
- Im Namen der römischen Kirche - N. Schmitz/pixelio.de
Papst Gregor XV. bestimmte im Jahre 1623, dass Personen, die einen Teufelspakt geschlossen oder Schadenszauber geübt hätten, wodurch der Tod eines Menschen ausgelöst wurde, dem weltlichen Gericht zu übergeben seien, damit dieses sie mit dem Tode bestrafen könne. Nach neueren Forschungen und umfangreichen Auswertungen der Gerichtsakten geht man heute davon aus, dass die Verfolgung von 'Hexen' in ganz Europa etwa 40.000 bis 60.000 Todesopfer forderte. In Deutschland mehrten sich vor allem während des Dreißigjährigen Krieges die Hexenprozesse beträchtlich. Etwa 25.000 Menschen wurden auf dem Boden des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation als Hexen hingerichtet. Davon etwa 9.000 allein im süddeutschen Raum. Die letzten Hexenprozesse in Deutschland fanden 1749 in Würzburg und 1775 im Kempten statt.
Hexenverbrennungen übten eine große Anziehungskraft aus
Wie alle Hinrichtungen übten auch die Hexenverbrennungen eine unglaubliche Anziehungskraft auf das gemeine Volk aus. Es gab sogar Städte, die eigens für eine Hinrichtung Geld hinlegten, um dieses makabere Schauspiel in ihre Stadt zu bekommen, und damit Zuschauer, die am Ende Geld daließen. Als 1574 bei Linz am Rhein eine Hexe verbrannt wurde, kam es bei der Heimfahrt der übergroßen Zuschauermenge auf dem Rhein zu einem Unglück: Mehrere überfüllte Boote kippten um, wobei 40 Personen ertranken. Das gemeine Volk wollte unbedingt die Unholdin sehen, über die so viel Unglaubliches gesagt wurde und die so lange unerkannt unter den braven und gottesgläubigen Bürgern gelebt hatte. Die mit dem Teufel im Bunde stand, der ihr übernatürliche Kräfte verlieh, mit denen sie Schaden und Verderben über Mensch und Tier brachte.
Im Dreißigjährigen Krieg erreichten die Hexenverbrennungen ihren Höhepunkt
In den schlechten und harten Zeiten der langen Kriegsjahre des Dreißigjährigen Krieges war man schnell bei der Hand, Schuldige ausfindig zu machen. Man fand sie am ersten in den Hexen. So erreichten die Hexenprozesse in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts ihren traurigen Höhepunkt. Die Furcht in der Bevölkerung vor unerklärlichen und bedrohlichen Geschehnissen und Vorkommnisse nahm zu.
Die subjektiv spürbare und objektiv vorhandene und anhaltende Verschlechterung der Lebenssituation seit Beginn des 16. Jahrhunderts, verursacht durch rasches Bevölkerungswachstum, Klimaänderung, Seuchen, Teuerung und Krieg führte zur Suche nach einem vermeintlich verantwortlichen Sündenbock. Die Zuweisung der Schuld an Hexen und Zauberer, deren undurchschaubares magisches Treiben die anonyme Bedrohung zu symbolisieren schien, war eine gute Möglichkeit, ein Ventil für die aufgestauten Ängste zu schaffen.
Schriftliches Urteil gegen Margarethe Mauterin, einer vermeintlichen Hexe
Margarethe Mauterin wurde wegen Teufelsbuhlschaft und Zauberei als Hexe zum Tod zur Verbrennen verurteilt und am 26. 4. 1659 in Nürnberg hingerichtet. Ihr wurde vorgeworfen, sie habe den Teufel angerufen, ihm heilige Oblaten des Abendmahls gegeben und so entweiht und das Vieh mit Zauber belegt. Ihr wurden zur peinlichen Befragung die Haare abrasiert, damit die Hexenmale sichtbar werden sollten. Während der Folterqualen hatte sie alles gestanden, was man ihr immer auch vorwarf und somit ihr Leben verwirkt. Nachfolgend das schriftliche Urteil gegen Margarethe Mauterin im Originalton von 1659:
"Der wohl edle gestrenge herr Johann Hieronymus Imhoff des Heyl. Römischen Reichs stattrichter zu Nürnberg hat dienstag, den sechsundzwanzigsten monatstag Aprilis dißes sechzehnhundertneunundfünfzigsten jahrs abermahls peinlich halßgericht gehalten und daßelbe mit hernach benanten herren des raths beseßen: (...) Alß nun nach gewöhnlichen aufleithen die in hernachfolgenter urtheln benambste ubelthäterin vor gericht gebracht, ist ihr beruhrte urthel so zuvor in gesampten rath einhellig geschloßen, durch den gerichtsschreiber deutlich vor und abgeleßen worden.
Nachdem ein wohl edler gestrenger und hochweiser rath dieser statt unßere herren von obrigkeit und ampts wegen gegenwertige Margaretha anietzo Hanßen Mauterers, stattschützen alhier eheweib, den 23. Marty jüngsthin auß rechtmäßigen billichen ursachen in ihrer wohnbehausung gefänglich annehmen und in die loch verhaft führen laßen, hat sich in denen mit ihr unterschiedlich vorgenommenen verhören befunden, sie auch bekanntlich ausgesagt, daß sie bereits vor acht jahren bey lebzeithen ihres vorigen ehemanns Georg Staudingers, geweßenen löben alhier, auß leichtsinniger verachtung Gottes und verzweiflung an sein hülf und allmacht, auch auß begiert des zeitlichen guts und schnöden gewinns, den allerärgsten feind Gottes und des menschlichen geschlechts, den listigen Sathan zu hülf gerufen, auf deßen erscheinung und verführung der allerheyligsten hochgelobten dreyfaltigkeit vermittels grausamer Gotteslästerungen abgesagt, dem Teufel sich zu aigen ergeben, mit ihme sich abscheulich vermischet, die heylige oblaten bei empfahung des hochwürdigen abendmahls zwei mahl aus dem mund genommen und dem boßen geist zugestellt, auch sich freventlich unterstanden und eingewiligt haben, ein andere person auf des Teufels befehl ohne alle sonder ursach an leib und leben durch zauberey zu beschädigen. Inmaßen sie solches alles mit umbständen vor des Heyl. Reichs pannrichter und zweyen geschwornen schöpfen frey, ledig und ungebunden nochmals bekannt, dardurch sie dann in die straf der halßgerichtsordnung gefallen ist, und ihr leib und leben verwürcket hat.
Dießem allen nach erkennen meine Herren, die geschwornen schöpfen zu recht, daß die Margaretha Mauterin auf die gewöhnliche richtstatt geführet und daselbsten erstlich auß sonderbahren gnaden an einen pfal erwürgt, hernach mit feuer zu pulver und aschen verbrent werden solle, ihr selbsten zu einer wohlverdienten straf, sich vor dergleichen abscheuligen unthaten und greulen desto mehr wißend zu hüten. Decretum in senatu et executio facta per carnificem ut supra.“
Quellenangabe: Bericht von Prof. Dr. Dr. Friedrich Merzbacher, ehemals Ordinarius für Rechtsgeschichte an der Universität Würzburg
Bildnachweis: © N. Schmitz / pixelio.de
