. Zu den aufgegriffenen Themen gehören unter anderen Verstöße bei begangenen Anschlägen, Verstöße bei verhinderten Terrorakten, der Zusammenhang von Terrorismus und anderen Verbrechensformen, der gesetzliche Rahmen der strafrechtlichen Verfolgung, Probleme bei der Ermittlung und Fahndung, internationale Zusammenarbeit sowie Neuerungen und Vorschläge.

“Dieses erste Kompendium untersucht Terrorakte. Die Rechtssprechung auf diesem Gebiet ist noch in der Entwicklung begriffen und es wird sicher nützlich sein, dass Praktiker dabei ihre Erfahrungen vergleichen“, sagte UNODC-Direktor Antonio Maria Costa während der gemeinsamen Vorstellung der Analyse mit hochrangigen Vertretern Kolumbiens, Spaniens, Deutschlands und Algeriens.

Zahlreiche Strafverfolgungs- und Vollzugsspezialisten für terroristische Verbrechen bereiteten die Veröffentlichung in Expertengruppen vor. In einer Serie von Konsultationen wurden dann Erfahrungen und Erfolge der verschiedenen von Anschlägen betroffenen Länder hinsichtlich der Ermittlungsmethoden, der Strafverfolgung, Prozessführung und Verurteilungen verglichen.

Das Handbuch wurde in alle sechs offiziellen Sprachen der UNO (Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch, Chinesisch und Arabisch) übersetzt und ergänzt andere technischen Hilfsmittel, die für die Verhinderung und die Bekämpfung des internationalen Terrorismus durch das UNODC vertrieben werden.

Terrorismus bedroht alle und erfordert eine globale Reaktion

Zum Zeitpunkt der Terroranschläge vom 11. September 2001 waren lediglich zwei Länder Vertragspartei der ersten zwölf Rechtsinstrumente gegen den Terrorismus. Jetzt beläuft sich die Zahl der Länder auf 105. Doch im Kampf gegen die Geißel des Terrorismus, die alle Menschen und Länder bedroht, bleibt noch vieles zu tun.

Mit der Annahme der weltweiten Antiterrorismus-Strategie der Vereinten Nationen durch die UNO-Generalversammlung im September 2006 hat sich die internationale Gemeinschaft entschieden, die globale Antwort auf den Terrorismus durch ein breites Spektrum von Antiterrormaßnahmen unter Wahrung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten zu untermauern.

Die schrittweise Einführung der internationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen von 16 Übereinkommen und Protokollen zur Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus ist der Eckpfeiler dieser internationalen Gegenstrategie.

Internationale Übereinkommen nur schleppend ratifiziert

Die ersten zwölf Rechtsinstrumente im Hinblick auf den Terrorismus wurden zwischen 1963 und 1999 von der internationalen Gemeinschaft angenommen. Dies waren weitgehend Reaktionen auf bestimmte Terrorakte wie Flugzeugentführung und Geiselnahme sowie auf die Finanzierung von Terroranschlägen und Terrororganisationen.

Bis 2001 wurden bei der Ratifizierung und Umsetzung dieser Rechtsinstrumente nur relativ geringe Fortschritte gemacht. Nach dem Terroranschlag vom 11. September änderte sich das jedoch drastisch mit der Annahme der Resolution 1373 (2001) durch den UNO-Sicherheitsrat, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, diese Übereinkommen und Protokolle zu unterzeichnen.

Besondere Anstrengungen gegen Gefahr des Nuklearterrorismus

Seit dem 11. Verbrechenskongress in Bangkok im Jahre 2005 wurden die internationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen weiter ausgebaut. Das Internationale Übereinkommen zum Schutz vor Nuklearterrorismus wurde 2005 verabschiedet und trat am 7. Juli 2007 in Kraft. Ziel des Übereinkommens ist die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit bei Ermittlung, Strafverfolgung und Auslieferung jener Personen, die Terroranschläge verüben, bei denen radioaktives Material oder ein nuklearer Sprengsatz zum Einsatz kommt. Bis zum 1. Dezember 2009 sind 58 Länder dem Übereinkommen als Vertragspartei beigetreten.

Im Jahr 2005 einigte sich die internationale Gemeinschaft zudem auf wesentliche Änderungen des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial und von zwei Protokollen zur Bedrohung der Sicherheit der Seeschifffahrt und der festen Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden. Sie konnten bisher jedoch nicht in Kraft treten, da nicht genügend Länder die Übereinkommen ratifiziert haben.

Der Autor an der UNO-Mission in Sierra Leone, Foto: UNIOSIL

Christian Holger Strohmann - Mehr als 20 Jahre lang habe ich für die Vereinten Nationen (United Nations Organisation - UNO) auf allen Kontinenten als Journalist, ...

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