Andrea und Peter Hensel hatten sich Monate lang auf die Reise gefreut: Zwei Wochen USA; nach San Diego zu Verwandten. Und natürlich sollte auch die zehnjährige Tochter Denise mit. Dass deren Daten im Reisepass des Vaters standen, sollte genügen, glaubten sie. In der Abflughalle des Frankfurter Flughafens dann die böse Überraschung. "Das war der Schock meines Lebens. Wir hatten die Koffer schon eingecheckt und dann sagte die Frau von der Lufthansa, wir können nicht abreisen, weil meine Tochter keinen elektronisch lesbaren Reisepass hat."
1100 Euro wegen fehlendem Pass
Dass Familie Hensel dann trotzdem noch in die USA fliegen konnte, verdankt sie dem Frankfurter Einwohnermeldeamt, das kurzfristig einen Pass für die Tochter ausstellte. "Und dann mussten wir umbuchen, diese Umbuchung hat uns über 1100 Euro gekostet. Wir konnten dann nicht am 10. Juli abreisen, sondern erst am 13. Juli."
Die Auslagen wollte sich die Familie vom Reisebüro ersetzen lassen. Denn dessen Mitarbeiter hatten nach Auffassung von Andrea und Peter Hensel falsche Auskünfte gegeben. Dies zu beweisen war allerdings schwierig. Denn das Reisebüro stritt die Anschuldigung ab, schriftliche Unterlagen gab es nicht. Deswegen wies das Amtsgericht Siegen auch die Klage ab.
Reisebüros haften grundsätzlich für Auskünfte
Allerdings, und da sind sich die Siegener Richter mit ihren Kollegen anderer Gerichte einig, müssen Kunden Reisebüros vertrauen können. Stimmen Auskünfte zum Beispiel zu Einreisebestimmungen nicht und kann der Kunde dies beweisen, dann müssen Reisebüros den Schaden ersetzen. Wer allerdings Ärger vermeiden will, sollte selbst aktiv werden. Friedrich-Wilhelm Nöh, Leiter des Bürgerbüros der Stadt Siegen und damit auch für die Ausstellung von Reisedokumenten zuständig:" Da empfiehlt es sich immer wieder, weil sich auch die nationalen Bestimmungen ändern, sich zu informieren und genau den Staat anzufragen, in den man reisen will."
Zunächst die Botschaft fragen - oder deren Internetseite
Erste Anlaufstelle sind die Botschaften des Landes, in das man reisen möchte. Im Internet haben die Vertretungen ihre jeweiligen Einreisebestimmungen aufgelistet und welche Vorschriften für Kinder gelten. Das deutsche Außenministerium informiert im Internet ebenfalls darüber, und auch die Städte und Gemeinden mit ihren Passstellen. Die stellen auch die seit dem 1. Januar 2005 geltenden neuen Ausweise für Kinder aus.
Besser den Erwachsenenpass auch für Kinder
Der genügt für die meisten Länder, so der derzeitige Stand. Doch weil sich die Bestimmungen ändern können, auch noch kurz vor dem geplanten Abflug, könnte sich auch für Kinder der teure Erwachsenen-Reisepass lohnen. Friedrich-Wilhelm Nöh: "Im Moment sind nur in den USA die Anforderungen so hoch, aber wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte sich den zulegen."
Familie Hensel hat aus ihren schlechten Erfahrungen gelernt – demnächst ist wieder ein Flug in die USA geplant, erzählt Peter Hensel: "Aber nicht mehr über das Reisebüro, das mache ich selber. Dann weiß ich auch genau, was Sache ist, was ich haben muss und was nicht. Deswegen machen wir das alles selber, dann wissen wir auch Bescheid."
