Vom Minispion zum Lauschangriff

Einsatz moderner Abhörtechnik für Spionagetätigkeiten

Vor sogenannten Wanzen - kleinen Minisendern - kann man sich gerade im Zeitalter des Lauschangriffes und wachsender Wirtschaftskriminalität nicht mehr sicher fühlen.

Im Zeitalter des Lauschangriffes und wachsender Wirtschaftskriminalität im Handel kann man vor unliebsamen Mithörern bzw. Zusehern nicht mehr sicher sein. Selbst im privaten Bereich ist das Abhören aufgrund preisgünstiger und einfach erhältlicher Abhörtechnik keine absolute Ausnahme mehr. So kann auch ein technisch nicht versierter, missliebiger Nachbar oder eifersüchtiger Ehemann im Internet schnell fündig werden und entsprechendes Equipment preisgünstig erwerben.

Minispione werden immer kleiner

Durch die fortschreitende Miniaturisierung werden Minisender immer kleiner. Selbst Sender mit integrierter Kamera zur Videoüberwachung sind heute kaum größer als ein Stück Würfelzucker. Damit lassen sie sich in nahezu jedem Hohlraum verstecken, z. B. in Möbeln, abgehängten Decken, Elektrogeräten etc.

Mittlerweile kann man sogar Radiowecker, Steckernetzgeräte, Steckdosenleisten usw. mit integriertem Minispion als Fertiggerät erwerben. Aufgrund des vorhandenen Netzanschlusses lassen sich die integrierten Minispione - quasi als Nebeneffekt - dauerhaft betreiben.

Rechtliche Grundlagen

Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Minispionen. Eine Abfrage in einer der bekannten Internet-Suchmaschinen mit dem Suchbegriff „Minispion”, führt sicherlich schnell zu entsprechenden Angeboten, die bequem über den Versandhandel bezogen werden können.

Bei der näheren Durchsicht der Angebote muss man unterscheiden zwischen dem, was von der technischen Seite erlaubt ist, d. h. ob ein Sender in einem zur allgemeinen Benutzung freigegebenen Frequenzbereich arbeitet, und dem, was die rechtliche Seite betrifft.

Sogenannte ISM- bzw. NömL-Sender (ISM = Industrial Scientific and Medical, NömL = Nicht öffentlicher mobiler Landfunk) sind frei zu erwerben und dürfen (z. B. als drahtloses Mikrofon) betrieben werden. Demgegenüber sind Sender, die außerhalb der für die Allgemeinheit freigegebenen Frequenzbereiche arbeiten, grundsätzlich verboten und werden meistens mit dem Hinweis „für den Export bestimmt” gehandelt. Allein schon der Besitz dieser Geräte ist strafbar!

Natürlich ist es auch von der rechtlichen Seite her grundsätzlich verboten, andere Menschen zu belauschen bzw. per Videoübertragung zu bespitzeln, und zwar unabhängig davon, welche Technik man hierfür einsetzt.

Technik von Minispionen

Recht verbreitet sind preisgünstige, einfache Minispione, die im Frequenzbereich des UKW-Rundfunks (d. h. um den Bereich von 88 bis 108 MHz) arbeiten. Als Empfänger dienen herkömmliche Radios oder Scanner. Erhältlich sind ferner Geräte, die im 433-MHz-ISM-Bereich arbeiten, in dem das Senden und auch die Audioübertragung grundsätzlich erlaubt sind, siehe z. B. drahtlose Kopfhörer oder Lautsprecherboxen. Auch für höhere Frequenzen um 800 bzw. 900 MHz werden Geräte angeboten. Deren Betrieb ist allerdings aus technischer Sicht verboten, sofern sie nicht im Frequenzbereich von 863 bis 865 MHz senden.

Weiterhin sind heute Videosender mit integrierter Kamera und Mikrofon erhältlich, sodass Bild und Ton übertragen werden können. Diese Systeme arbeiten häufig mit 2,4 GHz. Da es sich hierbei ebenfalls um einen ISM-Bereich handelt, ist das Senden - aus technischer Sicht - grundsätzlich erlaubt.

Neuere Geräte arbeiten bis zu einem Bereich von 6 GHz. Das Senden mit diesen Geräten ist allerdings in Deutschland verboten.

Darüber hinaus gibt es noch eine Fülle von Geräten, die mit spezieller „Sonderausstattung“ aufwarten, wie zum Beispiel:

  • Schallgesteuerte Minispione treten erst bei einem bestimmten Geräuschpegel in Aktion.
  • Telefonspione sind eingebaut in Spezialkapseln, die sich von den normalen Sprech- und Hörmuscheln nicht unterscheiden. Sie werden durch den fließenden Sprechstrom aktiv.
  • Ferngesteuerte Minispione senden nur dann Töne oder Bilder, wenn sie zuvor durch einen entsprechenden Fernsteuerimpuls eingeschaltet wurden.

Allen Minisendern ist gemeinsam, dass sie sich in der Regel nur mit speziellen Suchgeräten, sogenannten Wanzenfindern, aufspüren lassen.

Michael Konetzny, Michael Konetzny

Michael Konetzny - Michael Konetzny, Porta Westfalica, ist seit etwa 20 Jahren vorwiegend in mittelständischen Unternehmen tätig und dort ...

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