
- Solaranlagen gehören im Neubau dazu. - pixelio.de © Klaus-Uwe Gerhardt
Wer als Bauherr einen Bauantrag einreicht oder eine Bauanzeige erstattet, muss für Heizung, Warmwasser und Kühlung teilweise erneuerbare Energien nutzen. Seit dem 1. Januar 2009 schreibt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) den Einsatz von Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen, wie zum Beispiel Holzpellets, vor. Der Nachweis darüber muss drei Monate nach Fertigstellung der Anlage dem Bauamt vorliegen. Ausgestellt wird er vom Anlagenhersteller oder Installateur.
Je nach Art der Erneuerbaren Energie ist der Anteil der Wärme, der daraus gewonnen werden soll, unterschiedlich. Für Solaranlagen sieht das EEWärmeG vor, dass mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs gedeckt werden. Installiert der Häuslebauer eine Biogasanlage, muss sie bereits einen Anteil von 30 Prozent abdecken. Die Nutzung von fester Biomasse, Bioöl, Geothermie oder Umweltwärme soll mit mindestens 50 Prozent zur Wärmeerzeugung beitragen.
Altbauten auch vom Wärmegesetz betroffen
Mit dem EEWärmeG hat die Bundesregierung zwar vornehmlich Neubauvorhaben im Visier, jedoch können auch Eigentümer betroffen sein, die ihren Altbau sanieren wollen. Wer sehr umfangreiche Änderungen, Anbauten über 50 Quadratmeter oder Umbauten vornimmt, muss das neue Wärmegesetz ebenfalls befolgen, bestätigte eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums (BMU) auf Anfrage.
Neben der Nutzung von Erneuerbaren Energien können Immobilienbesitzer das Wärmegesetz auch erfüllen, indem sie ihren Wärmebedarf über Nah- oder Fernwärme decken – vorausgesetzt, diese wird im Wesentlichen durch Erneuerbare Energien, Abwärme oder Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlagen erzeugt. Ebenfalls möglich: eine bessere Dämmung. In diesem Fall muss der Hausbesitzer die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) um 15 Prozent unterschreiten. Das heißt, dass der Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes 15 Prozent unter dem jeweiligen Höchstwert nach EnEV liegen muss. Auch muss die Wärmedämmung der Gebäudehülle 15 Prozent höher sein als es die EnEV jeweils fordert.
Wem das als attraktive Alternative erscheint, der sollte allerdings wissen, dass die Regierung ihre EnEV-Höchstwerte seit Herbst 2009 verschärft hat. Planungen zufolge werden weitere EnEV-Novellierungen den Wärmebedarf für Neubauten weiter kürzen. Gleiches gilt dann auch für Altbauten, die grundsaniert werden.
Staatliche Förderung für Erneuerbare Energien
Im Jahr 2009 hat der Staat unterstützt Sanierer und Bauherren mit 400 Millionen Euro Fördermitteln unterstützt. Sowohl das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) als auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern Investitionen mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten. In diesem Jahr fließen die Subventionen allerdings nicht mehr ganz so großzügig: Im Marktanreizprogramm stehen nur noch 115 Millionen Euro für die „Förderung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ bereit.
Neue Förderrichtlinien für Solaranlagen und Wärmepumpen
Im Mai wurde das Marktanreizprogramm kurzfristig gestoppt. Diese Haushaltssperre ist seit dem 12. Juli zwar wieder aufgehoben, jedoch gelten seitdem geänderte Förderbedingungen. Diese beziehen sich jedoch nur auf neue Anträge, für alte Anträge, die vor der Haushaltssperre (Stichtag 3. Mai 2010) gestellt wurden, sollen weiterhin die alten Regeln gelten. Anträge, die nach dem 3. Mai bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinien gestellt wurden, werden jedoch abgelehnt. Sie können zwar neu gestellt werden, müssen sich aber an den neuen Vorgaben orientieren. So werden ab sofort beispielsweise keine Anlagen mehr in Neubauten subventioniert, auch Solaranlagen, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen, sowie luftgeführte Pellet- und Scheitholzvergaser sind nicht mehr förderfähig. Auch für Wärmepumpen gelten strengere Effizienzanforderungen, um eine Förderung zu erhalten.
Energieberater werden auch bezuschusst
Wer sich nicht sicher ist, welche Lösung für ihn die richtige ist, zieht am besten einen unabhängigen Energieberater hinzu. Dieser kann eine auf das jeweilige Gebäude maßgeschneiderte Lösung empfehlen. Diese Beratung wird vom Bafa – abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten – mit bis zu 360 Euro gefördert.
Die neuen Vorschriften bedeuten natürlich eine spürbare finanzielle Mehrbelastung. Wer jedoch glaubt, das EEWärmeG umgehen zu können, für den kann es ebenfalls sehr teuer werden: Wer keine Erneuerbaren Energien nutzt, seiner Nachweispflicht nicht nachkommt, die Nachweise nicht aufbewahrt oder falsche Angaben macht, dem drohen zwischen mehrere tausend Euro Bußgeld.
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