Weimarer Republik – Preußenschlag und Auflösung

Reichskabinett v. Papen - Deutsches Bundesarchiv
Reichskabinett v. Papen - Deutsches Bundesarchiv
Aus der parlamentarisch geduldeten Weimarer Republik sollte ein autoritärer, präsidialer Staat entstehen. Doch Reichskanzler von Papen betrieb die Auflösung

Das Zerbrechen der Großen Koalition im März 1930, ausgelöst durch den Regierungsaustritt der SPD, bildete einen tiefen Einschnitt in die Weimarer Republik, da sich die Parteien praktisch selbst ausschalteten. Wegen des Fehlens eines gemeinsamen Finanzprogramms scheiterte die letzte parlamentarische Regierung, deren Minister die parteigebundenen Sonderinteressen höher stellten als die gemeinsamen Staatsziele. Es folgte ein von Reichskanzler Brüning angeführtes Minderheitenkabinett, das vollkommen vom Vertrauen des Reichspräsidenten Hindenburg abhängig war und verstärkt mit Notverordnungen regierte. Während seiner zweijährigen Regierungszeit war Brüning außerstande, eine merkliche wirtschaftliche Wende und innenpolitische Erfolge einzuleiten, und so wurde er am 30. Mai 1932 von Hindenburg entlassen.

Papen als Reichskanzler und seine politischen Pläne

Der am 1. Juni 1932 zum Reichskanzler ernannte von Papen fiel in erster Linie dadurch auf, dass er, spielerisch leichtfertig und machthungrig, sich nicht an die Verfassung gebunden fühlte. Er regierte mit einem von Adligen durchsetzten, weitgehend parteilosen „Kabinett der Barone“ und löste auf Wunsch der Nationalsozialisten sogleich den Reichstag auf, was er bald darauf noch einmal wiederholte. Papen, der sich auf keine Massenbasis stützen konnte, die seine Maßnahmen getragen hätte, wollte die NSDAP durch Regierungsbeteiligung zähmen. Um wenigstens die Duldung seiner Regierungsarbeit durch die Rechtsradikalen zu erreichen, willigte er in Neuwahlen ein und hob gleichzeitig das bis dahin geltende SA-Verbot auf: Heftige, zum Teil blutig endende Straßenkämpfe zwischen Nazis und Kommunisten waren die Folge. Da bei den Reichstagswahlen vom 31. Juli die bürgerlichen Parteien regelrecht einbrachen und die Radikalen massive Zugewinne erzielten, blieb Papen weiterhin nichts anderes übrig, als die Nationalsozialisten in seine Pläne einzuspannen – doch Hitler wollte die alleinige Macht.

Die Situation in Preußen

Seit dem Ausgang der Aprilwahlen entsprach die politische Lage in Preußen der des Reichs: von nun besaßen die Radikalen zusammen 219 Sitze, während die bürgerlichen Parteien nur auf 204 Sitze kamen. Der sozialdemokratische Ministerpräsident Braun blieb zwar geschäftsführend im Amt, aber eine Koalition von Zentrum, DNVP und NSDAP hätte rein rechnerisch die Macht beanspruchen können, wenn die NSDAP dazu bereit gewesen wäre. Bei dem Vorhaben, die Verfassung durch Ausschaltung des Reichstages präsidial zu steuern, musste die Macht der SPD ein für allemal beseitigt werden und damit auch der Dualismus zwischen Preußen und dem Reich. Alle Umwege vermeidend, ließ sich Papen von Hindenburg eine Notverordnung aushändigen, mit deren Hilfe er in Preußen die Reichswehr mobilisieren und sich zum Reichskommissar erheben konnte. Als Vorwand dienten die in Preußen eskalierenden Spannungen, die sich in blutigen Straßenkämpfen zwischen Nazis und Kommunisten entluden. Hatte nicht Papen gerade durch die Aufhebung des SA-Verbots für eine Verschärfung der Lage gesorgt?

Der Preußenschlag vom 20. Juli 1932

Die Entmachtung der SPD-geführten Regierung vollzog sich am 20. Juli 1932, sie betraf sämtliche Minister, die die Notverordnung als ungültig erklärt hatten. Papen wurde Reichsminister von Preußen, was durchaus legal war. Weniger legal war die Entlassung der Minister – das war ein gravierender Verfassungsbruch, dem vom Staatsgerichtshof des Reichsgerichts eindeutige Unrechtmäßigkeit bescheinigt wurde. Als eine vorübergehende Einrichtung wäre der Eingriff in Preußen noch hingegangen, aber Papen verlieh dem Zustand durch eine neue Notverordnung Dauerhaftigkeit. Nach der Verhängung des Ausnahmezustands hatte Papen das preußische Innenministerium und das Berliner Polizeipräsidium besetzen lassen. Trotz eines Polizei-Kontingents von 90.000 Mann leistete die Regierung keine Gegenwehr, da sie einen Bürgerkrieg verhindern wollte. Rein rechtlich betrachtet war die SPD-Regierung zwar noch im Amt – aber die faktische Macht lag nun beim Reichskommissar.

Auflösung und Übergang zur Diktatur

Gegen Ende der Weimarer Republik war die parlamentarische Kontrolle durch die Notverordnungspolitik quasi aufgehoben. Papen war, nicht zuletzt durch die Lahmlegung der preußischen Polizei, mit Machtbefugnissen ausgestattet, die jene seiner Vorgänger bei weitem überstieg, was an eine Art unterschwelliger Diktatur grenzte. Papen lieferte das Instrumentarium und Hitler konnte warten, bis die Fürchte reif waren. Der Versuch von Papens Nachfolger Schleicher, eine Interessenskoalition aus Gewerkschaften, Zentrum, SPD und gemäßigtem NSDAP-Flügel mit Strasser zu bilden, mutet illusorisch an und war nur noch ein kurzes Intermezzo. Diese Politik, die mit Notverordnungen eine unparlamentarische Ersatzgesetzgebung schuf, mündete am 30. Januar 1933 in die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler. Die wohl folgenreichste und fatalste Notverordnung, die „zum Schutz von Volk und Staat“ durchgesetzte „Reichstagsbrandverordnung“, setzte wesentliche Grundgesetze außer Kraft und ebnete den Weg für die nationalsozialistische Diktatur.

Literatur:

Golo Mann: Deutsche Geschichte des 19. und 20 Jahrhunderts. Frankfurt/Main 2002, S. 758-796.

Steffen B. Kassel, Steffen B. Kassel

Steffen Kassel - Magister in Germanistik, Geschichte und Philosophie (1994) Relevante Stationen: Auswertung von Fernsehsendungen (Institut für ...

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