
- hiermit möchte ich...Gähn! - Arno Bachert, Pixelio
Wenn neben dem Anschreiben noch Anlagen – Prospekte, Formulare oder Kataloge – versendet werden, so steht bis heute immer noch in vielen Geschäftsbriefen zu lesen: "Sehr geehrte Frau XY, in der Anlage übersenden wir Ihnen ..." Um es ironisch auszudrücken: In der Anlage wird gepinkelt, deshalb sollte auf diese Formulierung verzichtet werden. Es bieten sich alternativ die nachfolgend genannten Formulierungen an, wenn neben dem Anschreiben noch Anlagen versendet werden:
- anliegend übersenden wir Ihnen ...
- beigefügt übersenden wir Ihnen/erhalten Sie ...
- anbei erhalten Sie ...
Es ist zwar dasselbe gemeint wie mit der Formulierung "in der Anlage", aber die Ausdrucksweise ist wesentlich schöner und moderner als die heute noch vielfach verwendete Formulierung, dass in der Anlage etwas verschickt wird.
Überflüssige Füllwörter in der GeschäftskorrespondenzNicht nur bei Bewerbungen an Arbeitgeber, auch in anderer geschäftlicher Korrespondenz findet sich immer noch die Unsitte, manche Sätze mit überflüssigen Füllwörtern auszustatten, sodass aus einer Tatsache eine Absichtserklärung wirkt. Hierzu zählen beispielhaft:
- Für das am 4. Januar 2011 geführte Telefonat möchte ich mich herzlich bedanken.
- Hiermit möchte ich Ihnen meine Bewerbungsunterlagen übersenden.
- Ich möchte Sie bitten, meine Anfrage zeitnah zu beantworten.
In allen drei Beispielsätzen kann auf das Wort "möchte" verzichtet werden, da das Verb "möchte" lediglich eine Absicht ausdrückt. Fakt ist jedoch, dass sich der Verfasser des Briefes nicht nur für das am 4. Januar 2011 geführte Telefongespräch bedanken möchte oder dass der Bewerber seine Unterlagen nicht nur übersenden möchte, sondern es bestehen ja bereits handfeste Tatsachen – das Telefongespräch hat stattgefunden, dem Bewerbungsanschreiben sind weitere Unterlagen beigefügt. Deshalb ist es wesentlich besser und mittlerweile auch üblicher, das Füllwort "möchte" nicht mehr zu verwenden. Richtig heißt es also:
- Für das am 4. Januar 2011 geführte Telefonat bedanke ich mich herzlich.
- Anbei übersende ich Ihnen meine Bewerbungsunterlagen.
- Ich bitte Sie (herzlich) um eine zeitnahe Beantwortung meiner Anfrage.
Bei Bewerbungen: Weg mit "hiermit"
Gerade bei Bewerbungen findet sich immer noch häufig der abgedroschene und von Personalchefs als wenig kreativ empfundene Einstieg "hiermit möchte ich mich auf die von Ihnen ausgeschriebene Stelle als Bürokauffrau bewerben." Da dieser Einstieg bereits von mehreren tausend Bewerbern verwendet wurde und bis heute noch verwendet wird, ist es wesentlich besser und auch zeitgemäßer, direkt nach der Anrede einen Einstieg zu wählen, der den Personalchef veranlasst, die Bewerbung nicht schon nach der ersten Zeite aus lauter Langweile auf den Stapel für zweite Wahl oder Absage zu legen. Beispielhaft können diese Einstiege verwendet werden:
- Als Bürokauffrau mit langjähriger Erfahrung in der Export-Sachbearbeitung bin ich mir sicher, Sie mit meinem Know-how effektiv unterstützen zu können.
- Trotz meiner mehrjährigen Berufspraxis als Bilanzbuchhalter üben Zahlen bis heute auf mich immer noch einen ganz besonderen Reiz aus – je mehr ich ins Detail gehe, desto spannender finde ich sie.
- Nach meinem erfolgreich abgeschlossenen Studium der Betriebswirtschaftslehre habe ich einen umfassenden Erfahrungsschatz in den Bereichen Marketing und Werbung erworben, den ich gerne gewinnbringend in Ihrer Agentur einsetzen möchte, um hiermit aktiv zum weiteren Erfolg Ihres Unternehmens beizutragen.
Mit diesen Einstiegen bleibt zwar ein formaler, höflicher Ton gewahrt, da eine übertrieben hippe, vertrauliche Sprache bei Bewerbungen ebenso kontraproduktiv wirken kann wie die Verwendung von Floskeln und abgedroschenen Formulierungen, sie unterscheiden sich jedoch von den tausendfach verwendeten Einstiegssätzen, die den Bewerber leicht in der Masse der Konkurrenz untergehen lassen.
Ähnlich verhält es sich auch mit dem oben beispielhaft aufgeführten Satz "anbei übersende ich Ihnen meine Bewerbungsunterlagen". Dass dem Schreiben weitere Unterlagen beigefügt sind, kann der Personalverantwortliche ohne Weiteres sehen, sodass dieser Hinweis nicht nur überflüssig, sondern zugleich wenig originell ist und somit auch nicht unbedingt zum Weiterlesen veranlasst.
Bildnachweis: Gähnender Hund: (c) Arno Bachert, Pixelio; Gähnende Katze: (c) Helmut J. Salzer, Pixelio; Danke: (c) Gerd Altmann, Pixelio
