Weniger Steuern auf Ferienjobs – mehr Geld in der Tasche

Bei Ferienjobs bleibt 2010 mehr Geld in der Tasche - Uwe Steinbrich / pixelio.de
Bei Ferienjobs bleibt 2010 mehr Geld in der Tasche - Uwe Steinbrich / pixelio.de
Baden-Württemberg: Der erhöhte Grundfreibetrag durch das Konjunkturpaket II wirkt sich aus. Wer einen Ferienjob annimmt, hat mehr Geld in der Tasche.

Mit den Sommerferien beginnt auch wieder die Zeit der Ferienjobs. Zeitungen austragen, Prospekte verteilen, bei Hausmessen in der heimischen Wirtschaft helfen, den Dienst an der Telefonzentrale übernehmen, im Supermarkt kassieren oder Regale auffüllen, bei Inventuren helfen, in der Autowaschanlage aushelfen, Nachhilfe geben, für andere Einkäufe erledigen oder den Hund ausführen. Ferien- und Studentenjobs gibt es wie Sand am Meer. Und sie sind bei Schülern und Studenten seit jeher beliebt, lässt sich mit dem erworbenen Geld doch auf unkomplizierte Weise die Urlaubskasse auffüllen. Und: Nicht selten entwickelt sich aus einer temporären Tätigkeit mehr. Vielleicht ein festes Arbeitsverhältnis, vielleicht eine dauerhafte Nebentätigkeit. Ferienjobs sind nicht nur eine gute Übung für den Berufsalltag, sie können Türen öffnen. Auch, und gerade in der heutigen Zeit, wo es immer schwieriger wird, einen Arbeitsplatz zu bekommen.

Ferienjobs: gute Übung für den Beruf und mehr Geld in der Tasche

Der Sommer 2010 könnte insofern nachhaltig positiv in Erinnerung bleiben, als für dieses Jahr eine stattliche Steuererstattung prognostiziert wird. Zunächst muss der Verdienst versteuert werden, da führt kein Weg dran vorbei. Nach Ablauf des Jahres kann beim örtlichen Finanzamt eine Lohnsteuererstattung beantragt werden. Darauf wies der baden-württembergische Finanzminister Willi Stächele Anfang Juli 2010 anlässlich der Vorstellung des neu aufgelegten aktuellen Tipps "Aushilfstätigkeiten von Schülern und Studenten" in Stuttgart noch einmal ausdrücklich hin.

Ferienjobs: lukrativer durch geringere Steuerabgaben

Der Arbeitgeber sei grundsätzlich verpflichtet, am Monatsende die Lohnsteuer auf der Grundlage eines hochgerechneten Jahresarbeitslohns zu ermitteln und an das Finanzamt abzuführen, so Stächele. Lohnend wird es für die Ferienjobber, weil die Freibeträge und die Pauschalbeträge sehr hoch sind. Der Grund: Da die Ferienarbeit nur wenige Wochen ausgeübt wird, liegen die Einkünfte meistens unter den für das ganze Jahr geltenden Freibeträgen. Von den erzielten Einnahmen werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro, der Pauschbetrag für Sonderausgaben in Höhe von 36 Euro, die Vorsorgepauschale (berechnet sich nach der Lohnhöhe) und der Grundfreibetrag in Höhe von 8.004 Euro abgezogen. Der Grundfreibetrag war im Rahmen des Konjunkturpakets II um 340 Euro erhöht worden.

Ferienjobs: neue Informationsbroschüre erschienen

Bis zu einem Jahresarbeitslohn von 11.200 Euro werden aufgrund der hohen Pauschal- und Freibeträge neben der einbehaltene Lohnsteuer auch der Solidaritätszuschlag und eine möglicherweise einbehaltene Kirchensteuer zurückerstattet. Und das in vollem Umfang, vorausgesetzt es liegen keine weiteren Einkünfte vor. In einer gerade erschienenen Informationsbroschüre mit dem Titel "Aushilfstätigkeiten von Schülern und Studenten" werden die Einzelheiten zum Thema verständlich und umfassend erläutert. „Mit dem aktuellen Tipp bieten wir unseren Schülern und Studenten eine wichtige Serviceleistung", so der Finanzminister abschließend.

Info: Der aktuelle Tipp "Aushilfstätigkeiten von Schülern und Studenten" ist bei allen Finanzämtern des Landes kostenlos erhältlich.

Quelle: Finanzministerium Baden-Württemberg – Bildnachweis: (c) Uwe Steinbrich / pixelio.de

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