Wann wurde der Hof Wallmann in Ladbergen-Overbeck zum ersten Mal genannt? Sicher bezeugt ist er in den Tecklenburger Schatz- und Steuerregistern seit 1494 mit den Namenformen „Walman“ (1494, 1621), „Walleman“ (1511, 1580), Wahlman (1634), „Wallman“ (1643, 1673, 1755), „Wallmann“ (1774; Leesch, S. 26f., 88, 106f., 136, 167, 228). Doch ist der Eintrag im Tecklenburger Schuldschweineregister aus dem Jahr 1494 wirklich der erste schriftliche Beleg der Stätte?
Wird der Hof bereits 1350 erwähnt?
Der Heimatforscher Friedrich Saatkamp setzte ein im Lehnbuch des Osnabrücker Bischofs Johann Hoet (entstanden zwischen 1350 und 1366) genanntes Gut „thon Walle“ mit dem Ladberger Hof Wallmann gleich. Damit fiele die Ersterwähnung des Ladberger Hofes in die Mitte des 14. Jahrhunderts. Doch ist diese Identifikation gerechtfertigt? Ein Blick in das betreffende Lehnbuch verrät, dass dort folgender Eintrag verzeichnet ist: „Gotscalcus Edenhorst [Handschrift B: Endenhorst] cum domo ton Walle et parva domo ibidem in parr[ochia] Batberghen et domo to Richarding et casa in Nespellen in Latbergen.“ (Rothert, S. 23) – (Übersetzung: Gotscalcus Edenhorst bzw. Endenhorst [wird belehnt] mit dem Haus/Erbe ton Walle und einem kleinen Haus/Erbe daselbst im Kirchspiel Batberghen und dem Haus/Erbe to Richarding und dem Kotten in Nespellen in Latbergen.)
Badbergen oder Ladbergen?
Nach dem Text dieser Stelle lag besagtes Haus/Erbe „ton Walle“ aber im Kirchspiel Badbergen. Vermutlich nahm Saatkamp aufgrund der zweiten Ortsangabe „Latbergen“ an, dass es sich bei „Batberghen“ um einen Schreibfehler für „Latbergen“ gehandelt haben muss und somit auch das Haus/Erbe „ton Walle“ in einem Ort „Latbergen“ gelegen habe. Das im Lehnbuch genannte „Latbergen“ identifizierte Saatkamp mit Ladbergen (heute Kreis Steinfurt) und lokalisierte alle drei im Eintrag genannten Besitzungen ebenfalls dort: Für das Haus ton Walle setzte er den Hof Wallmann an, für Richarding den Hof Rickermann und für den Kotten Nespelen (Saatkamp schreibt „Respelen“) den Ladberger „Espelen- oder Espenkotten“ (Saatkamp, S. 102). Aus dem Lehnsnehmer "Gotscalcus Edenhorst" bzw. "Endenhorst" machte Saatkamp einen „Godercalsus [!] Cudenhorst“ in Anlehnung an die in Ladbergen ansässige Familie von „Cudenhorst/Codenhorst“ (Hunsche, S. 91f.).
Auch der Heimatforscher Friedrich Ernst Hunsche lässt einen „Godescalkus Cudenhorst“ Lehnsnehmer der Höfe „thon Walle“ (Wallmann), „thon [!] Richarding“ (Rickermann) und eines Kotten „Repelen“ sein und lokalisiert alle in Ladbergen (Kreis Steinfurt). Den Kotten „Repelen“ versieht Hunsche allerdings mit einem Fragezeichen (Hunsche, S. 92).
Lesefehler oder stillschweigende Änderungen?
Doch woher haben beide Autoren ihre Informationen? Als Quelle nennt Saatkamp das Osnabrücker Urkundenbuch (ohne Bandangabe, Nummer oder Seite!). Dies dürfte offenkundig eine Verwechslung mit dem fünften Band der Reihe „Osnabrücker Geschichtsquellen“ sein, in dem 1932 die Edition der mittelalterlichen Lehnbücher der Bischöfe von Osnabrück, besorgt von Hermann Rothert, erschien (Rothert). Hunsche verweist richtig auf Band 5 der "Osnabrücker Geschichtsquellen", allerdings ohne Nennung der Seite. Doch widersprechen die Angaben bei Saatkamp und Hunsche dem Text der Quelle erheblich. Somit scheiden Lesefehler wohl auf jeden Fall aus. Vielmehr scheinen beide Heimatforscher den Quellentext stillschweigend - ihrer Interpretation der Textstelle gemäß - ohne Kennzeichnung der Änderungen angepasst zu haben! Ein fragwürdiges Verfahren!
„Latbergen“ ist Lodbergen (Stadt Löningen)
Es zeigt sich allerdings bei der Durchsicht der späteren Lehnbücher, dass die von Saatkamp und Hunsche angezweifelte Ortsangabe "Batberghen" doch durchaus korrekt zu sein scheint. Denn die zweite Ortsangabe der Quellenstelle „Latbergen“ ist nicht mit Ladbergen, Kreis Steinfurt, sondern vielmehr mit Lodbergen, Stadt Löningen, Landkreis Cloppenburg, in der Nähe von Badbergen zu identifizieren (Rothert, S. 23, 68, 80, 101, 118, 136, 148, 156, 160, 227). 1427 werden z.B. ein „hus ton Walle“ bei Alfhausen und der Zehnte zu Lodbergen im Kirchspiel Löningen zusammen in einem Eintrag genannt (Rothert, S. 136). Die hier in Frage stehenden Güter, die im Lehnbuch des Bischofs Johann Hoet zusammen genannt werden, dürfen somit sämtlich im Osnabrücker Nordland zu suchen sein, auch das Haus/Erbe „thon Walle“. Damit fällt dieser frühe Beleg für den Hof Wallmann in Ladbergen-Overbeck aus!
Sonstige Nachweise?
Stammt somit der erste Nachweis des Hofes doch erst aus dem Jahr 1494? – Im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen in Münster findet sich unter der Signatur „Grafschaft Tecklenburg, Urkunden, Nr. 217“ eine Urkunde vom 9. November 1441, die einen Güterverzicht des Hugo von Horesche zu Gunsten des Grafen Otto von Tecklenburg dokumentiert. Unter diesen Gütern, die der Tecklenburger Graf zurück erhielt, wird auch ein „vysschedyk“ (Fischteich) bei „Wallemans belegen to Lacgbergen“ genannt. Damit ist eindeutig der Overbecker Hof Wallmann gemeint. Somit fällt zwar der vermutete Nachweis aus der Mitte des 14. Jahrhunderts weg, doch kann der Hof Wallmann am 9. November 2011 auf mindestens 570 Jahre nachweisbare Geschichte zurückblicken.
Quellen und Literatur
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen, Grafschaft Tecklenburg, Urkunden, Nr. 217.
- Hunsche, Friedrich Ernst, Rittersitze, adelige Häuser, Familien und Vasallen, Bd. 1: der ehemaligen Grafschaft Tecklenburg, Tecklenburg 1988.
- Leesch, Wolfgang (Bearb.), Schatzungs- und sonstige Höferegister der Grafschaft Tecklenburg 1494 bis 1831, Münster 1974.
- Rothert, Hermann (Bearb.), Die mittelalterlichen Lehnbücher der Bischöfe von Osnabrück, Osnabrück 1932, Nachdruck Osnabrück 1977.
- Saatkamp, Friedrich, Ladbergen. Aus Geschichte und Gegenwart des 1000jährigen westfälischen Dorfes, Ladbergen 1975.
