Was muss ich bei einem Todesfall alles beachten?

Todesfall - woran ist zu denken - Walter Knerr/Pixelio de
Todesfall - woran ist zu denken - Walter Knerr/Pixelio de
Todesfall: Obwohl Hinterbliebene vor Trauer gelähmt sind, gilt es schnell einen Totenschein ausstellen zu lassen und weitere Schritte einzuleiten.

Stirbt ein geliebter Mensch, ist nichts mehr so wie es einmal war. Das Leben gerät ins Wanken. Und obwohl Hinterbliebene von der Trauer überwältigt werden, sind sie gefordert. Besonders dann, wenn der zu betrauernde Mensch zu Hause verstorben ist.

Was ist zu tun, wenn ein Mensch zu Hause verstorben ist?

Als erstes ist ein Arzt zu informieren, denn der stellt den Totenschein aus. Ist das getan, ist es immer gut, nahestehende Personen anzurufen. Sie können Beistand geben und sich um weitere Angelegenheiten kümmern. So sollte als nächstes ein Beerdigungsinstitut informiert werden. Bis die Mitarbeiter des Beerdigungsinstitutes eintreffen, ist es ratsam wichtige Dokumente bereit zu legen. Und zwar:

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Todesbescheinigung
  • Familienbuch
  • Krankenversicherungskarte
  • gegebenenfalls Rentenausweis
  • gegebenenfalls letzter Rentenbescheid
  • Versicherungspolicen
  • gegebenenfalls Lebens- und Sterbeversicherung
  • gegebenenfalls Bestattungsvorsorgevertrag

Um eine Sterbeurkunde zu erhalten, die für viele weitere Behördengänge unerlässlich ist, wendet man sich an das örtliche Standesamt. Benötigt werden dazu der Totenschein, die Geburtsurkunde und gegebenenfalls die Heiratsurkunde. Durch das Standesamt wird das zuständige Nachlassgericht über den Todesfall informiert. Gute Bestattungsunternehmen nehmen diesen Behördengang den Trauernden ab.

Lebens- und Unfallversicherungen sichten

Versicherungsgesellschaften sollten recht schnell über den Tod des Versicherungsnehmers informiert werden. Unverzüglich ist auch die Krankenkasse zu benachrichtigen. Durch die Krankenkasse wird im übrigen geprüft, ob es zu einer Auszahlung des sogenannten Sterbegeldes kommt.

Weil nicht in jedem Fall sicher gestellt ist, dass alle Versicherungsunterlagen noch aktuell und griffbereit aufbewahrt sind, sollte man sich die Kontoauszüge zur Hand nehmen. Anhand der Kontoauszüge eines Jahres kann bestens geprüft werden, welche Verbindlichkeiten wiederkehrend sind. Auf diese Weise erhält man außerdem Kenntnis über die Institutionen, denen das Ableben zusätzlich angezeigt werden muss. So sollte man nicht vergessen, ein eventuell vorhandenes Fahrzeug ab- oder umzumelden. Abzumelden sind auch sämtliche Abonnements, sofern sie nicht weiter genutzt werden sollen.

Was ist zu tun, wenn keine Bankvollmacht besteht?

In diesem Fall ist beim Amtsgericht ein Erbschein zu beantragen. Dazu ist die Sterbeurkunde und die Geburtsurkunde der Erbberechtigten vorzulegen. Bis man diesen erhält, können allerdings einige Wochen vergehen. Die Banken sind aber nur nach Vorlage des Erbscheines berechtigt, Zugang zum Konto des Verstorbenen zu gewähren. Somit ist es eine Überlegung wert, bereits zu Lebzeiten über eine Bankvollmacht nachzudenken. Sollten Vollmachten zu Gunsten Dritter bestehen, ist es ratsam, diese sofort schriftlich mit Zustellungsnachweis zu widerrufen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die meist über den Tod hinaus geltende Vollmacht genutzt wird.

Wo ist die Hinterbliebenenrente zu beantragen?

Für eine individuelle Beratung stehen Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenversicherungen, beziehungsweise der Landesämter zur Verfügung. Das kann die Deutsche Rentenversicherung Bund sein (ehemals LVA oder BfA) oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft – Bahn – See (ehemals Bundesknappschaft). War der/die Verstorbene Beamter/Beamtin ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung zuständig. In diesem Zusammenhang sollte man auch prüfen, ob eventuell finanzielle Ansprüche aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung bestehen.

Innerhalb welcher Frist muss im Todesfall das Mietverhältnis gekündigt werden?

Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eindeutig geregelt. So regelt der § 563a , dass das Mietverhältnis mit dem Tod eines Mieters mit den überlebenden Mietern fortgesetzt wird. Allerdings können die überlebenden Mieter innerhalb eines Monats, nach Kenntnis vom Tod des Mieters, außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen. Der § 564 BGB regelt die Fortsetzung des Mietverhältnisses mit den Erben sowie die außerordentliche Kündigung. Wird das Mietverhältnis nicht fortgesetzt, ist auch an die Kündigung sämtlicher Verbindlichkeiten zu denken, die mit dem Mietverhältnis im Zusammenhang stehen. (Stromanbieter, Telefonbetreiber, Kabelfernsehen, GEZ, um nur einige zu nennen).

Was hat es mit der Erbschaftssteuererklärung auf sich? Was muss alles im Zusammenhang mit dem Erbe beachtet werden?

In aller Regel ist es so, dass sich das Finanzamt wegen einer Erbschaftssteuererklärung an die Erben wendet. Doch gerade in der Zeit der Trauer haben die wenigsten Menschen die nötige Geduld, um sich mit diesem Anliegen zu befassen. Aus diesem Grund ist es ratsam, Fachleute mit dieser Aufgabe zu betrauen. Außerdem sind viele schenkungs- oder erbschaftssteuerliche Probleme besser in den Händen von Experten aufgehoben. Das gilt auch für die Problematik erbrechtlicher Angelegenheiten.

Zur Trauerbewältigung professionelle Hilfe annehmen

Die Trauer hat viele Gesichter und jeder Mensch verarbeitet den Verlust eines geliebten Menschen auf seine Weise. Gewiss: Wo Schatten ist, da ist auch Licht. Doch bis man bereit ist, diese Wahrheit für sich zu akzeptieren, muss eine gewisse Zeit vergehen. Der eine Mensch braucht viel davon, der andere weniger. Niemand sollte sich darüber ein Urteil erlauben, ob jemand „angemessen“ trauert. Denn das obliegt dem Betroffenen ganz allein. Wer bei der Trauerbewältigung Hilfe braucht, sollte sich nicht scheuen, diese anzunehmen.

Dieser Artikel erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Er dient lediglich als Leitfaden, woran in erster Linie zu denken ist, wenn ein Angehöriger verstirbt.

Quelle: BGB, § 563a und 564 und Checkliste Todesfall Knoop & Kollegen

Bildnachweis: © Walter Knerr/Pixelio de

Christiane Suckert, Christiane Suckert

Christiane Suckert - KURZVITA Persönliche Daten Christiane Suckert geboren am 26.09.1953 in Berlin verheiratet zwei Söhne wohnhaft in ...

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