
- Häufig eine Frage der Finanzierung - Gerd Altmann / pixelio.de
Allgemein gilt, dass in hochentwickelten Ländern Hochschulabsolventen die geringste, Personen ohne Berufsabschluss die höchste Arbeitslosenquote aufweisen. In Deutschland ist dieses Gefälle besonders ausgeprägt, denn in Deutschland liegt die Arbeitslosenquote der Akademiker unter drei Prozent, während sich die Arbeitslosenquote für gering Qualifizierte ohne einen Berufsabschluss bei knapp 20 Prozent bewegt.
So erweisen sich Bildungsinvestitionen sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft lohnenswert. Mit höherer Bildung sinkt nicht nur das Risiko der Arbeitslosigkeit. Höhere Bildung ist auch mit höheren Löhnen und somit mit einem höheren Steueraufkommen verbunden. Und die fiskalischen Bildungsrenditen, die stets unterschätzt wurden, liegen in Deutschland höher als die Finanzierungskosten. So zahlen sich sowohl die Investitionen in höhere, als auch in mittlere Ausbildungsabschlüsse aus (Quelle: Wochenbericht des DIW Berlin Nr.5/2010). Für diejenigen, die einen Schulabschluss nachholen oder eine Erstausbildung oder Erststudium beginnen wollen, gibt es zwei Wege der finanziellen Förderung.
Förderung von Ausbildungen - Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Während einer beruflichen Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme kann bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein Antrag auf die BAB gestellt werden. Die BAB wird rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung an geleistet, jedoch nicht vom Beginn der Ausbildung, sodass man sich rechtzeitig um die Antragstellung kümmern sollte.
Voraussetzungen für die Bewilligung:
- Es muss ein Ausbildungsvertrag für eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorliegen;
- Der Antragsteller darf nicht bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben (nur in wenigen Fällen wird eine Ausnahme gemacht);
- Die Ausbildungsvergütung darf nicht ausreichen, um sein Leben zu finanzieren;
- Der Antragsteller kann während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen, etwa weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt liegt;
- Dem Antragsteller dürfen die erforderlichen Mittel für den Lebensunterhalt, die Fahrtkosten, die sonstigen Aufwendungen und die Lehrgangskosten nicht aus anderen Quellen zur Verfügung stehen;
Die Agentur für Arbeit bietet einen BAB-Rechner an, um die genau Fördersumme ermittel zu können.
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Beim Nachholen eines Schulabschlusses, einer rein schulischen Ausbildung oder im Falle eines Studiums können BAföG-Leistungen beantragt werden. Grundsätzlich wird Ausbildungsförderung nur für eine Erstausbildung geleistet (§ 7 Abs. 1 BAföG).
Bei der Zweit-, Ergänzungs- oder Vertiefungsausbildung ist zu beachten, dass eine berufsqualifizierende Ausbildung dann nicht den Grundanspruch auf Ausbildungsförderung erschöpft, wenn der Auszubildende sie in weniger als drei Schul- oder Studienjahren abgeschlossen hat. Er hat Anspruch auf Förderung einer weiteren z. B. zweijährigen Ausbildung nach § 7 Abs. 1 BAföG, auch wenn damit der Dreijahreszeitraum erheblich überschritten wird. Die Förderung einer dritten Ausbildung richtet sich dann nach § 7 Abs. 2 BAföG.
Nach § 7 Abs. 2 BAföG kann ausnahmsweise für eine einzige weitere Ausbildung Förderung geleistet werden.
Der Antragsteller darf nicht älter als 29 Jahre alt sein. Bei Masterstudiengängen nicht älter als 34 Jahre. Ausnahmen gelten, wenn die Zugangsberechtigung zum Studium auf dem Zweiten Bildungsweg, also an einer Fachoberschule (die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt), einem Abendgymnasium, einem Kolleg oder Ähnlichem erworben und dabei das 30. Lebensjahr überschritten worden ist und sofort nach Erwerb der Hochschulreife mit dem Studium begonnen wurde. Ausnahmen gelten auch, wenn man durch bestimmte Gründe an der Aufnahme des Studiums gehindert wurde. Zu diesen Gründen zählen die Erziehung von Kindern bis zu 10 Jahren oder die Betreuung von behinderten Personen. Auch schwerwiegende persönliche Gründe werden manchmal anerkannt, etwa eine Scheidung oder der Tod des Ehepartners. Weiterführende Informationen findet man auf der Seite das neue BAföG.
