Schwerhörige, Gehörlose, Ertaubte und Cochlea-Implantat-Träger (CI-Träger) werden als Hörgeschädigte bezeichnet.
Aus der Sicht der Medizin wird oft ganz anders beurteilt, ob jemand hörgeschädigt ist oder nicht, als von pädagogischer Seite. Aus der Sicht der Medizin wird nämlich jede Funktionsstörung des Hörorgans erfasst: Das kann ein Hörsturz sein, ein Tinnitus oder ein vorübergehendes Lärmtrauma. Aus der Sicht der Pädagogik wird jemand dann als hörgeschädigt bezeichnet, wenn sich die Beziehung zwischen diesem Hörgeschädigten und seiner Umwelt beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann und zwar nicht für eine kurze Zeitspanne, sondern dauerhaft. Das bedeutet, dass die Pädagogik die Behinderung, die zwischen dem Hörgeschädigten und seiner Umwelt entsteht, berücksichtigt.
Falsche Vorstellungen von Gehörlosen und Schwerhörigen
Nornalhörende oder auch Menschen, die nicht viel mit Hörgeschädigten zu tun haben, haben oft völlig konfuse und falsche Vorstellungen von diesen Menschen. So stellen sie sich vor, dass Gehörlose auf auditivem Wege gar nichts wahrnehmen könnten, alle Gehörlose die Gebärdensprache beherrschen und diese ausschließlich benutzen. Andere stellen sich vor, dass Gehörlose und Schwerhörige über eine enorm hohe Lesekompetenz verfügen, was aber nur bei einer guten inneren Sprache möglich ist. Leider existiert auch das Gerücht, bei Schwerhörigen müsse man einfach nur lauter und deutlicher sprechen, dann könnten diese der Kommunikation ungehindert folgen. Manchmal gibt es auch die Meinung, dass das Hörgerät die Schwerhörigkeit vollständig ausgleiche, ähnlich wie eine Brille das Sehen oder dass man besser sieht, wenn man nichts hört.
Mögliche andere Vorurteile sind: Gehörlose oder Schwerhörige seien dumm, könnten keine Musik hören, hätten keine sozialen Kontakte zu Hörenden, Gehörlos bedeute automatisch auch stumm zu sein, Hörgeschädigte könnten aufgrund des fehlenden Gleichgewichtssinnes nicht Fahrrad fahren und Ähnliches.
Hörbehinderung im pädagogischen Sinne
Die Pädagogik bezeichnet eine Hörbehinderung erst dann als solche, wenn der Hörschäden solche Auswirkungen zeigt, dass die betroffene Person sich ohne fachliche Hilfe nicht ungehindert im sprachlichen, kommunikativen, kognitiven, emotionalen und sozialen Bereich entwickeln kann. Früher unterschied man häufig zwischen Gehörlosen und Schwerhörigen, was heute nicht mehr der Fall ist. Heute spricht man aufgrund der wachsenden technischen Hilfen, die Gehörlose zu funktionell Schwerhörigen machen, wie das Cochlea-Implantat oder auch durch die Frühförderung, in der das gehörlose Kind durch äußere Impulse eine Hörfähigkeit und damit eine Sprachwahrnehmung entwickelt, von Hörgeschädigten.
Aufnahme der Lautsprache als Kriterium
Heutzutage ist es eher von Bedeutung, ob ein Hörgeschädigter die Aufnahme der Lautsprache, also die Lautsprachperzeption, auf auditivem Weg leisten kann, also mit technischen Hörhilfen so viel hören kann, dass er der Kommunikation einigermaßen folgen kann, auch wenn er visuelle Hilfen benötigt oder ob die Aufnahme der Lautsprache auf visuellem Wege erfolgen muss, da der Hörgeschädigte der Kommunikation nur folgen kann, indem er vom Mund abliest, das Fingeralphabet oder die Gebädensprache benötigt. Manchmal fallen beide Formen zusammen, wenn der Hörgeschädigte zu seinem verbleibenden Restgehör noch visuelle Hilfen, wie das Ablesen, verwendet.
