
- Bundeseadler - © Rike / PIXELIO
Die heutige Bundesrepublik Deutschland ist von der Verfassung her ein säkularer Staat, der Religionsfreiheit garantiert und die Trennung von Staat und Kirche festschreibt, aber – fast widersprüchlich – in der Präambel des selben Grundgesetzes von „seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“ spricht.
Religionsfreiheit in Deutschland
Die Aufklärung hat zur grundsätzlichen Trennung von Staat und Kirche beigetragen. Religionsfreiheit ist dabei das oberste Gebot. Dies galt zwar auch in der DDR, trotzdem war es dem SED-Regime gelungen, die Kirchen aus dem gesellschaftlichen Leben herauszudrängen. Die Kirchen befanden sich ständig in der Auseinandersetzung mit dem SED-Regime. Obwohl die Verfassungen der DDR von 1949 und 1968 das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit garantierten, versuchte das SED-Regime den Einfluss der Kirchen in der DDR auf ein Mindestmaß zurückzudrängen und allein auf den karitativen Bereich zu begrenzen.
Ernst-Wolfgang Böckenförde hat die Formel für das Miteinander von Staat und Kirche auf den Punkt gebracht: „Der freiheitliche, säkulare Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann“ (Recht, Staat, Freiheit, 1991). Das heißt, dass der Staat nur ein Mindestmaß an Normen setzen kann, weitere Werte müssen die Kirchen und andere Menschen vermitteln.
Verhältnis zwischen Kirche und Staat
Seit langem befindet sich das Verhältnis zwischen Kirche und Staat auf der politisch-gesellschaftlichen Agenda in der Bundesrepublik. Dabei erlebte die Diskussion immer wieder Zuspitzungen, wie etwa die in den 1970er-Jahren insbesondere von der FDP geforderte „Trennung von Staat und Kirche“. Die Frage der Zwangseintreibung der Kirchensteuern durch den Staat gehörte ebenso zum Konflikt, wie die Abschaffung von kirchlichen Feiertagen beispielsweise zugunsten der Pflegeversicherung.
Des Weiteren gehörten die Streitigkeiten um das Schulfach Lebensgestaltung/Ethik/Religionen (LER) im Land Brandenburg, das Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Anbringung von Kreuzen in Klassenzimmern bayerischer Schulen, der Verzicht von Bundeskanzlers Gerhard Schröder und einiger Minister auf die religiöse Zusatzformel bei der Vereidigung der rot-grünen Bundesregierung im Oktober 1998, die Diskussion um die Abtreibungsregelung (§218 StGB) sowie der Ausstieg der katholischen Kirche aus der staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung und die in der Diskussion stehende Ausweitung der Ladenöffnungszeiten auf den Sonntag.
Aus diesen Beispielen wird deutlich, dass in Deutschland nicht nur allein die Parteien oder Gerichte die aktuellen Werte definieren, sondern auch andere Akteure, wie die Kirchen, Medien oder Schulen einen Beitrag zu dessen Bestimmung leisten. Alle diese Punkte haben im Kern ihrer Debatte die Beziehung zwischen Kirche und Politik beziehungsweise den Einflussbereich der Kirche auf die politische Gestaltung des Staates.
Weniger Religiosität in neuen Bundesländern
In allen neuen Bundesländern hat sich auch nach dem Beitritt zur Bundesrepublik die schon zu DDR-Zeiten weit verbreitete Meidung der Kirchen nicht geändert. Die konfessionelle Zugehörigkeit liegt bei rund 30 Prozent der ostdeutschen Bevölkerung, und nur 20 Prozent der 18 bis 34-jährigen gehören einer christlichen Kirche an.
