
- In der EU keine Eier aus Käfighaltung - Angelina S.../Pixelio
Zahlreiche Verbesserungen beim Tierschutz sind im Laufe des Jahres 2012 geplant: Genannt werden sollen nur das Verbot von Wildtieren in Zirkussen, falls das initiierte Tierschutzregister nicht greift, die Einführung von EU-Standards bei Tierversuchen zum Schutz der Versuchstiere auf hohem Niveau und Verbot von Primaten als Versuchstiere, Sicherstellung eines verbesserten Tierschutzes durch Halter von Nutztieren zu Erwerbszwecken und Verbot der Ferkelkastration ohne Betäubung.
In anderen Bereichen aber gibt es Gesetze und Verordnungen, die ab 1. Januar 2012 bereits umgesetzt werden müssen.
Werbung für Lebensmittel
Die Hersteller von Lebensmitteln mussten in der Vergangenheit der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA gesundheitsbezogene Werbeaussagen zu Lebensmitteln einreichen, sogenannte „Health Claims“. Die Prüfung dieser Werbeaussagen ergab, dass vier von fünf dieser Aussagen über die behauptete Wirkung nicht wissenschaftlich belegt werden konnten. Eine Liste mit den zulässigen Werbeaussagen wird in des ersten sechs Monaten des Jahres 2012 veröffentlicht. Claims, die nicht in der EU-weit gültigen Liste enthalten sind, werden mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten verboten.
Hiervon sind Werbeaussagen über pflanzliche Stoffe noch nicht berührt. Sie werden danach überprüft.
Eier aus Käfighaltung
Bereits 2010 hatte Deutschland die Batterie-Käfighaltung abgeschafft. Alle EU-Staaten müssen zum Stichtag 1. Januar 2012 nachziehen. Die EU-Kommission wird die Einhaltung des Verbots streng überwachen und Verstöße ahnden. Eier von Legehennen in konventionellen Käfigen dürfen weder im eigenen Land noch in der EU in den Handel kommen. Das gilt auch für Eier, die in der Lebensmittelherstellung verwendet werden sollen. Ab 1. Januar 2012 wird es somit in der EU nicht mehr erlaubt sein, Eier aus konventioneller Käfighaltung zu vermarkten. Mitgliedsstaaten, die sich nicht an das neue EU-Recht halten, müssen hohe Strafzahlungen befürchten.
Neues EU-Bio-Logo
Ab 1. Juli 2012 gilt für vorverpackte Bio-Lebensmittel die Pflicht zur Kennzeichnung mit dem neuen EU-Gemeinschaftslogo für ökologische Produkte, denn zum 30. Juni läuft die Übergangsfrist für noch vorhandenes Verpackungsmaterial ab. Das erfolgreich etablierte deutschen Bio-Siegel kann und soll neben dem EU-Siegel weiter Verwendung finden.
Erhöhte Kontrolle im Banken- und Sparkassenbereich
Ab 1. November 2012 werden alle Anlageberater in Banken und Sparkassen registriert und kontrolliert. Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorschriften zur anlegergerechten Beratung bis zum Beschäftigungsverbot sind dann möglich. So sollen Verbraucher besser vor Falschberatungen über Wertpapiere, Investmentfonds und Vermögensanlagen geschützt werden.
Papierlose Überweisungen innerhalb der EU müssen innerhalb eines Bankgeschäftstages erledigt sein. Für Überweisungen mit Überweisungsvordruck beträgt die Ausführungsfrist ab 1. Januar 2012 zwei Geschäftstage.
Jeder Verbraucher kann seit dem 1. Juli 2010 von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto kostenlos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt wird. Bei Girokonten, die keine P-Konten sind, gibt es ab 1. Januar 2012 keinen wirksamen Kontopfändungsschutz mehr. Nur bei neu zugestellten Pfändungen kann das Girokonto auch noch vier Wochen nach der Zustellung der Pfändung rückwirkend in ein P-Konto umgewandelt werden. Das soll möglichst kostenlos oder wenigstens ohne Aufschläge geschehen können.
Versicherungen
Aufgrund der statistischen unterschiedlichen Lebenserwartung von Mann und Frau haben die Versicherungen bisher Mann und Frau unterschiedlich behandelt und unterschiedliche Prämien verlangt. Die Versicherungen müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nunmehr Unisex-Verträge anbieten.
Wechsel des Strom- und Gas-Versorgers
Viele Verbraucher wechseln ihren Stromlieferanten, weil sie viel Geld sparen können. Ein Wechsel lohnt sich. Die Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sieht vor, dass ein Wechsel des Anbieters noch schneller, nämlich innerhalb von drei Wochen zu jedem beliebigen Werktag, möglich ist. Die Frist läuft ab der Anmeldung beim Netzbetreiber durch den neuen Anbieter.
Bessere Informationen für Stromkunden
Nach dem gleichen Gesetz sind Stromanbieter ab 1. Februar 2012, die Verbraucher einfach und verständlich über ihre Rechte zu informieren. Dazu gehören Hinweise zur Vertragsdauer, die geltenden Preise, den nächstmöglichen Kündigungstermin und die Kündigungsfrist sowie der ermittelten. Ferner müssen sowohl Anschrift und Kontaktdaten der 2011 neu eingerichteten „Schlichtungsstelle Energie“ genannt werden
Lebensmittelwarnung.de
Am 23. Oktober war die neue Internet-Plattform „Lebensmittelwarnung“ sehr erfolgreich in Betrieb genommen worden. Sie schützt Verbraucher durch ihre schnelle Informationsmöglichkeit vor gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln, die bereits im Handel sind. Nach nur zwei Monaten konnte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mehr als 1,6 Millionen Zugriffe verzeichnen. Gemeldet wurden auf www.lebensmittelwarnung.de in letzter Zeit neben weiteren Lebensmitteln scharfe Soßen, Käse, Salami, mehrfach Wodka, Pilze, Oliven, Nahrungsergänzungsmittel, Kaffee zu Abnehmen, Räucherlachs und Babykost.
Jeder Verbraucher kann sofort Einsicht in die Art der Warnung nehmen und sich sogar direkt informieren lassen.
Quellen: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
