Vor einigen Jahren gewann der Knallerbsenstrauch plötzlich bundesweit hohe Popularität. Das Gewächs stand im Zentrum eines Nachbarschaftsstreits, der öffentlich vor den Kameras von SAT.1 in der Gerichtsstube von Barbara Salesch verhandelt wurde. Die Richterin hatte sich damals für ein interessantes Projekt vom Landgericht Hamburg freistellen lassen. Echte Fälle wurden vor ihrem „Schiedsgericht“ verhandelt (nicht zu verwechseln mit ihrer jetzigen Sendung, in der fiktive Strafverfahren verhandelt werden). Dabei wurde suggeriert, dass es sich bei dem Studio um ein ordentliches Amtsgericht handele. Das war es allerdings nicht. Niemand konnte gezwungen werden, sich einem Verfahren bei Barbara Salesch zu unterwerfen. Also alles nur gemogelt? Nein, die Personen waren echt, die Fälle waren echt, ja die Urteile hatten sogar bindende Wirkung.
Entscheidung im privaten Schiedsverfahren hat Bestand
Möglich macht das das 10. Buch der Zivilprozessordnung (§§ 1025 ff. ZPO), nach dem sich streitende Parteien einem privaten Schiedsverfahren unterwerfen können. Der Spruch des unparteiischen Schiedsrichters ist dann bindend. Es gibt auch nur eine Instanz. Sollte eine der Parteien mit dem Schiedsspruch dennoch unzufrieden sein, bleibt noch der Gang zum Oberlandesgericht. Nur das kann einen Schiedsspruch aufheben, aber auch nur, wenn es zu groben Verfahrensverstößen gekommen ist.
Die Justiz ist völlig überlastet
Damit liegen die Vor- und Nachteile des Schiedsverfahrens für die Beteiligten auf der Hand. Einerseits sind die Kosten für ein Schiedsverfahren im Vergleich zu einem ordentlichen Gerichtsprozess erheblich geringer, andererseits ist der Weg durch die Instanzen faktisch abgeschnitten. Genau das ist vom Gesetzgeber auch so gewollt. Inzwischen gibt es eine ganze Palette von Möglichkeiten, sich schon vor Beginn einer Gerichtsverhandlung zu einigen. Zum Teil gab es diese Wege schon immer, sie wurden aber selten oder gar nicht beschritten. Allerdings wurden auch neue Mittel eingeführt, zum Beispiel wird inzwischen verstärkt auf die sogenannte Mediation gesetzt. Tatsächlich sind nahezu alle Gerichte in Deutschland hoffnungslos überlastet. Manchmal kommt es auch bei kleineren Verfahren zu unakzeptabel langen Wartezeiten, weil es den Gerichten kaum noch möglich ist, die Aktenberge abzuarbeiten.
Den Schiedsmann führten schon die Preußen ein
Um dieses Problem zu lösen haben sich etliche Bundesländer schon vor Jahren auf eine Einrichtung besonnen, die schon 1924 in der sogenannten Preußischen Schiedsmannsordnung gesetzlich verankert wurde. Schiedsleute, so der Grundgedanke, sollen in der Nachbarschaft Streitigkeiten schlichten, damit eben nicht jeder überhängende Apfelbaum ein Fall für das Amtsgericht wird. Dabei geht es nicht nur um kleine Reibereien. Schiedsleute können sogar in kleinerem Umfang bei strafrechtlich relevanten Vorfällen tätig werden, zum Beispiel Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung, ja sogar Körperverletzung, dann in Form des sogenannten „Täter/Opfer-Ausgleichs". Voraussetzung ist jedoch, das es kein öffentliches Interesse gibt. Zivilrechtlich können sich Schiedsleute bis zu einem Streitwert von 750 Euro engagieren. Schiedsleute arbeiten ehrenamtlich. Die Schiedsämter sind bei den Kommunen angesiedelt. Das Verfahren ist allerdings auch nicht ganz kostenfrei. 50 Euro sind zunächst fällig, die der Antragsteller bezahlen muss. Allerdings sind die Kosten eines normalen Gerichtsverfahren für die Beteiligten im Schnitt etwa zehn Mal höher, als die Kosten, die bei einem Schiedsverfahren entstehen.
Die Mediation ist eine Alternative
Das gleiche Ziel verfolgt, bei unterschiedlicher Herangehensweise, die Mediation. Es geht stets um die Lösung von Konflikten. Mediatoren arbeiten im Gegensatz zu Schiedsleuten nicht ehrenamtlich. Das heißt, beide Seiten müssen mit dem Mediator ein Honorar vereinbaren, das normalerweise auch von beiden Seiten gleichzeitig beglichen wird. Während sich Schiedspersonen häufig von der juristischen Seite dem Konflikt nähern, kommt bei der Mediation eher die psychologische Komponente zum Tragen. In der Regel werden Konflikte in fünf Phasen aufgearbeitet. Am Ende dieses Prozesses soll eine Vereinbarung der beiden Parteien stehen, also kein Schlichterspruch. Im Gegensatz zur Schiedsperson muss sich der Mediator als Person komplett aus dem Verfahren heraus nehmen. Er darf keine Partei ergreifen, keine Sympathie oder Antipathie erkennen lassen und sollte sich auch mit Lösungsvorschlägen zurückhalten. Sinn der Mediation ist, zwei gegensätzliche Parteien in die Lage zu versetzen, einen Kompromiss zu schließen.
Der Wille zu Einigung ist notwendig
Gerade das aber zeigt, wo die Mediation schnell an ihre Grenzen stößt. Tatsächlich müssen beide Parteien den Willen haben, sich einem solchen Verfahren zu unterziehen. Wenn sich eine Seite einem solchen Prozess verweigert, ist die Mediation bereits Makulatur. Einigen sich die Parteien jedoch auf einen solchen Weg, haben die Mediationsverfahren häufig die Chance auf beständigere Ergebnisse. Das liegt daran, dass beide Parteien das Endergebnis in letzter Konsequenz selbst erarbeitet haben.
Auch, wenn die Mediation teurer als das ehrenamtliche Schiedsgericht ist, so bleibt ein Mediationverfahren in der Regel ebenfalls stets deutlich billiger als der Gang vor Gericht.
