Verbraucherzentrale warnt vor illegalen Werbeanrufen

Bei Anruf Betrug: Hochstapler geben sich am Telefon als Verbraucherschützer aus und fragen persönliche Daten ab. Davor kann man sich schützen.

Die Masche mit den illegalen Werbeanrufen ist nicht neu. Unseriöse Firmen bieten am Telefon Geldanlagen oder Versicherungen, Haushaltsgeräte oder Zeitungsabonnement an. Neu ist hingegen der Missbrauch des guten Namens "Verbraucherzentrale“. "Unter dem Vorwand, gegen eine Gebühr von 69 Euro und mehr einen wirkungsvollen Schutz vor lästigen Telefonanrufen zu bieten, missachten die ungebetenen Anrufer selbst dreist das Verbot der unlauteren Telefonwerbung und setzen mit dem Missbrauch unseres guten Namens dem weit verbreiteten Gebaren die Krone auf “, erklärte die Verbraucherzentrale NRW am 16. Mai 2011. Und unterstreicht, dass sie keine Telefonwerbung betreibt, telefonisch keine zahlungspflichtigen Leistungen bietet und niemals nach Kontodaten fragt. Es wird eindringlich vor der "gerissenen Gaunerei“ gewarnt und daran erinnert, nie persönliche Kontoverbindungen an Unbekannte weiterzugeben.

Eintrag in angebliche Liste gegen unerwünschte Anrufe

Damit die Betroffenen unliebsame Anrufer schnell erkennen und rasch abwimmeln können, ist Folgendes wichtig zu wissen: Die unbekannten Anrufer geben sich in der Regel als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale aus und bieten gegen viel Geld ihre Hilfe an. So offerieren sie beispielsweise den Eintrag von Namen und Daten in eine Sperrliste, der Betroffene vor unaufgeforderten Werbeanrufen schützen soll oder sie geben die Löschung von in Umlauf geratenen persönlichen Daten vor, oder sie stellen die Unterstützung eines Anwalts in Aussicht, der angeblich gegen unberechtigte Forderungen vorgeht. Die Betrüger verlangen die persönlichen Daten der Angerufenen; angeblich, um die notwenigen Unterlagen zusenden zu können. Meist erfahren sie so auch gleich die Bankverbindung der Betroffenen.

Telefonwerbung ist nicht erlaubt

Die Rechtslage ist eindeutig: Telefonwerbung ist ohne vorherige Einwilligung verboten. Nach Auskunft der Verbraucherberatung gibt es jedoch bislang keinen wirksamen Schutz gegen unerbetene Anrufe und deren Konsequenzen wie etwa untergeschobene Verträge und damit verbundene Kontoabbuchungen. So macht sich die Verbraucherzentrale NRW seit langem für ein Gesetz stark, das den Anbietern vorschreibt, ihre vermeintlich lukrativen Telefon-Angebote vom potenziellen Kunden noch einmal schriftlich bestätigen zu lassen. Solange dieser Vorschlag aber noch in der Schwebe sei, müssten Verbraucher bei unvorhergesehenen Anrufen höchst wachsam sein, raten die echten Verbraucherschützer.

Nie persönliche Daten oder Kontonummer preisgeben

Unter gar keinen Umständen dürfe man Fremden persönliche Daten oder gar die Kontonummer preisgeben! Wenn es dann doch mal passiert sein sollte und man seine Bankverbindung zur Abbuchung von dubiosen Serviceleistungen angegeben hat, dann sollte man schleunigst reagieren und den abgebuchten Betrag von seiner Bank zurückbuchen lassen.

Wer Anrufe von falschen Verbraucherschützern erhält, kann sie bei der Verbraucherzentrale NRW im Internet oder in den örtlichen Beratungsstellen mit den notwendigen Angaben zur Überprüfung melden.

Quelle:

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Angelika Fiedler , A. Fiedler

Angelika Fiedler - Berliner Pflanze von Geburt, früh in die NRW-Landeshauptstadt umgetopft, lebt heute mit Mann, Söhnen und Hund in der Nähe ...

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