Andere Finanzierungsmöglichkeiten
Hat man weder Anspruch auf BAB noch auf das Bafög, etwa weil man über 30 Jahre alt ist und/oder bereits über einen Abschluss verfügt, gibt es Möglichkeiten der finanziellen Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung, die Bundeswehr, die Berufsgenossenschaften, die Transfergesellschaften und die Bundesagentur für Arbeit.
Wenn man aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, besteht die Möglichkeit der Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung. Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) bietet Unterstützung zur zivilberuflichen Bildung bei der schulischen und beruflichen Bildung an öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtungen. Die Berufsgenossenschaften unterstützen bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Wenn der Versicherte seine bisherige berufliche Tätigkeit nach der Rehabilitation nicht mehr ausüben kann, können finanzielle Hilfen bei der beruflichen Anpassung oder einer Umschulung gewährt werden.
Die Transfergesellschaften kümmern sich um von Entlassung bedrohte Beschäftigte und finanzieren zuweilen Qualifizierungsmaßnahmen. Die Bundesagentur für Arbeit und die JobCenter arbeiten mit dem Instrument des Bildungsgutscheins. Arbeitslose können so bei Weiterqualifizierungsmaßnahmen gefördert werden. Der zuständige Arbeitsberater muss die Voraussetzungen für eine solche Finanzierung im Vorfeld prüfen.
Bildungskredit
Über die Deutsche Ausgleichsbank kann ein zinsgünstiger Bildungskredit beantragt werden. Der Bildungskredit wird beim Bundesverwaltungsamt (Abteilung IV Bildungskredit, 50728 Köln) beantragt. Alle Interessierten können sich an die Beratungstelefonnummer 0221/758 44 92 wenden. Das Bundesverwaltungsamt bietet auf seiner Seite weiterführende Informationen zum Bildungskredit.
Gefördert werden in der Regel deutsche Staatsbürger, die nicht älter als 35 Jahre sind. Es geht um Förderung, die während eines Studiums oder einer Ausbildung geleistet wird, etwa bei Auszubildenden in den letzten beiden Jahren ihrer Ausbildung oder bei Studierenden, die die Zwischenprüfung bestanden haben. Die Höhe des Bildungskredits bewegt sich insgesamt zwischen 1.000 Euro und 7.200 Euro.
Förderung bei bestehendem Berufsabschluss
Wer auf seiner Berufsausbildung aufbauend einen anerkannten Fortbildungsabschluss erwerben möchte, kann auf dem sogenannten Dritten Bildungsweg Meister-BAföG, Begabtenförderung oder ein Aufstiegsstipendium beantragen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet weiterführende Informationen zum Meister-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) an. Gefördert wird nunmehr auch eine und nicht mehr die erste Aufstiegsfortbildung. Auf der Seite der SBB, der Stiftung für Begabtenförderung beruflicher Bildung kann man sich eingehender über die Begabtenförderung informieren.
Bildungsprämie
Eine Förderung für Erwerbstätige ist die sogenannte Bildungsprämie der Bundesregierung. Unter der kostenlosen Hotline 0800/262 30 00 kann man sich darüber informieren, wo die nächste Beratungsstelle ist und dort einen Termin wahrnehmen. Der Prämiengutschein wird an gering verdienende Erwerbstätige geleistet, die ein Einkommen von bis zu 25.600 Euro jährlich bei Alleinstehenden und bis zu 51.200 Euro jährlich bei gemeinsam Veranlagten (z.B. Ehepartnern) erzielen. Die Fördersumme beträgt die Hälfte der anfallenden Kosten, jedoch maximal 500 Euro.
Weiterführende Infos zur Bildungsprämie sind auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung einzusehen.
