
- VG Bild-Kunst - Excel-Liste für die aktuellen Fotos - Vera Kriebel, 16.9.2011
Im künstlerischen Bereich gibt es drei Verwertungsgesellschaften und Berufsverbände. Am bekanntesten ist die GEMA für Musiker oder Komponisten. Die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort ist zuständig für Textveröffentlichungen, die VG Bild-Kunst für Bilder, Film, Design.
Berufsverbände für Kunst, Musik, Fotos, Bilder, Texte
Alle drei sind klassische Berufsverbände, Lobbyisten, die die Interessen von Künstlern, Journalisten und so weiter wahrnehmen. Sie engagieren sich in Stiftungen auch sozial für diese Berufsgruppen oder vergeben Kunstpreise.
Wie die beiden anderen hilft die VG Bild-Kunst bei der "Verwertung" der Werke, also dabei, eine angemessene Honorierung zu erhalten. Hintergrund ist, dass Urheber von Bildern, Design oder Filmen oft nicht angemessen honoriert werden oder das Urheberrecht verletzt wird.
Wer kann der VG Bild-Kunst beitreten?
Die VG Bild-Kunst ist ebenfalls zuständig für Grafik, Design und Bild-Veröffentlichungen im Internet. Aufgrund der inflationären Vermehrung von Künstlern im Online-Zeitalter der letzten Jahre hat sich aber die Ausschüttung für den Einzelnen stark reduziert (2010 gab es nur noch pauschal 50,00 Euro).
Jeder, der eine Tastatur bedient, veröffentlicht seine Ergüsse online und meldet sich bei der VG Wort. Jeder, der ein Foto schießen kann, stellt Fotos ins Internet – nur dass er dafür natürlich nicht noch Honorare einer Berufsgruppe kassieren sollte, eben weil es nicht sein Beruf ist, sondern ein Hobby. Für den Urheberrechtsschutz und die Honorarsicherung dieser "Künstler" sind natürlich Berufsverbände wie die VG Bild-Kunst nicht gedacht. Dann wären die Handwerkskammern auch für jeden Heimwerker zuständig.
Nur hauptberufliche Fotografen
Ganz offenbar wurden die Künstler-Berufsverbände (die früher eine sehr liberale Auffassung davon vertreten hatten, wer ihnen beitreten kann) von so manchem ausgenutzt - im Internet kursieren vielfältige Aufrufe, die "Töpfe" der Verwertungsgesellschaften "anzuzapfen".
Darauf hat die VG Bild-Kunst reagiert: Ihr können nur noch Fotografen, Bildjournalisten, Designer, Filmproduzenten, Kostümbildner und dergleichen beitreten, wenn sie nachweisen, dass sie diese Tätigkeiten hauptberuflich ausüben, also hauptsächlich davon leben. Dies geschieht zum Beispiel über einen Bescheid der Künstlersozialkasse (KSK), denn dort kann nur derjenige Mitglied werden, der nachweist, dass er hauptberuflich in den entsprechenden Berufsgruppen tätig ist.
Und alle diejenigen, die nur Bilder im Internet veröffentlichen, müssen 2011 erstmalig nachweisen, dass sie dies hauptberuflich machen (gültig also für die Ausschüttung der 2010 veröffentlichten Bilder, siehe unten). Ob ein solcher Nachweis für immer gültig ist oder ob er in den kommenden Jahren erneuert werden muss, ist derzeit noch unklar.
Mitglied werden: So tritt man der VG Bild-Kunst bei
Anders als bei der VG Wort wird mit der VG Bild-Kunst grundsätzlich ein so genannter Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen, auch wenn man nur online veröffentlicht. Wie man dies macht - dazu gibt es unten einen einfache Anleitung.
Wichtig ist: Wer auch unter Pseudonym veröffentlicht, sollte dies dort schon vermerken, dann gibt es später keine unnötigen Nachfragen. Eine der Vertragsausfertigungen erhält man später wieder - dann mit einer so genannten "Urhebernummer", die sehr wichtig ist, weil sie beim Online-Login zu den Meldungen abgefragt wird. Außerdem erhält man per Post das Passwort für den Online-Zugang.
Wichtige VG Bild-Kunst-Termine: Bis wann müssen Bilder gemeldet werden?
Damit die VG-Bild-Kunst-Tantiemen oder eine anteilige Vergütung ausschüttet, muss man der VG Bild-Kunst mitteilen, wo welche Bilder oder Fotos veröffentlicht wurden – diese Mitteilung ist die so genannte "Meldung", für die es ein besonderes Online-"Formular" gibt.
