Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen wenigsten ein Mal im Jahr raus aus dem ewig gleichen Trott. Aber welche Form des Urlaubs ist dafür geeignet: allein oder getrennt? Wer sich täglich so nahe ist, wie es die Beziehung mit einem pflegebedürftigen Menschen erfordert, für den können ein paar Tage Abstand einen besonders hohen Erholungswert haben. Andererseits: Wenn die Partner in so einer besonderen Verbindung viele schwere Stunden gemeinsam durchlebt haben, möchten sie vielleicht gerade dann auch die schönen Augenblicke miteinander teilen.
Pflegeexperten warnen aber pflegende Angehörige davor, ein schlechtes Gewissen zu haben, wenn sie sich lieber einen Urlaub allein wünschen oder den pflegebedürftigen Partner in den Urlaub schicken und selbst zu Hause bleiben. Die Erholung kommt allein schon vom Abstand: Raus aus der Rund-um-die-Uhr-Verantwortung und aus der Betreuungsroutine.
Hat man sich geeinigt, stehen viele weitere Entscheidungen an: Soll es ins Ausland gehen oder bleibt man in Deutschland? Macht man Urlaub an einem Ort oder wird es eine Reise mit verschiedenen Stationen? Soll die Versorgung des Pflegebedürftigen von einer Pflegefachkraft übernommen werden oder kann/will der begleitende Angehörige alles allein leisten?
Anbieter für Urlaub mit Pflegebedürftigen
Seit sich verschiedene Hotelverbände auf „Standards für Barrierefreiheit“ geeinigt haben, nimmt auch das Angebot entsprechend gestalteter Hotels in Deutschland und im europäischen Ausland zu. Auch mehr und mehr Urlaubsorte oder -regionen z.B. an Nord- und Ostsee stellen sich ganz bewusst mit ihrem Angebot auf in ihren Fähigkeiten eingeschränkte Urlauber ein: Von „rolligerecht“ bis „Wannenlifter“ reichen die Ausstattungsmerkmale, unterfahrbare Waschbecken gehören ebenso dazu wie zusätzliche Haltestangen und -griffe in den Bädern der Hotelzimmer.
Spezial-Reiseveranstalter wie „Runa-Reisen“ bieten neben einer internationalen Auswahl an Hotels und Ferienwohnungen mit behindertengerechter Ausstattung auch den Service, die geeignete Anfahrt zu planen und alles Notwendige etwa für pflegerische Maßnahmen vor Ort zu organisieren, z.B. auch ambulante Dienste.
Auf die Entlastung von Angehörigen haben sich so genannte Pflegehotels spezialisiert, wie etwa das „DRK-Pflegehotel“ in Aalen. Wer es dagegen familiär mag, ist in Pensionen und kleinen Einrichtungen wie dem Bregenzer Erholungshaus des Vereins „Hand-in-Hand e.V.“ gut aufgehoben. Dort kann ein Pflegebedürftiger allein Urlaub machen, professionelle Versorgung ist auch hier gewährleistet, Begleitung aber jederzeit willkommen.
Die Ehrenamtlichen von „Urlaub und Pflege e.V.“ organisieren für pflegebedürftige Erholungssuchende und ihre Angehörigen zehn Reisen pro Jahr, darunter sogar Gruppenreisen für demenzkranke Menschen. Mit „Care and Travel“ ist das Individualreisen auch für Menschen mit schweren Behinderungen möglich: Eine examinierte Krankenschwester plant und führt sie durch für pflegebedürftige Menschen mit und auch ohne Anhang.
Reiseerlebnisse wecken neue Lebenskraft
Für welche Urlaubsform man sich schließlich entscheidet, der mögliche Aufwand an Organisation und Planung sollte keinen abschrecken. Denn auch schon die Vorbereitung kann ein Stück Vorfreude sein. Krankenkassen und Pflegeberatungsstellen geben außerdem Auskunft darüber, ob beispielsweise für die Pflege Mittel aus der Pflegeversicherung beantragt werden können (z.B. Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege).
Unabhängig von der Wahl des Urlaubsortes, der Reisezeit oder der Urlaubsform: Reiseerlebnisse haben erfahrungsgemäß eine gesundheitsfördernde Wirkung, lassen sogar Schmerzen eine Zeit lang in den Hintergrund treten und wecken auf jeden Fall neue Lebenskraft und Lebensmut.
