Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Wetter-Moderator, Strafprozess, Unschuldsvermutung und Medien

Der Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann macht auf das typische Strafverfahren aufmerksam: Glaubwürdigkeitsgutachten und Vorverurteilungen in der Berichterstattung.

Der bekannte TV-Wetter-Moderator und Firmenchef Jörg Kachelmann wurde am 20. März 2010 überraschend verhaftet. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Mannheim lautete auf Vergewaltigung seiner (nach eigenen Angaben) langjährigen Freundin. Demnach habe er sie im Februar nach einem Streit zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Laut neueren Meldungen soll er sie dabei mit einem Messer bedroht und am Hals verletzt haben. Ob dies so war oder solche Verletzungen ein Opfer sich selbst zufügen kann, wird im laufenden Ermittlungsverfahren und wahrscheinlich in einer anschließenden Hauptverhandlung mithilfe von Zeugen, Beweisen und Indizien zu klären sein. Diesem rechtstaatlichen und notwendigen Verfahren soll hier nicht vorgegriffen werden. Aber einige grundsätzliche Erläuterungen zum typischen Ablauf eines Strafverfahrens bezüglich eines Vergewaltigungsvorwurfs, der Berichterstattung in den Medien und der Unschuldsvermutung sollten hier erlaubt sein:

Glaubwürdigkeitsgutachten in Vergewaltigungsprozessen

Bei einem Vergewaltigungsvorwurf gibt es laut Juraprofessoren im Strafrecht und Berichten über diverse Strafverfahren der letzten Jahre vor allem zwei Möglichkeiten: entweder ist die Tat, so wie behauptet, geschehen. Dann ist der Täter im Strafprozess zu verurteilen und in der Regel mit einem (hohen) Strafrahmen von zwei bis 15 Jahren zu belegen (Bewährung ist nur bis zwei Jahre möglich, also hier nur sehr selten). Oder aber das Opfer hat bei der Strafanzeige bzw. im Laufe des Verfahrens nicht die Wahrheit gesagt. Wenn eine Beziehung zwischen Täter und Opfer vorlag ("Beziehungstat"), ist das Motiv für dies Lüge dann nicht zu selten eine tiefsitzende Enttäuschung über den Partner.

Wie die Sache im Fall Kachelmann liegt, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand abschließend beurteilen, da im Endeffekt nur den Strafrichtern alle notwendigen Beweise und Aussagen vorliegen werden. Da in einem Vergewaltigungsprozess fast immer nur zwei Menschen bei der mutmaßlichen Tat anwesend waren, geht es oft um die Glaubwürdigkeit des Täters und vor allem des Opfers. Und dafür lässt das Gericht oft Glaubwürdigkeitsgutachten durch anerkannte psychologische oder andere Sachverständige anfertigen. Und im Falle der dadurch bestätigten Glaubwürdigkeit des Opfers wird der Täter in der Regel verurteilt, während er im Falle einer dadurch erschütterten Glaubwürdigkeit freigesprochen wird.

Der Fall Kachelmann: Bedenkliche Berichterstattung in Medien und Unschuldsvermutung

Eine bedenkliche Entwicklung bezüglich der medialen Berichterstattung im Fall Kachelmann: Oft waren in letzter Zeit in Zeitungen, TV, Radio oder Internet sogenannte oder selbsternannte Medienexperten mit folgender abenteuerlicher Ansicht zu hören: Kachelmann könne (wie auch andere mutmaßliche Täter einer Vergewaltigung im Medienumfeld) nie wieder als Moderator auftreten – ob er nun schuldig oder unschuldig sei. Dies ist eine bedenkliche Vorverurteilung und widerspricht einem Grundgedanken unseres Rechtsstaates – dass jedermann bis zum Beweis seiner Schuld und entsprechender Feststellung durch die zuständigen staatlichen Stellen als unschuldig zu gelten hat. Das unterscheidet Deutschland doch gerade von anderen, immer noch existierenden Unrechtsstaaten unserer Welt, wo politisch falsche Ansichten zu Verurteilungen führen können sowie Lynchjustiz und Folter aufgrund von Vorverurteilungen betrieben werden. Ein solches hat Deutschland zwar auch mehrmals in seiner Geschichte durchlebt (Mittelalter, Drittes Reich, ansatzweise auch DDR), aber seien wir wachsam, dass solche Fehlentwicklungen nicht wieder durch die Hintertür Einzug erhalten, wie durch solche selbsternannten Medienexperten. Die Bevölkerung darf immer noch denken, was sie will, glauben, wem sie will und bei dem Moderator den Fernseher anschalten, bei dem sie es will. Wir werden die Reaktion des mündigen Zuschauers bald sehen – auch und gerade im umstrittenen Falle Kachelmann.

Für weitere Details zu grundsätzlichen Erkenntnissen zum Thema Vergewaltigung von Kriminologen, Polizei, Ärzten und Psychologen siehe Artikel "Vergewaltigung: psychische Folgen für das Opfer" auf suite101.de

Rüdiger Meixner - Liebe Leserin, lieber Leser, ich heiße Sie auf meinen Artikeln bei Suite101.de willkommen und möchte mich Ihnen kurz ...

rss