Gemeldet wird rückwirkend! Bis zum 31.10. werden alle Bilder des vorangegangenen Jahres gemeldet, das heißt also: Bilder, die im Jahr 2010 veröffentlicht wurden, bis zum 31.10.2011. Es können sämtliche Bilder gemeldet werden – auch wenn man zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht Mitglied der VG Bild-Kunst war! Gemeldet werden können auch Fotos auf Blogs.
Fotos und Bilder online: Wann erfolgt die Ausschüttung der VG Bild-Kunst?
Die Abrechnung und auch die Auszahlung der Tantiemen erfolgt immer im Dezember. Wie die Gelder letztlich verteilt werden, ist kompliziert, ändert sich von Jahr zu Jahr und hängt vom zu verteilenden "Kuchen" ab (recht kryptische Angaben dazu unter Download, Verteilungsplan) .
Die Honorierung online veröffentlichter Bilder richtet sich unter anderem danach, ob die Fotos auf der eigenen Website oder auf einer fremden veröffentlicht werden. Steht im Impressum nicht der eigene Name und hat man das Design nicht selbst erstellt (wie das etwas bei Suite101 der Fall ist), so gibt es eine pauschale Vergütung. Stehen die Fotos auf der eigenen Website, etwa im selbst erstellten Blog (Impressum mit dem eignen Namen, Design selbst erstellt), ist die Vergütung naturgemäß höher. Da jetzt die Beitrittsmöglichkeiten restriktiver geworden sind, steht zu hoffen, dass die Vergütung wieder ansteigt.
Welche Fotos können gemeldet werden? Wie füllt man die Meldungen aus?
Die Meldungen erfolgen sinnvollerweise online. Das entsprechende Online-Formular der VG Bild-Kunst ist identisch mit dem Papierformular und heißt gutdeutsch "Meldezettel". Es werden – anders als bei der VG Wort – nicht die einzelnen Fotos oder Beiträge gemeldet, sondern die Gesamtanzahl pro Website. Zählpixel wie bei der VG Wort gibt es nicht.
Beispiel: Veröffentlicht wurden 40 Artikel mit jeweils fünf selbst erstellten Fotografien bei Suite101. Gemeldet wird dann: Medienart: Web; Titel: "www.suite101.de", Herausgeber: "Suite101.com Media Inc. (Suite101)"; Website für: sonst. gewerblicher Nutzer; Internet im Jahr: "2010", Anzahl der Werke Fotografie: "200".
Nach dem Übertragen gibt es die Möglichkeit, sich das Übertragungsprotokoll auszudrucken - das heißt: am besten leitet man diesen Ausdruck in eine pdf-Datei um (bei "Drucker-Name" statt dem eigentlichen Drucker ein PDF-Printer-Programm wählen). Das PDF-Dokument kann als Nachweis-Beleg genutzt werden. Innerhalb eines Tages erhält man zusätzlich durch die VG Bild-Kunst eine Bestätigung der eingereichten Meldung per Mail.
Sinnvoll ist, sich bereits im laufenden Jahr eine Liste anzulegen, um immer, wenn man Fotos veröffentlicht, diese dort einzutragen (Beispiel: Excel-Liste siehe Screenshot oben). Diese Zahlen werden später nur noch in den entsprechenden Meldezettel übernommen (im Beispiel also vier Meldezettel).
Checkliste VG Bild-Kunst – das muss man tun
Beitritt
- Vertragsunterlagen (telefonisch oder per Mail) anfordern: Wer online Fotos veröffentlicht, gehört zur Berufsgruppe II, Bildautoren. Falls Pseudonym oder MWST-Pflicht - eintragen! Unterschrift nicht vergessen!
- Beide Vertragsfassungen mit Personalausweiskopie + KSK-Bescheinung - per Post an VG Bild-Kunst (Weberstr. 61, 53113 Bonn, oder Köthener Str. 44, 10963 Berlin).
Online-Zugang:
- Passwort per Post durch VG Bild-Kunst. Passwortänderung: dauert etwa einen Tag, bis Änderung vollzogen (wird per Mail bestätigt). Bis dahin einloggen mit dem alten Passwort!
Meldung Online-Bilder:
- Bild-Kunst-Homepage, unter Online-Meldungen, Urheber. Gemeldet wird rückwirkend (Fotos von 2010 bis 31.10.2011 melden). Nachträgliche Änderung und Ergänzung ist möglich! Gesamtanzahl der Fotos pro Website. Wichtig, da Honorierung höher: eigene Website (Herausgeber) und Websitedesign selbst erstellt (Webdesign-Gestaltung)? Nach Übertragung Ausdruck als PDF-Datei.
- Excel-Liste für Fotos im laufenden Jahr anlegen.
(In Kooperation mit Vera Kriebel)
